Rechtsprechung
BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 212 Abs. 3 StGB; § 211 StGB
Besonders schwerer Fall des Totschlages (Nähe zu Mordmerkmalen) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Totschlags; Ausschluss eines besonders schweren Falles des Totschlags; Strafrechtliche Auswirkung der Nähe zu Mordmerkmalen
- Judicialis
StGB § 212 Abs. 2; ; StGB § 212 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 50
- ra.de
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Totschlag (besonders schwerer Fall)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 2
Vorliegen eines besonders schweren Falles des Totschlags - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 205
- StV 2004, 601
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 11.09.2003 - 2 StR 230/03
Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit); Totschlag (besonders schwerer …
Auszug aus BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Ansonsten käme man unter Verstoß gegen das Schuldprinzip auf dem Umweg über die Bejahung der Voraussetzungen des § 212 Abs. 2 StGB zu einem dem Mörder zugedachten Strafrahmen (BGH NStZ 1981, 258; BGH, Beschluß vom 11. September 2003 - 2 StR 230/03). - BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86
Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls
Auszug aus BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob dessen Verneinung unter Heranziehung eines vertypten Milderungsgrundes die Anwendung des § 50 StGB ohne weiteres nach sich zieht (vgl. dazu unter anderem BGH NJW 1986, 1699, 1700;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 11;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 50 Rdn. 2;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 50 Rdn. 14 ff.). - BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87
Tatprovozierendes Verhalten des Tatopfers - Verurteilung wegen Totschlages - …
Auszug aus BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Hinzu kommt, daß Handlungsmodalitäten - wie besondere Brutalität -, die Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind oder sein können, einem vermindert schuldfähigen Angeklagten nicht voll angelastet werden dürfen; keinesfalls darf sie der Tatrichter als besondere Strafschärfungsgründe bewerten (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 14, 15).
- BGH, 03.02.1989 - 2 StR 530/88
Möglichkeit der Anlastung von Anzeichen für die Stärke einer seelischen …
Auszug aus BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Hinzu kommt, daß Handlungsmodalitäten - wie besondere Brutalität -, die Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind oder sein können, einem vermindert schuldfähigen Angeklagten nicht voll angelastet werden dürfen; keinesfalls darf sie der Tatrichter als besondere Strafschärfungsgründe bewerten (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 14, 15). - BGH, 04.03.1993 - 2 StR 520/92
Handlungsmodalitäten - Besonders schwerer Fall - Lebenslange Freiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; StV 2000, 309; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3, 4). - BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90
Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte
Auszug aus BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Hinzu kommt, daß Handlungsmodalitäten - wie besondere Brutalität -, die Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind oder sein können, einem vermindert schuldfähigen Angeklagten nicht voll angelastet werden dürfen; keinesfalls darf sie der Tatrichter als besondere Strafschärfungsgründe bewerten (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 14, 15). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86
Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal
Auszug aus BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; StV 2000, 309; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3, 4). - BGH, 01.07.1992 - 5 StR 286/92
Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls oder eines besonders …
Auszug aus BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob dessen Verneinung unter Heranziehung eines vertypten Milderungsgrundes die Anwendung des § 50 StGB ohne weiteres nach sich zieht (vgl. dazu unter anderem BGH NJW 1986, 1699, 1700; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 11;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 50 Rdn. 2;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 50 Rdn. 14 ff.). - BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91
Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam …
Auszug aus BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; StV 2000, 309; BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3, 4). - BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall - …
Auszug aus BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1982, 2264, 2265; StV 2000, 309;… BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1, 3, 4). - BGH, 03.12.1980 - 3 StR 403/80
Mord - Niedrige Beweggründe - Verwerflichkeit der Tat - Tatmotive - Totschlag - …
- BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98
Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des …
- LG Cottbus, 09.06.2017 - 21 Ks 1/17
Tötungsdelikt: Verurteilung eines Ausländers wegen Totschlag oder Mord bei …
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH NStZ-RR 2004, 205). - BGH, 07.08.2018 - 3 StR 47/18
Voraussetzungen der Annahme eines besonders schweren Totschlags (besonders großes …
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. August 1986 - 4 StR 371/86, BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1;… Urteil vom 25. April 1991 - 4 StR 110/91, BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 3; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206). - LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21 Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH, Beschluss vom 07.08.2018 - 3 StR 47/18, BeckRS 2018, 20467; BGH, Beschluss vom 20.01.2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205).
Ob dies der Fall ist, muss unter Berücksichtigung der Gesamtheit der äußeren und inneren Seite der Tat beantwortet werden (BGH, Beschluss vom 20.01.2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205).
- BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21
Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden …
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82; vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81, NStZ 1982, 114, 115; Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18, NStZ-RR 2018, 313, 314; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (…vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5;… vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35, jeweils unter Verweis auf Bruns, JR 1979, 28, 29 f.). - LG Bonn, 26.06.2015 - 24 Ks 930 Js 1152/14 K - 2/15
Verbrechen an Ehefrau war Totschlag: Bonner Cellist muss zwölf Jahre ins …
Ob dies der Fall ist, kann unter Berücksichtigung der Gesamtheit der äußeren und inneren Seite der Tat beantwortet werden (BGH NStZ-RR 2004, 205-206, Rdnr. 6, zitiert nach juris).