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   BGH, 28.07.2004 - 2 StR 209/04   

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https://dejure.org/2004,6188
BGH, 28.07.2004 - 2 StR 209/04 (https://dejure.org/2004,6188)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2004 - 2 StR 209/04 (https://dejure.org/2004,6188)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04 (https://dejure.org/2004,6188)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls bei sichergestelltem Geld - Anforderungen an die Bestimmtheit der Verfallsanordnung - Voraussetzungen der Einziehung des "Kaufgeldes" - Pflicht zur Darlegung der tatrichterlichen Überzeugung über die Herkunft von Geldern aus ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 73; ; StGB § 73 a; ; StGB § 73 d; ; StGB § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 § 73a § 73d
    Verfall von Geld nur bei sicher deliktischer Herkunft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 347
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.2002 - 3 StR 14/02

    Vorwegvollzug; Einziehung (Tatmittel bei Betäubungsmitteldelikten: Handy als

    Auszug aus BGH, 28.07.2004 - 2 StR 209/04
    Dies ergibt sich auch nicht aus der nicht mit konkreten Tatsachen belegten Erwägung des Landgerichts, das Mobiltelefon sei einzuziehen, "da es als Mittel zur Begehung einer Straftat eingesetzt wurde" (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 27. Juni 2003 - 2 StR 197/03 - und vom 20. Februar 2002 - 3 StR 14/02).
  • BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03

    Widersprüchliche Straffestsetzung; Einziehung eines Funktelefons

    Auszug aus BGH, 28.07.2004 - 2 StR 209/04
    Dies ergibt sich auch nicht aus der nicht mit konkreten Tatsachen belegten Erwägung des Landgerichts, das Mobiltelefon sei einzuziehen, "da es als Mittel zur Begehung einer Straftat eingesetzt wurde" (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 27. Juni 2003 - 2 StR 197/03 - und vom 20. Februar 2002 - 3 StR 14/02).
  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02

    Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 28.07.2004 - 2 StR 209/04
    Voraussetzung für eine Anordnung nach §§ 73, 73 a StGB ist, daß eine von der Anklage erfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat vorliegt (BGHR StGB § 73, Anwendungsbereich 1, Vorteil 5).
  • BGH, 29.08.2002 - 3 StR 287/02

    Verfall ("aus der Tat erlangt" iSd § 73 StGB); erweiterter Verfall

    Auszug aus BGH, 28.07.2004 - 2 StR 209/04
    Den erhöhten Anforderungen an den Nachweis der Herkunft von deliktsverdächtigen Vermögensgegenständen wird das Landgericht weder durch die allgemeine Feststellung, der Angeklagte habe aus Betäubungsmittelgeschäften stammende Gelder eingesammelt und aufbewahrt (UA Bl. 4), noch durch den nicht näher begründeten Hinweis, das Geld sei durch eine Straftat erlangt (UA Bl. 13), gerechtfertigt (vgl. BGH StV 2003, 160).
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Um dem Revisionsgericht die Prüfung der Einziehungsentscheidung zu ermöglichen, sind Feststellungen dazu zu treffen, dass es sich bei dem Gegenstand um ein Tatprodukt oder ein Tatmittel im Sinne des § 74 Abs. 1 StGB handelt - der Gegenstand also z. B. bei der Begehung der festgestellten Tat gebraucht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04 -, juris Rdnr. 6 [betreffend Mobiltelefon]; BayObLG, Beschluss vom 23. April 2020, a. a. O., juris Rdnr. 40 f. [betreffend elektronische Speichermedien beim Betäubungsmittelhandel]) - und dieses zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gemäß § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB gehört oder zusteht.
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21

    Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus

    Bei auch legalen Einkommensquellen kann die Anordnung nicht auf das bloße Auffinden von Geldmitteln gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04, NStZ-RR 2004, 347, und vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 381).

