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   BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03   

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https://dejure.org/2003,2720
BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03 (https://dejure.org/2003,2720)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2003 - 2 StR 354/03 (https://dejure.org/2003,2720)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03 (https://dejure.org/2003,2720)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 177 Abs. 2 StGB
    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage: Aussage gegen Aussage, Glaubwürdigkeitsgutachten, Umstände außerhalb der Aussage, teilweise Falschaussage)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Indizien außerhalb einer Zeugenaussage für die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage; Verwertung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens als zusätzliches Indiz für die Glaubhaftigkeit einer Aussage

  • Judicialis

    -

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Sexualstraftat)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1118 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 87
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03
    Dann muß der Tatrichter jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im übrigen dennoch zu glauben (BGHSt 44, 153, 158; 44, 256, 257).

    Auch der 1. Strafsenat, auf dessen Rechtsprechung sich das Landgericht beruft, hat die Verwertung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens als zusätzliches Indiz für die Glaubhaftigkeit einer Aussage nicht ausgeschlossen (vgl. BGHSt 44, 256, 257).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03
    Dann muß der Tatrichter jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im übrigen dennoch zu glauben (BGHSt 44, 153, 158; 44, 256, 257).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03
    Zu den außerhalb der Zeugenaussage liegenden gewichtigen Indizien zählen die Ereignisse und Umstände nach dem Vorfall, die von anderen Zeugen glaubhaft bestätigt worden sind (vgl. auch BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23).
  • BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11

    Schmerzensgeldklage des Opfers sexuellen Missbrauchs: Verjährungsfristbeginn

    Der Sachverständige soll vielmehr dem Gericht die Sachkunde vermitteln, mit deren Hilfe es die Tatsachen feststellen kann, die für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit wesentlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 87, 88; Pfister, FPPK 2008, 3, 4).
  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Zu diesen durfte das Landgericht neben seinem eigenen persönlichen Eindruck, den es von der Zeugin während deren Aussage in der Hauptverhandlung gewonnen hat, auch die Angaben der Vernehmungsbeamten über die psychische Verfassung der Zeugin bei ihren polizeilichen Aussagen zählen (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 87); danach zeigte sie während der dreimonatigen Vernehmungen starke psychische Regungen und durchlebte den Sachverhalt offensichtlich wieder.
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Der Sachverständige soll vielmehr dem Gericht die Sachkunde vermitteln, mit deren Hilfe es die Tatsachen feststellen kann, die für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlich sind (vgl. Senat, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 29).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 18/16

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Verurteilung wegen versuchter

    Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn die Aussage des Belastungszeugen in einem wesentlichen Detail als bewusst falsch anzusehen ist (BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159; vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256; vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 87; Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 427/14, NStZ 2015, 602, 603).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 700/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Bewertung widersprüchlicher Aussagen:

    Angesichts der besonderen Umstände des Falls (mehrfache Falschangaben der Hauptbelastungszeugin) kann sich für das neue Tatgericht ausnahmsweise auch die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens anbieten (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 87 f.).
  • BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die

    Entsprechenden Darlegungen kommt hier auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil das Landgericht in diesen Angaben wesentliche, außerhalb der Zeugenaussage der Geschädigten liegende gewichtige Gründe für die Annahme der Glaubhaftigkeit gesehen hat (vgl. hierzu BGHSt 44, 154, 158 ff.; 256; BGH NStZ 2000, 496; NStZ-RR 2004, 87; Sander StV 2000, 45 m.w.N.; Nack StV 2002, 558).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Freilich werden, sollte in der Hauptverhandlung ?Aussage gegen Aussage? stehen, die in diesem Falle an die Beweiswürdigung und die Überzeugungsbildung zu stellenden besonders kritischen Anforderungen zu beachten sein, wobei die Aussage des Manfred Sch. im Zusammenhang mit den übrigen Beweismitteln einer Würdigung und Gesamtabwägung zu unterziehen sowie ein nach den Umständen denkbares Motiv für eine Falschbezichtigung zu prüfen sein wird, insbesondere, ob er sich damals durch die den Angeklagten belastende Aussage selbst entlasten wollte (BGH StV 1994, 6; StV 1994, 526; StV 2002, 467; NStZ-RR 2004, 87; Senat StV 2000, 658).
  • BGH, 11.02.2004 - 2 StR 378/03

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines

    Der Tatrichter durfte auch das Glaubwürdigkeitsgutachten der Sachverständigen V. als zusätzliches Indiz für die Glaubhaftigkeit der Aussage ansehen (vgl. auch Senatsurteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03).
  • BGH, 11.01.2007 - 4 StR 497/06

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (unzureichende Beweiswürdigung bei Aussage

    In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13, 14, 29).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 467/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Berücksichtigung nonverbalen

    Die Urteilsgründe lassen vielmehr besorgen, dass die Strafkammer nicht hinreichend beachtet hat, dass es nicht Aufgabe des Sachverständigen ist, darüber zu befinden, ob die zu begutachtende Aussage wahr ist oder nicht; das Gutachten soll vielmehr dem Gericht die Sachkunde vermitteln, mit deren Hilfe es die Tatsachen feststellen kann, die für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlich sind (Senat, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03 Rn. 8, NStZ-RR 2004, 87 f.).
  • BGH, 11.09.2008 - 4 StR 267/08

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Vergewaltigung (Aussage gegen Aussage; Indiz der

  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05

    Begrenzte Revisibilität der Beweiswürdigung

  • BGH, 04.05.2011 - 5 StR 126/11

    Beweiswürdigung (sexuellen Nötigung; besondere Anforderungen; "Aussage gegen

  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die

  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 266/05

    Nutzlose Beweiserhebung zur Darstellung einmaliger Vorgänge - Untersuchung der

  • OLG Köln, 21.07.2009 - 83 Ss 59/09
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