Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 26.07.2004

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5048
BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04 (https://dejure.org/2005,5048)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2005 - 2 StR 456/04 (https://dejure.org/2005,5048)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04 (https://dejure.org/2005,5048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung eines geistig Behinderten als widerstandsunfähig im Sinne des § 179 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 179; ; StGB § 179 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 182 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 179 Abs. 1 Nr. 1 § 182 Abs. 2
    Widerstandsunfähigkeit und geistige Behinderung des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1960 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 172
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.2003 - 4 StR 96/03

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04
    Eine Widerstandsunfähigkeit in diesem Sinne folgt nicht allein daraus, daß der Geschädigte geistig behindert ist (BGH NStZ 2003, 602).
  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

    Die bloße Feststellung einer geistigen Behinderung allein genügt für die Annahme von Widerstandsunfähigkeit aber nicht (BGH NStZ 2003, 602; BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04; Tröndle/ Fischer StGB 52. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11).

    c) Der neue Tatrichter wird deshalb das Vorliegen einer Widerstandsunfähigkeit des Geschädigten im Sinne des § 179 StGB erneut zu prüfen und dabei einen solchen Zustand von einer auf Unreife beruhenden eingeschränkten Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung im Sinne des § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB abzugrenzen haben (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04).

  • BGH, 01.10.2008 - 2 StR 385/08

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Körperkontakt;

    Die Feststellung, der Geschädigte sei "mittelschwer geistig behindert" (UA S. 4), reicht insoweit nicht aus; erst recht nicht der Umstand, dass er nicht lesen oder rechnen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 172 f.; 2005, 232, 233; BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 9; Fischer StGB 55. Aufl. § 179 Rdn. 9, 11 a m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11

    Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Sicherheitsverwahrung

    Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340).
  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17

    Strafzumessung (Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat);

    Eine Widerstandsunfähigkeit konnte danach nicht schon ohne nähere Begründung auf die Feststellung einer geistigen Behinderung und daraus resultierende allgemeine Kompetenzmängel gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 456/04, NStZ-RR 2005, 172, 173; Beschluss vom 1. April 2003 - 4 StR 96/03, NStZ 2003, 602, 603).
  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 36/12

    Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem sog. Altfall;

    Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340; OLG Nürnberg, a.a.O.).
  • LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340; OLG Nürnberg, a.a.O.).
  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 27/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in den sog. Altfällen; Begriff der

    Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340; OLG Nürnberg, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7696
OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04 (https://dejure.org/2004,7696)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2004 - 1 Ws 189/04 (https://dejure.org/2004,7696)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 1 Ws 189/04 (https://dejure.org/2004,7696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Bejahung einer günstigen Täterprognose für bedingte Entlassung aus Vollzugshaft; Bewährungsaussetzung bei sexuelle Straftaten zum Nachteil von Kindern; Negative Rückfallprognose auf Grund unzureichender Tataufarbeitung und Verweigerung einer Therapie

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 57 Abs. 1
    Kriminalprognose bei sexuellen Straftaten zum Nachteil von Kindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 172 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Schleswig, 03.09.2002 - 1 Ws 139/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04
    Eine Entlassung aus der Strafhaft ohne vorherige ausreichende Auseinandersetzung mit den Ursachen der Straftaten würde demgegenüber der Intension des Gesetzgebers zuwiderlaufen, bei Tätern aus dem Bereich der Sexualdelinquenz die Chance künftigen straffreien Verhaltens durch geeignete Therapiemaßnahmen zu verbessern (siehe Bundesrats-Drucks. 163/97; vgl. auch Senat, Beschluss vom 02.05.2002, 1 Ws 139/02).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04
    Maßgeblicher Ansatzpunkt ist dabei anders als bei der Prognose nach §§ 57, 57 a StGB nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die erneute Gefahr der Begehung von Straftaten droht, vielmehr kommt es im Rahmen des § 11 Abs. 2 StVollzG entscheidend darauf an, ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die Gewährung von konkreten Lockerungen zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00

    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04
    Auch kann insbesondere bei Affekttaten (OLG Karlsruhe a.a.O) und bei fortbestehender Tatleugnung (OLG Saarbrücken NJW 1999, 438 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251 ff.; KG Beschluss vom 28.11.2000, 5 Ws 749/00) eine fehlende Schuldeinsicht- und Schuldverarbeitung als Indiz für eine Tatwiederholung ungeeignet sein.
  • OLG Oldenburg, 30.09.1998 - 1 Ws 421/98

