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   BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02   

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https://dejure.org/2002,10153
BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02 (https://dejure.org/2002,10153)
BayObLG, Entscheidung vom 06.11.2002 - 5St RR 279/02 (https://dejure.org/2002,10153)
BayObLG, Entscheidung vom 06. November 2002 - 5St RR 279/02 (https://dejure.org/2002,10153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschuldigtes Ausbleiben eines Angeklagten bei einer das Erscheinen unzumutbar machenden Erkrankung; Pflicht des Gerichts zur Ermittlung im Freibeweis i.R.d. Amtsaufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für ein entschuldigtes Fernbleiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1
    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 87
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 3 Ss 84/09

    Verhandlungsfähigkeit; Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung

    (1) Das Amtsgericht wäre nur zu solchen Aufklärungsmaßnahmen verpflichtet gewesen, die kurzfristig möglich gewesen wären und nicht etwa zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung geführt hätten (OLG Hamm a.a.O.; BayObLG NStZ-RR 2003, 87; OLG Koblenz Beschl. v. 30.10.2007 - 2 Ss 226/03 = BeckRS 30332050; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 329 Rdn. 20).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Die Rechtsbeschwerdebegründung muss daher den schlüssigen Vortrag unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen enthalten, der Tatrichter sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (vgl. BGHSt 28, 384 ff.; BayObLG, NStZ-RR 2003, 87; OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 - ).
  • OLG Hamm, 08.10.2012 - 3 RBs 273/12

    Urteilsunterzeichnung; Unterschrift auf dem Hauptverhandlungsprotokoll

    Vielmehr muss eine Rüge der Verletzung von § 74 Abs. 2 OWiG durch Verwerfen des Einspruchs den schlüssigen Vortrag unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen enthalten, der Tatrichter sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (BayObLG, NStZ-RR 2003, 87).
  • OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss 208/04

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

    Es genügt vielmehr, dass das Erscheinen wegen der Erkrankung unzumutbar ist (zu vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 87 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.03.2017 - 1 RVs 295/16

    Berufung gegen Urteil des Jugendschöffengerichts

    Soweit die Staatsanwaltschaft die von ihr im Einzelnen ausgeführte Rüge als "Verletzung formellen Rechts" bezeichnet, handelt es sich um eine unschädliche Falschbezeichnung, denn die Revisionsbegründung ist so auszulegen, dass der mit der Revision erstrebte Erfolg eintreten kann (vgl. BayObLG [06.11.02] NStZ-RR 2003, 87; Meyer-Goßner, StPO, 59. Auflage, § 344 Rn. 10).
  • OLG Köln, 12.01.2016 - 1 RVs 251/15

    Ausreichende Entschuldigung des Fernbleibens von der Berufungsverhandlung wegen

    Demgemäß begründet eine Erkrankung einen Entschuldigungsgrund, wenn sie nach ihrer Art oder ihren Wirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar erscheinen lässt (SenE v. 08.12.2009 - 81 Ss 77/09 - = VRS 118, 182; BayObLG NStZ-RR 2003, 87).
  • OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18

    Berufungsverwerfung, Urteilanforderungen, Entschuldiung

    Eine Erkrankung entschuldigt das Ausbleiben eines Angeklagten schon dann, wenn ihm das Erscheinen in der Berufungshauptverhandlung deshalb unzumutbar ist (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017, 5 OLG 15 Ss 173/17; BayObLG, Beschluss vom 6. November 2002, 5 St RR 279/02).
  • OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung: Verpassen eines

    Zweifel an einer ausreichenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (BayObLG NStZ-RR 2003, 87/88).
  • OLG Hamm, 13.08.2003 - 3 Ss 397/03

    Berufungshauptverhandlung; Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

    Zudem leidet das angefochtene Urteil unter dem Begründungsmangel, dass die Umstände, die nach Auffassung der Angeklagten ihr Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, dort nicht ebenso ausführlich und vollständig enthalten sind, wie die Erwägungen des Tatrichters, sie als nicht genügende Entschuldigung anzusehen, um auf diese Weise dem Revisionsgericht die Überprüfung dieser Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit zu ermöglichen (OLG Hamm, NStZ-RR 2003, 86; ähnlich BayObLG, NStZ-RR 2003, 87).
  • OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Bußgeldberfahren

    Zur formgerechten Begründung dieser Rüge ist jedenfalls erforderlich, dass der Beschwerdeführer unter Angabe der die Entschuldigung begründenden bestimmten Tatsachen schlüssig vorträgt, der Tatrichter sei zu Unrecht von einer ungenügenden Entschuldigung ausgegangen (vgl. OLG Bremen, StraFo 2005, 381; BayObLG, NStZ-RR 2003, 87).
  • KG, 31.03.2004 - 1 Ss 476/03

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung: Freibeweisverfahren

  • OLG Koblenz, 23.03.2022 - 4 Ws 88/22

    Anforderungen an ein zulässiges Wiedereinsetzungsgesuch nach der Zustellung des

  • OLG München, 27.06.2017 - 5 Ws 31/17

    Verhandlungsunfähigkeit, Wiedereinsetzungsgesuch, Revisionsbegründungsfrist,

  • KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03

    Anforderungen an die Entschuldigung eines Angeklagten beim Fernbleiben von der

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