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   BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03   

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https://dejure.org/2004,2216
BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03 (https://dejure.org/2004,2216)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2004 - 4 StR 319/03 (https://dejure.org/2004,2216)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03 (https://dejure.org/2004,2216)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 21 StGB
    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein Ausschluss durch jeden vorausgegangenen Wortwechsel, eine nur feindselige Atmosphäre oder ein generelles Misstrauen); erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (affektive ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen die Verurteilung wegen Totschlags; Mordmerkmal der Heimtücke durch Ausnutzung der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers; Wegfall der Arglosigkeit bei vorangegangenem Streit mit der Möglichkeit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 234
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Beim Vorliegen eines so genannten Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20; BGH StV 2000, 76; 2004, 205; NStZ-RR 2004, 234).
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Arg- und Wehrlosigkeit können aber auch gegeben sein, wenn der Täter zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz handelt, und dann unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer infolge des überraschenden Angriffs nicht möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, so dass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert (vgl. BGH, Urteile 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30; vom 2. April 2008 - 2 StR 621/07, NStZ-RR 2008, 238; vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 20 145/04, juris Rn. 6 sowie vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03, NStZ-RR 2004, 234; vgl. auch schon BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 699/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 16 und vom 24. Februar 1999 - 3 StR 520/98, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 27).
  • LG Köln, 10.01.2013 - 111 Ks 1/12

    Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes auf der Grundlage von Indizien

    Liegen mehrere Tatmotive vor, müssen die Hauptmotive, welche der Tat ihr Gepräge geben, "niedrig" in dem oben dargestellten Sinne sein (BGH, NStZ-RR 2004, 234 [235]; Fischer, a.a.O., § 211 Rn 19).
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