Rechtsprechung
BGH, 22.10.2002 - 5 StR 441/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 30a Abs. 3 BtMG; § 29a Abs. 2 BtMG
Strafzumessung (Revisibilität; gerechter Schuldausgleich); bewaffneter Betäubungsmittelhandel (minder schwerer Fall; Milderung auf Grund eines kulturell bedingten Autoritätsverhältnisses zwischen gemeinsam an einer Tat beteiligten Eheleuten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Änderung des Strafausspruchs - Strafzumessung - Nachprüfbarkeit durch Revisionsgericht - Strafmilderungsgründe - Gerechter Schuldausgleich - Strafrahmenverschiebung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 30a Abs. 3; ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; ; BtMG § 29a Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 337 Abs. 1
Überprüfung der Strafzumessung in der Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 52
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch); …
Dabei erhöhen sich die Begründungsanforderungen, je mehr sich die im Einzelfall verhängte Strafe dem unteren oder oberen Rand des zur Verfügung stehenden Strafrahmens nähert (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 441/02, NStZ-RR 2003, 52, 53;… weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 149). - OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13
Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen …
Allerdings kann das Revisionsgericht eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere dann, wenn der Strafrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (BGH, NStZ-RR 2003, 52; BGHSt 17, 35, 39; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 16. Juni 2004, 1 Ss 50/04, zitiert nach juris Rn. 5). - OLG Köln, 23.03.2018 - 1 RVs 54/18
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Bagatelltaten
Das gilt für die Frage der Aussetzungsfähigkeit (…Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Auflage 2017, Rz. 1446), das gilt namentlich aber auch, je mehr sich die im Einzelfall verhängte Strafe dem unteren oder oberen Rand des Strafrahmens nähert (BGH NStZ-RR 2003, 52 [53];… Schäfer/Sander/van Gemmeren a.a.O. Rz. 1445;… Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, § 46 Rz. 149 je m. N.).
- BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter …
Die Strafzumessung im angefochtenen Urteil genügt auch den Anforderungen an die Begründung einer dem unteren Rand des gewählten Strafrahmens angenäherten Strafe (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 441/02, NStZ-RR 2003, 52, 53; Urteil vom 28. April 2010 - 2 StR 77/10, NStZ-RR 2010, 237, 238). - OLG Köln, 30.06.2020 - 1 RVs 127/20
Anklage, Eröffnungsbeschluss, Verfahrenshindernis
Je mehr sich die im Einzelfall verhängte Strafe (u. a.) dem oberen Rand des Strafrahmens nähert, umso höher sind indessen die Anforderungen, die an eine umfassende Abwägung und eine erschöpfende Würdigung der für die Bemessung der Strafe maßgeblichen straferschwerenden und strafmildernden Umstände zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2003, 52 [53]; SenE v. 23.03.2018 - III-1 RVs 54/18 -). - OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss
Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Strafrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht gelassen haben oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - Az.: 5 StR 441/02 -, Leitsatz juris). - OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
- OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04
Feststellungen zur Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit nach …
Da nach gefestigter Rechtsprechung die Strafzumessung grundsätzlich Sache des Tatrichters ist, weil er allein in der Lage ist, sich auf Grund der Hauptverhandlung einen umfassenden Eindruck von Tat und Täter zu verschaffen, kann das Revisionsgericht nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Strafrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (BGH NStZ-RR 2003, 52; BGHSt 17, 35; 29, 319 jeweils m.w.N.).
Rechtsprechung
BGH, 24.09.2002 - 3 StR 314/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StPO; 261 StPO; 337 StPO
Verfahrensrüge; Urkundenverlesung; Überzeugungsbildung (Inbegriff der Hauptverhandlung; Beruhen des Urteils) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafprozessrecht - Verfahrensrüge - Beweiswürdigung - Verlesen einer Urkunde - Überzeugungsbildung - Inbegriff der Hauptverhandlung
- Judicialis
StPO § 261; ; StPO § 249 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 57 a Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de
StPO § 261 § 337 Abs. 1
Verfahrensrüge bei Verstoß gegen § 261 StPO - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 52
- StV 2003, 319
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 06.08.2018 - 3 Ws (B) 168/18
Einsicht des Verteidigers in die Rohmessdaten bei standardisiertem Messverfahren
Dazu gehören die Fälle, bei denen eine nach § 251 StPO verlesene Zeugenaussage (vgl. BGH StV 1990, 485) oder ein wesentliches Detail einer verlesenen Urkunde (vgl. BGH StV 2003, 319; NStZ 2007, 115) mit tragenden Urteilfeststellungen unvereinbar sind oder sich deren Erörterung zumindest aufdrängen musste (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 214;… Ott in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 261 Rn. 82). - KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts
Der Angeklagte beanstandet zu Recht, dass das Landgericht unter Verstoß gegen § 261 StPO in seiner Beweiswürdigung einer verlesenen Urkunde einen Inhalt beigemessen hat, der im Widerspruch zu deren Wortlaut steht (vgl. BGHSt 29, 18, 21; NStZ-RR 2003, 52).