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   BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03   

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https://dejure.org/2003,3738
BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03 (https://dejure.org/2003,3738)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2003 - 3 StR 345/03 (https://dejure.org/2003,3738)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2003 - 3 StR 345/03 (https://dejure.org/2003,3738)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs: In-der-Hand-Halten; Beisichführen); BGHSt 48, 197

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schreckschusspistole im geladenen und ungeladenen Zustand als Waffe; Gezielter Einsatz der Schreckschusspistole als Schlagwerkzeug; Elektroschockgerät als gefährliches Werkzeug unter Voraussetzung des zweckgerichteten Einsatzes; Zweckgerichteter Einsatz eines ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 169
  • StV 2004, 380 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03
    Allerdings ist eine geladene Schreckschußpistole, wie der Große Senat für Strafsachen in seinem Beschluß vom 4. Februar 2003 (GSSt 2/02) klargestellt hat, stets als "Waffe" im Sinne der strafrechtlichen Bestimmungen einzuordnen; maßgebend dafür ist, daß die geladene Schreckschußwaffe, bei der beim Abfeuern der Explosionsdruck nach vorn aus dem Lauf austritt, nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (NStZ 2003, 606 f.; in BGHSt 48, 197 zum Abdruck vorgesehen).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03
    Sie unterfällt daher - wie auch die ungeladene "echte" Schußwaffe (BGHSt 44, 103, 105) - nicht dem strafrechtlichen Waffenbegriff.
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß auch eine stramme Fesselung die Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklichen kann (vgl. einerseits BGH NStE Nr. 17 zu § 223 a StGB, andererseits BGH StV 1999, 91, 92).
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Das Elektroimpulsgerät ist ein gefährliches Werkzeug (BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 3 StR 345/03, NStZ-RR 2004, 169).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch;

    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen, und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH NStZ-RR 2004, 169; Fischer aaO § 250 Rdn. 18).
  • BGH, 13.12.2023 - 3 StR 304/23

    Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und wegen

    Auch die ungeladene Schreckschusspistole ist keine Waffe (BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 3 StR 345/03, NStZ-RR 2004, 169).
  • BGH, 15.08.2007 - 5 StR 216/07

    Abgrenzung von schwerer räuberischer Erpressung und schwerem Raub nach

    Das bei dieser Tat mitgeführte Pfefferspray erfüllt lediglich die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB als gefährliches Werkzeug (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 105; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 250 Rdn. 6a), die verwendete Schreckschusspistole diejenigen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB (BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1a Waffe 2; BGH NStZ-RR 2002, 265; 2004, 169); das gleiche gilt für das Klebeband als Fesselungswerkzeug (vgl. BGHSt 48, 365, 371).
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut

    Sollte der neue Tatrichter erneut zu dem Ergebnis kommen, dass der Angeklagte R. die Entwendung des Computers nicht bemerkt hatte, so hat er nach den bisherigen Feststellungen zumindest den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung durch den Einsatz des Tränengases (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) erfüllt (vgl. BGH NZV 2001, 352; NStZ-RR 2004, 169).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr

    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 15; 2004, 169; Fischer aaO § 250 Rdn. 18).
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 517/18

    Besonders schwerer Raub (keine Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei

    Nach der Art der Verwendung der Kabelbinder lag keine Eignung vor, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 3 StR 345/03, NStZ-RR 2004, 169).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 122/15

    Schwerer Raub (Mitsichführen eines gefährlichen Werkzeugs: erforderliche

    Zwar kommt das Elektroschockgerät, das die Mitangeklagte M. mit Billigung des Angeklagten und des Mitangeklagten E. während der Tatausführung in der Hand hielt, grundsätzlich als anderes gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 3 StR 345/03, NStZ-RR 2004, 169 für die entsprechende Qualifikation nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 11/10

    Besonders schwerer Raub (Schreckschusspistole; gefährliches Werkzeug);

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt eine geladene Schreckschusspistole nur dann dem Waffenbegriff des § 250 StGB, wenn feststeht, dass beim Abfeuern der Waffe der Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt und deshalb die Waffe nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (BGHSt 48, 197, 201 f.; BGH NStZ-RR 2004, 169).
  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlende Feststellungen zum

    "Ein durchgreifender Rechtsfehler liegt jedenfalls darin, dass die Strafkammer keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob die Gaspistole geladen war oder zumindest geeignete Munition griffbereit oder in Reichweite so zur Verfügung stand, dass die Waffe unschwer und ohne erheblichen Zeitverlust geladen werden konnte (BGH StV 2003, 80; NStZ-RR 2004, 169; StV 2003, 80; Weber BtMG 4. Aufl. § 30a Rdn. 99; Körner/Patzak BtMG 7. Aufl. § 30a Rdn. 64, jew. mwN).
  • BGH, 19.06.2007 - 4 StR 268/07

    Schwerer Raub (Verwenden einer Waffe; Beisichführen eines Mittels zur

  • BGH, 28.09.2006 - 3 StR 337/06

    Anderes Strafgesetz (Hinweis auf Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts);

  • LG Aurich, 20.09.2019 - 11 KLs 5/19
  • BGH, 13.03.2012 - 5 StR 73/12

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

  • LG Aurich, 09.02.2021 - 19 KLs 16/20

    Besonders schwerer Raub

  • LG Bonn, 25.06.2012 - 22 KLs 10/12

    Verurteilung wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

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