    Abwägung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit bei der Strafaussetzung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04
    Auch muss er Tatsachen schaffen, die für eine Behebung dieser Defizite sprechen und die es wahrscheinlich machen, dass er künftigen Tatanreizen zu widerstehen vermag (vgl. KG Beschlüsse vom 06.08.2001, 5 Ws 741/00, und 02.08.2000, 5 Ws 437/00; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.09.1998, 1 Ws 421/98).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00

    Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04
    Dies entspricht ebenso der ständigen Rechtsprechung des Senates wie die Einschränkung, dass nicht aufklärbare Unsicherheiten und Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen (vgl. ausführlich OLG Karlsruhe StV 2002, 322 f.).
  • OLG Saarbrücken, 17.08.1998 - 1 Ws 155/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04
    Auch kann insbesondere bei Affekttaten (OLG Karlsruhe a.a.O) und bei fortbestehender Tatleugnung (OLG Saarbrücken NJW 1999, 438 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251 ff.; KG Beschluss vom 28.11.2000, 5 Ws 749/00) eine fehlende Schuldeinsicht- und Schuldverarbeitung als Indiz für eine Tatwiederholung ungeeignet sein.
  • KG, 02.08.2000 - 5 Ws 437/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04
    Auch muss er Tatsachen schaffen, die für eine Behebung dieser Defizite sprechen und die es wahrscheinlich machen, dass er künftigen Tatanreizen zu widerstehen vermag (vgl. KG Beschlüsse vom 06.08.2001, 5 Ws 741/00, und 02.08.2000, 5 Ws 437/00; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.09.1998, 1 Ws 421/98).
  • KG, 28.11.2000 - 5 Ws 749/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04
    Auch kann insbesondere bei Affekttaten (OLG Karlsruhe a.a.O) und bei fortbestehender Tatleugnung (OLG Saarbrücken NJW 1999, 438 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251 ff.; KG Beschluss vom 28.11.2000, 5 Ws 749/00) eine fehlende Schuldeinsicht- und Schuldverarbeitung als Indiz für eine Tatwiederholung ungeeignet sein.
  • KG, 06.08.2001 - 5 Ws 741/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04
    Auch muss er Tatsachen schaffen, die für eine Behebung dieser Defizite sprechen und die es wahrscheinlich machen, dass er künftigen Tatanreizen zu widerstehen vermag (vgl. KG Beschlüsse vom 06.08.2001, 5 Ws 741/00, und 02.08.2000, 5 Ws 437/00; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.09.1998, 1 Ws 421/98).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ws 279/09

    Rückfallprognose; Tatleugnung

    Die Tatleugnung ist weder nach der Einschätzung des Sachverständigen noch nach der Rechtsprechung ein zwingendes prognostisch negatives Indiz, vielmehr kann sie vielfältige, auch prognostisch neutrale oder gar günstige, Ursachen haben (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202, 2204; OLG Hamm StV 1997, 92; OLG Hamm JMBl. NW 1999, 85, 86; OLG Karlsruhe Beschl. v. 26.07.2004 - 1 Ws 189/04 - juris; OLG Karlsruhe Beschl.v. 03.12.2007 - 1 Ws 230/07- juris; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 9, 10; OLG Saarbrücken NJW 1999, 438, 439; vgl. auch OLG Schleswig Beschl. v. 13.07.2007 - 2 Ws 267/07 = BeckRS 2007, 12494).

    Tatleugnung kann ein prognostisch negativ relevanter Umstand sein, wenn die mangelnde Tataufarbeitung ihre Ursache in einem fortbestehenden Persönlichkeits- oder emotionalen Defizit hat und dadurch die Besorgnis begründet wird, dass ohne Überwindung dieser Störung nach der Haftentlassung neue Straftaten drohen (OLG Hamm JMBl. NW 1999, 85, 86; OLG Karlsruhe Beschl. v. 26.07.2004 - 1 Ws 189/04 - juris; OLG Karlsruhe Beschl.v. 03.12.2007 - 1 Ws 230/07- juris; Hubrach in: Leipziger Kommentar StGB 12. Aufl. § 57 Rdn. 18).

