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   BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03   

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https://dejure.org/2004,2459
BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03 (https://dejure.org/2004,2459)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - 1 StR 354/03 (https://dejure.org/2004,2459)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03 (https://dejure.org/2004,2459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EMRK; § 261 StPO; § 177 Abs. 2 StGB; § 354 Abs. 2 StPO
    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; Erörterungsmangel; Überspannung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung; Wiedererkennung: Unsicherheiten und Beweiswert; widerrufenes Geständnis); ne bis in idem ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung; Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters; Grundsatz des "in dubio pro reo"; Würdigung einer Zeugenaussage durch das Gericht; Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung; Würdigung der Einlassung des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 337 Abs. 1
    Anforderungen an die Überzeugungsbildung; Überprüfung der Beweiswürdigung in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 238
 
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Wird zitiert von ... (69)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - DL 16 S 3361/08

    Schwerwiegendes Dienstvergehen eines Polizeibeamten - Entfernung aus dem Dienst

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2004 - 1 StR 354/03 -, NStZ-RR 2004, 238, 239; Urteil vom 12.09.2001 - 2 StR 172/01 -, NStZ 2002, 48; Urteil vom 17.01.2001 - 2 StR 437/00 -, NStZ 2001, 491; Urteil vom 26.05.1999 - 3 StR 110/99 -, juris RdNr. 5).
  • BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09

    Beweiswürdigung (Widersprüche); Urkundenunterdrückung (Begriff der

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2004, 238; 2005, 147).
  • BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09

    Freispruch im Fall "Ouri Jallow" aufgehoben

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; Senat, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 StR 15/04, wistra 9 2004, 432, jew. m. w. N.).
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