    Vor diesem Hintergrund war vom Landgericht nachvollziehbar zu erwägen, ob diese anscheinend legale Erwerbstätigkeit der pauschalen tatgerichtlichen Annahme, sämtliche Einziehungsgegenstände seien auf "inkriminiertem Wege erlangt worden" (UA S.140), entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04, NStZ-RR 2004, 347; und vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 381).

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

    Bei auch legalen Einkommensquellen kann die Anordnung nicht auf das bloße Auffinden von Geldmitteln gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04 Rn. 5; vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18 Rn. 19 und vom 23. März 2022 - 6 StR 611/21 Rn. 9; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 16. Juli 2020 - 4 StR 91/20 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

    Bei auch legalen Einkommensquellen kann die Anordnung nicht auf das bloße Auffinden von Geldmitteln gestützt werden (Senat, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04, NStZ-RR 2004, 347).
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 210/18

    Einziehung von Betäubungsmitteln (von der Anklage umfasste Anknüpfungstat)

    Voraussetzung der Einziehung gemäß § 33 Abs. 2 BtMG a. F., § 74, 74a StGB a. F. ist aber, dass die konkret einzuziehenden Betäubungsmittel Gegenstand einer von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Anknüpfungstat sind (Senat, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17 - Rn 6; Senat NStZ-RR 2017, 220 mwN; BGH NStZ-RR 2004, 347, 348); dies gilt auch für den Fall der Sicherungseinziehung (Weber BtMG, 5. Auflage, § 33 Rn 301, 366, 416).
  • BGH, 07.01.2020 - 3 StR 566/19

    Einziehung von Rauschmitteln als Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und

    Voraussetzung der Einziehung nach dieser Vorschrift ist, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (vgl. Senat, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810; Beschluss vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; BGH, Beschluss vom 3. November 2004 - 2 StR 374/04; Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04, NStZ-RR 2004, 347; Weber, BtMG 5. Aufl. § 33 Rn. 416).
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 632/15

    Anordnung des Verfalls (erforderliche Anknüpfung an eine von der Anklage erfasste

    a) Voraussetzung für eine solche Anordnung ist eine von der Anklage erfasste und vom Tatrichter festgestellte Tat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04, NStZ-RR 2004, 347, 348 und vom 28. März 1979 - 2 StR 700/78, BGHSt 28, 369, 370).
  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 43/20

    Lückenhafte und widersprüchliche Begründung der Einziehung von Bargeld

    Geht aber der Täter wie hier einer regulären Tätigkeit nach und verfügt er über legale Einkünfte, bedarf die Annahme einer deliktischen Herkunft einer besonders sorgsamen Prüfung (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04, NStZ-RR 2004, 347; BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371 ff., jeweils zu § 73d StGB aF; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 33 Rn. 195).
  • BGH, 10.01.2018 - 5 StR 465/17

    Verfall (Berichtigung der Verfallsanordnung wegen Schreibversehen und

    Begründen dagegen bestimmte Tatsachen die nicht nur theoretische Möglichkeit, dass Vermögensgegenstände des Täters aus anderen Quellen als aus rechtswidrigen Taten stammen und verbleiben deshalb vernünftige Zweifel an ihrer deliktischen Herkunft, steht dies der Anordnung des erweiterten Verfalls der Gegenstände entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 aaO, und vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04, NStZ-RR 2004, 347; Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 33 Rn. 195).
  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 486/15

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des erweiterten Wertersatzverfalls beim Handeltreiben

    Dies genügt den aufgezeigten Anforderungen, die an die Darlegung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung zu stellen sind, nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2002 - 3 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 366, 367; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04, NStZ-RR 2004, 347).
  • BGH, 03.11.2004 - 2 StR 374/04

    Tenorkorrektur; Erfolg des Rechtsmittels

  • BGH, 01.02.2011 - 4 StR 698/10

    Verfall (Feststellung des Erlangens aus der Tat); Verfall von Wertersatz

  • OLG Hamm, 25.04.2013 - 2 Ws 83/13

    Vollstreckbarerklärung einer niederländischen Verfallsentscheidung

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