Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 21.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2537
OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04 (https://dejure.org/2004,2537)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.03.2004 - 1 Ss 18/04 (https://dejure.org/2004,2537)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. März 2004 - 1 Ss 18/04 (https://dejure.org/2004,2537)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Urteilsgründe bei drohendem Arbeitsplatzverlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Urteilsgründe bei drohendem Arbeitsplatzverlust

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 313
  • NZV 2004, 316
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Köln, 11.04.2000 - 2 Ws 166/00

    Heranwachsende Angeklagte; Erwachsene Angkelagte; Jugendkammer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
    Es liegt auch kein Fall vor, in welchem ausnahmsweise von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, weil das Fahrverbot zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer führen würde (Senat VRS 104, 454 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.; 2001, 344 f.).

    Einem Betroffenen ist es daher grundsätzlich zuzumuten, diese Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorrübergehenden Beschäftigung eines Fahrers, der Aufnahme eines Kredites oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (Senat VRS 104, 275 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
    Zwar hat der Verteidiger eine solche Begrenzung nicht ausdrücklich erklärt, jedoch ergibt sich dies aus der Begründung der Rechtsbeschwerde zweifelsfrei (vgl. BGH NJW 1956, 756 f.; LR-Hanack, StPO, 25. Aufl. 1999, § 344 Rn. 9; Senat VRS 104, 454 ff.).

    Es liegt auch kein Fall vor, in welchem ausnahmsweise von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, weil das Fahrverbot zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer führen würde (Senat VRS 104, 454 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.; 2001, 344 f.).

  • OLG Koblenz, 30.07.1996 - 2 Ss 218/96

    Hohe Beweisanforderungen bei der Behauptung, es drohe ein Verlust des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
    Dass hier ein Verlust des Arbeitsplatzes allein wegen der Anordnung des Fahrverbots drohen würde (zu den hierfür notwendigen Feststellungen einer nachgewiesenen tatsächlichen Gefahr der Kündigung, vgl. OLG Koblenz NZV 1997, 48; OLG Celle NZV 1996, 182), hat das Amtsgericht weder festgestellt, noch hat sich der Betroffene in der Hauptverhandlung oder in seiner Rechtsbeschwerde hierauf berufen (vgl. hierzu auch BVerfG NJW 1995, 1541).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
    Das Rechtsmittel erfasst gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ff.; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92

    Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
    Eine solche vertiefte Befassung in den Urteilsgründen setzt jedoch nach Auffassung des Senates voraus, dass zu solchen Ausführungen überhaupt Veranlassung besteht (ebenso OLG Oldenburg NZV 1993, 198 f.), denn berufliche Folgen auch schwerwiegender Art reichen für die Annahme eines Ausnahmefalles allein nicht aus, da sie mit einem Fahrverbot sehr häufig verbunden sind.
  • OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 1 Ss 133/03

    Ausländerrecht: Keine Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
    Auch der Umstand, dass die Tat im April 2002 begangen wurde und damit nunmehr mehr als 22 Monate zurückliegt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 06.11.2003, 1 Ss 133/03; BayObLG NZV 2002, 280 f: zweieinhalb Jahre), rechtfertigt keine andere Beurteilung, denn die Verhängung eines Fahrverbots ist auch nach Auffassung des Senats - wie dargelegt - zur Einwirkung auf den in der Zwischenzeit wieder verkehrsrechtlich auffällig gewordene Betroffenen notwendig, so dass das Fahrverbot seinen Sinn nicht verloren hat.
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
    Bei einem Taxifahrer, der seine Fahrerlaubnis zur Ausübung seines Berufes benötigt, gehört hierzu insbesondere die Frage, welche berufliche Nachteile der Betroffene zu erwarten hat, ob ein Fahrverbot für ihn in jedem Fall den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich ziehen würde oder ob der Betroffene durch andere Maßnahmen, etwa durch die Inanspruchnahme von Urlaub während der Vollstreckung des Fahrverbotes eine Kündigung vermeiden kann (OLG Hamm NZV 1995, 366 f..; OLG Oldenburg Zfs 1995, 275).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
    Den Betroffenen kann daher im Allgemeinen nicht entlasten, wenn die Verkehrsdichte zur Tatzeit gering war (vgl. BGH NJW 1997, 3252 f; Senat DAR 2000, 370 f und Beschluss vom 05.08.2002, 1 Ss 55/02).
  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
    Auch der Umstand, dass die Tat im April 2002 begangen wurde und damit nunmehr mehr als 22 Monate zurückliegt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 06.11.2003, 1 Ss 133/03; BayObLG NZV 2002, 280 f: zweieinhalb Jahre), rechtfertigt keine andere Beurteilung, denn die Verhängung eines Fahrverbots ist auch nach Auffassung des Senats - wie dargelegt - zur Einwirkung auf den in der Zwischenzeit wieder verkehrsrechtlich auffällig gewordene Betroffenen notwendig, so dass das Fahrverbot seinen Sinn nicht verloren hat.
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99