  • OLG Karlsruhe, 24.01.2005 - 1 Ws 318/04

    Strafrestaussetzung: Kriminalprognose bei fehlender bzw. unzureichender

    An einer solchen ungünstigen Bewertung kann es fehlen, wenn der Täter zwar Aspekte der Tathandlung verharmlost, sich jedoch seine Aggression lediglich gegen eine bestimmte Person richtet und eine Wiederholungsgefahr nicht besteht (Fortführung von Senat, Beschluss vom 26.07.2004, 1 Ws 189/04 - abgedruckt bei juris).

    Auch muss er Tatsachen schaffen, die für eine Behebung dieser Defizite sprechen und die es wahrscheinlich machen, dass er künftigen Tatanreizen zu widerstehen vermag (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 26.07.2004, 1 Ws 189/04: Sexualstraftäter; OLG Karlsruhe StV 2002, 322 f.: Affekttat; Kröber R&P 1993, 140 ff.; Müller-Dietz StV 1990, 29 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 1 Ws 186/04

    Strafvollzug: Begriffsbestimmung hinsichtlich der "Behandlung" des

    Zudem wird oftmals eine vorzeitige Entlassung des Strafgefangenen nur bei einer ausreichenden Tataufarbeitung in Betracht kommen (für den Bereich von Sexualdelikten ausführlich Senat, Beschluss vom 26.07.2004, 1 Ws 189/04).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 Ws 230/07
    Auch muß er Tatsachen schaffen, die für eine Behebung dieser Defizite sprechen und die es wahrscheinlich machen, daß er künftigen Tatanreizen zu widerstehen vermag (vgl. hierzu Senat a.a.O. und Beschl. v. 26.7.2004 ­ 1 Ws 189/04; ferner OLG Karlsruhe StV 2002, 322).
  • OLG Hamm, 27.05.2010 - 2 Ws 79/10
    Je nach der Schwere der Straftaten, die möglicherweise vom Verurteilten nach Erlangung der Freiheit begangen werden können, ist bei der Einschätzung einer günstigen Prognose ein unterschiedliches Maß zugrunde zu legen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 201; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 172).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 138/09

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei bedingter Entlassung

    Je nach der Schwere der Straftaten, die möglicherweise vom Verurteilten nach Erlangung der Freiheit begangen werden können, ist bei der Einschätzung einer günstigen Prognose ein unterschiedliches Maß zugrunde zu legen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 201; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 172).
  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11

    Begriff der psychischen Störung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG

    Schweigt ein Straftäter und kann somit keine ausreichende Gefährlichkeitsprognose gestellt werden, gehen entsprechende Unsicherheiten zu Lasten des Verurteilten, wenn das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit im Hinblick auf den Rang des bedrohten Rechtsgutes besonders hoch ist (KG Berlin, 02.08.2000 zu AZ: 5 Ws 437/2000; OLG Hamm 16.08.2007 zu AZ: 3 Ws 385/07; Thüringer Oberlandesgericht 03.07.2008 zu AZ: 1 Ws 231/08; OLG Karlsruhe 26.07.2004 in NStZ-RR 2005, 172; BGH 25.04.2003 zu STB 4/03 und 1 AR 266/03).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2007 - 1 Ws 84/07

    Gewährung einer bedingten Entlassung aufgrund des Verbüßens zwei Drittel der

    Nach ständiger vom Senat geteilter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 12; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 172; Senatsbeschlüsse vom 17. August 1998 - 1 Ws 155/98 - veröff. NJW 1999, 438; 9. Mai 2000 - 1 Ws 75/00 - ; 4. März 2004 - 1 Ws 38/04 - erfordert die Entscheidung über die bedingte Entlassung jetzt eine Abwägung zwischen dem Resozialisierungsinteresse des Rechtsbrechers und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit (d.h. den potentiellen Opfern), wobei in der Neufassung des § 57 Abs. 1, 2 StGB ausdrücklich aufgeführt wird, dass dabei das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes und das Verhalten des Verurteilten im Vollzug zu berücksichtigen sind.
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2005 - 1 Ws 425/04

    Strafrestaussetzung: Kriminalprognose für einen vollzugsangepassten gefährlichen

    Auch insoweit gehen verbleibende Zweifel an einer hinreichend günstigen Prognose zu Lasten des Verurteilten (BVerfG a.a.O.; vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 26.07.2004, 1 Ws 189/04; abgedruckt bei juris).
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