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   OLG Brandenburg, 13.03.2003 - 2 Ss (OWi) 126 B/02   

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https://dejure.org/2003,6303
OLG Brandenburg, 13.03.2003 - 2 Ss (OWi) 126 B/02 (https://dejure.org/2003,6303)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.03.2003 - 2 Ss (OWi) 126 B/02 (https://dejure.org/2003,6303)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2003 - 2 Ss (OWi) 126 B/02 (https://dejure.org/2003,6303)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften; Fahrverbot Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen durch ein Fahrverbot; Verstoß gegen das Übermaßverbot

  • OLG Brandenburg PDF
  • verkehrsrechtsforum.de

    Zum Verhältnis von Fahrverbot und gefährdeter wirtschaftlicher Existenz.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Fahrverbot und wirtschaftliche Existenz

  • Judicialis

    BKatV § 4 Abs. 1; ; BKatV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BKatV § 4 Abs. 2; ; StVG § 25 Abs. 2 a

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Verhältnis von Fahrverbot und gefährdeter wirtschaftlicher Existenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung(sdrohung) und Absehen vom Fahrverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 93
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 29.09.1995 - 1 Ss OWi 181/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2003 - 2 Ss OWi 126 B/02
    Es reicht danach bereits die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes, um ein Fahrverbot als unverhältnismäßige Härte bewerten zu können (vgl. OLG Celle NStZ-RR 1996, 182).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Insbesondere bezüglich der Berücksichtigung eines drohenden Verlusts des Arbeitsplatzes durch Kündigung käme es dabei auch darauf an, ob eine solche Kündigung für den Fall ihrer Erklärung überhaupt rechtlichen Bestand hätte (siehe KG Berlin, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2003 - 2 Ss (OWi) 126 B/02, juris Rn. 5, NStZ-RR 2004, 93; ähnlich OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06, juris Rn. 15).
  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Die Androhung einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt kein Absehen vom Fahrverbot (Anschluss an OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93).

    Denn bei einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung trägt der Betroffene, gegen den trotz Kündigungsdrohung ein Fahrverbot verhängt wird, in Wirklichkeit kein Risiko des Arbeitsplatzverlustes oder aber ist dieses Risiko so gering, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93; ähnlich OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 2006 - 2 Ss-OWi 86/06 - juris).

  • OLG Bamberg, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 5/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe beim

    Dabei ist dem Betroffenen auch das Risiko, die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung einer Klärung durch die Arbeitsgerichte zuzuführen, grundsätzlich nicht zuzumuten (OLG Bamberg, Beschluss vom 29.09.2008 - 3 Ss OWi 1105/2008; OLG Celle NStZ-RR 1996, 182; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93; Burhoff/Deutscher Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 2. Aufl. 2008 Rn. 877; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. StVG § 25 Rn. 25).

    Denn bei einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung trägt der Betroffene, gegen den trotz Kündigungsdrohung ein Fahrverbot verhängt wird, in Wirklichkeit kein Risiko des Arbeitsplatzverlustes oder aber dieses Risiko ist so gering, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2004, 93).

  • OLG Saarbrücken, 12.02.2013 - Ss (B) 14/13

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Absehen vom Regelfahrverbot wegen

    Besonderheiten solcher Art können sein, neben gewöhnlichen und durchschnittlichen, namentlich entlastenden Umständen (BGHSt 38, 125; OLG Hamm VRS 92, 146; OLG Köln, VRS 87, 40; OLG Düsseldorf, VRS 92, 40; OLG Zweibrücken DAR 2003, 134, Hentschel/König/Dauer, § 25 Rn. 24 m.w.N ), auch außergewöhnliche Härten im Sinne von unverhältnismäßigen Folgeschäden, die für den Betroffenen mit einem Fahrverbot verbunden sind, so etwa das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes bzw. der wirtschaftlichen Existenz (BVerfG NJW 1994, 573; NJW 1995, 1541, DAR 1996, 196 ff.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und 275; OLG Dresden ZfS 1995, 477; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161; OLG Hamm NZV 1995, 498 und NStZ-RR 1996, 181; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93; Senat in ständiger Rechtsprechung z.B. Beschlüsse vom 19. November 2010 - Ss (B) 111/2010 - und zuletzt vom 21. Januar 2013 - Ss (B) 90/2012 [72/12 OWi] -).
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