    Indizwirkung der Tatbestände der BKatV für die Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
    Den Betroffenen kann daher im Allgemeinen nicht entlasten, wenn die Verkehrsdichte zur Tatzeit gering war (vgl. BGH NJW 1997, 3252 f; Senat DAR 2000, 370 f und Beschluss vom 05.08.2002, 1 Ss 55/02).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2002 - 1 Ss 55/02

    Vom Regelfahrverbot kann nicht immer abgesehen werden!

  • OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss OWi 208/94

    Taxifahrer: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 49 km/h

  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
  • OLG Karlsruhe, 25.05.1999 - 2 Ss 79/99
  • AG Aachen, 31.08.1994 - 43 OWi 61 Js 576/94
  • OLG Frankfurt, 03.07.2001 - 2 Ws (B) 232/01

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreitung; Fahrlässigkeit; Fahrverbot;

  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00

    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

  • OLG Köln, 12.10.1995 - Ss 535/95
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Auch wenn sich das Rechtsmittel vorwiegend gegen das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wendet, erfasst dieses wegen der bestehenden Wechselwirkung gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff. = VRS 104, 454 ff. = NStZ-RR 2003, 279).

    Sollten die engen Voraussetzungen einer derartigen notstandsähnlichen Situation indes nicht festzustellen sein, so kann der Tatrichter gleichwohl bei Vorliegen wesentlicher und nicht vom Regelfall erfasster besonders gewichtiger Besonderheiten mit Ausnahmecharakter ausnahmsweise die Überzeugung gewinnen, dass die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist (oder die Dauer der Sperre zu hoch ist) und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. näher OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Hentschel, a.a.O., § 25 Rn. 24; zur Notwendigkeit der Anordnung eines Fahrverbots trotz eines Härtefalles bei einem uneinsichtigen Wiederholungstäter: Senat NZV 2004 316 f. = Verkehrsrecht 2004, 136).

    Dabei wird vorliegend aber zu beachten sein, dass berufliche Folgen auch schwerwiegender Art - das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte ist ohnehin nicht festgestellt - wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer hierfür allein nicht ausreichen können, da sie mit einem Fahrverbot sehr häufig verbunden sind, und einem Betroffenen daher grundsätzlich zuzumuten ist, diese Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung eines Fahrers, der Aufnahme eines Kredites oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (vgl. hierzu Senat VRS 104, 454 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Erforderlich hierfür ist aber, dass es sich beim Fahrzeugführer um einen wiederholt auffällig gewordenen uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt, auf den nur noch durch die Verhängung eines Fahrverbot eingewirkt werden kann (Senat NZV 2004, 316 f.).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Allerdings teilt der Senat im Grundsatz den Ansatz des Tatrichters, dass auch bei Vorliegen einer im obigen Sinne relevanten notstandsähnlichen Situation die Verhängung eines Fahrverbots gleichwohl geboten ist, wenn es sich um einen wiederholt einschlägig auffällig gewordenen, gegenüber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt, auf den durch die Verhängung eines Fahrverbots eingewirkt werden muss (vgl. Senat NZV 2004, 316 f. = DAR 2004, 467 ff. = VRS 1006, 393 f. = SVR 2004, 473 f. = NStZ-RR 2004, 313 ff: Vorliegen einer außerordentlichen Härte bei einem Taxifahrer).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Das Amtsgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass von der Verhängung eines Fahrverbots wegen beruflicher Härte nur in Ausnahmefällen abgesehen werden kann, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff. = VRS 104, 454 ff. = NStZ-RR 2003, 279; VRS 106, 393 f = NZV 2004, 316 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 1541).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2015 - 1 OWi 1 SsBs 57/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots

    Sind erhebliche, insbesondere einschlägige Vorbelastungen vorhanden, sind dem Betroffenen gravierende berufliche Folgen bis hin zur erzwungenen Aufgabe der selbständigen Tätigkeit zuzumuten, denn ansonsten würde einem solchen Verkehrsteilnehmer ein dauerhafter "Freifahrschein" erteilt und eine solche, wegen besonderer Umstände bevorzugte Behandlung wäre gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht mehr zu rechtfertigen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 316).
  • AG Landstuhl, 09.02.2024 - 3 OWi 4211 js 11910/23

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, unbillige Härte, Voreintragungen

    Könnte sich ein Betroffener bei vorhandenen Vorahndungen immer wieder aufs Neue auf eine drohende Existenzgefährdung berufen, wären die für ihn unzumutbaren Folgen eines Fahrverbots ein Freibrief für wiederholtes Fehlverhalten (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2010, 26343; OLG Karlsruhe NZV 2004, 316).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2019 - 1 Rb 10 Ss 618/19

    Unterschreitung des Sicherheitsabstands: erforderliche Feststellungen

    Dieser Regelfall indiziert einen Pflichtverstoß gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, der ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit offenbart, sodass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.03.2004 - 1 Ss 18/04, NZV 2004, 316, 316).
  • OLG Bamberg, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 5/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe beim

    Andernfalls könnte ein Betroffener - insbesondere als LKW- oder Taxifahrer - die an sich unzumutbaren Folgen als Freibrief für wiederholtes Fehlverhalten ausnutzen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88/89; OLG Hamm NZV 1995, 498 f.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 313/314 f. sowie OLG Bamberg, Beschlüsse vom 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06 unter Verweise auf weitere Beschlüsse; vgl. ferner Deutscher in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren , Rn. 728 m.w. Nachw.).
  • OLG Bamberg, 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06

    Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung

    Andernfalls könnte ein Betroffener die an sich unzumutbaren Folgen als Freibrief für wiederholtes Fehlverhalten ausnutzen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88/89; OLG Hamm NZV 1995, 498 f.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 313/314 f. sowie Senatsbeschlüsse vom 30.01.2006 - 3 Ss OWi 16/2006 und vom 18.08.2005 - 3 Ss OWi 924/2005; vgl. ferner Deutscher in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren , Rn. 728 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 237/21

    Zulässigkeit der Abfassung schriftlicher Urteilsgründe nach Zustellung des nicht

    n. juris, dort Rn. 30 ff.OLG Karlsruhe NZV 2004, 316; OLG Bamberg DAR 2008, 651); eine aktuelle Anfrage beim Fahreignungsregister dürfte daher veranlasst sein.
  • OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 221/21

    Zulässigkeit der Verhängung eines Fahrverbots nach Ablauf von mehr als zwei

  • OLG Bamberg, 14.12.2005 - 3 Ss OWi 1396/05
  • OLG Hamm, 18.03.2008 - 5 Ss OWi 112/08

    Fahrverbot; Absehen; Urteilsgründe; Anforderungen

  • OLG Hamm, 14.08.2007 - 1 Ss OWi 549/07

    Fahrverbot; Absehen; Vorbelastungen; berufliche Gründe; Verhältnismäßigkeit

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.06.2004 - 2 Ss (OWi) 117/04 I 90/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,71501
OLG Rostock, 21.06.2004 - 2 Ss (OWi) 117/04 I 90/04 (https://dejure.org/2004,71501)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.06.2004 - 2 Ss (OWi) 117/04 I 90/04 (https://dejure.org/2004,71501)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Juni 2004 - 2 Ss (OWi) 117/04 I 90/04 (https://dejure.org/2004,71501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit für Taten, bei denen einer Rechtsfolge nach § 4 Abs. 1 und 2 Bußgeldkatalog (BKatV); Vorliegen eines grob ...

  • RA Kotz

    Fahrverbot - Rechtmäßigkeit bei Augenblicksversagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit infolge "Augenblickversagens"; Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Unmittelbar ineinander übergehende Ortschaften

  • koester-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    § 142 StGB
    Unfallbeteiligter

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1
    Verhängung eines Fahrverbots bei Augenblicksversagen

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2320
  • NStZ-RR 2004, 313 (Ls.)
  • NZV 2004, 481
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 21.06.2004 - 2 Ss OWi 117/04
    Alleinige Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (BGHSt 38, 125 [128]; 38, 231 [233 f.]; 43, 241 = NJW 1997, 3252).

    Dem Kraftfahrzeugführer kann das für ein Fahrverbot erforderliche grob pflichtwidrige Verhalten nicht vorgeworfen werden, wenn der Grund der von ihm begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung darin liegt, dass er das die Höchstgeschwindigkeit begrenzende Zeichen - infolge eines "Augenblicksversagens" - nicht wahrgenommen hat und ihm insofern allenfalls einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, also insbesondere keine weiteren Umstände vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen musste (Senatsbeschlüsse vom 07.05.1999 a.a.O. und vom 25.05.2001 - 2 Ss [OWi] 50/01 I 59/01 - BGHSt 43, 241 = NJW 1997, 3252 [3253]; Hentschel a.a.O.).

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Rostock, 21.06.2004 - 2 Ss OWi 117/04
    Die Verwirklichung eines der dort aufgeführten Regelbeispiele indiziert zwar eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, ändert jedoch nichts an dem Erfordernis der Einzelfallprüfung und schränkt nur den Begründungsaufwand ein (BGH a.a.O.; BVerfG DAR 1996, 196 [198]; Senatsbeschluss vom 07.05.1999 - 2 Ss [OWi] 22/99 I 23/99 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., StVG § 25 Rdnrn. 20 ff. m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 19.08.2003 - I 59/01

    Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides

    Auszug aus OLG Rostock, 21.06.2004 - 2 Ss OWi 117/04
    Dem Kraftfahrzeugführer kann das für ein Fahrverbot erforderliche grob pflichtwidrige Verhalten nicht vorgeworfen werden, wenn der Grund der von ihm begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung darin liegt, dass er das die Höchstgeschwindigkeit begrenzende Zeichen - infolge eines "Augenblicksversagens" - nicht wahrgenommen hat und ihm insofern allenfalls einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, also insbesondere keine weiteren Umstände vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen musste (Senatsbeschlüsse vom 07.05.1999 a.a.O. und vom 25.05.2001 - 2 Ss [OWi] 50/01 I 59/01 - BGHSt 43, 241 = NJW 1997, 3252 [3253]; Hentschel a.a.O.).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 21.06.2004 - 2 Ss OWi 117/04
    Alleinige Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (BGHSt 38, 125 [128]; 38, 231 [233 f.]; 43, 241 = NJW 1997, 3252).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 21.06.2004 - 2 Ss OWi 117/04
    Alleinige Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (BGHSt 38, 125 [128]; 38, 231 [233 f.]; 43, 241 = NJW 1997, 3252).
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