Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224 - 1225/04 (StVollz), 3 Ws 1224/04 (StVollz), 3 Ws 1225/04 (StVollz)   

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https://dejure.org/2005,6926
OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224 - 1225/04 (StVollz), 3 Ws 1224/04 (StVollz), 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,6926)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2005 - 3 Ws 1224 - 1225/04 (StVollz), 3 Ws 1224/04 (StVollz), 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,6926)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2005 - 3 Ws 1224 - 1225/04 (StVollz), 3 Ws 1224/04 (StVollz), 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,6926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 70 Abs 1 StVollzG, § 70 Abs 2 StVollzG
    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

  • Wolters Kluwer

    (Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players)

  • Judicialis

    StVollzG § 70 I; ; StVollzG § 70 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 70 Abs. 1, 2
    DVD-Player; Sicherheit; Ordnung; Justizvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Genehmigung des Kaufs und der Aushändigung eines DVD-Players inkl. Scart-Kabels; Annahme einer abstrakten Gefahr als hinreichender Versagungsgrund; Einordnung der bestroffenen Justizvollzugsanstalt als Anstalt des höchsten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 191
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04
    Nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ist jedoch die von einem Gegenstand ausgehende abstrakte Gefahr aufgrund seiner Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, als Versagungsgrund ausreichend, sofern dieser Gefahr nicht mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der JVA begegnet werden kann ( vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Karlsruhe NStZ 2003, 622; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.4. 2002, 3 Ws 163/02 (StVollz) ).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04
    3 Ws 1224/04 (StVollz) 3 Ws 1225/04 (StVollz).
  • OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6.3.1989 ( NStZ 1989, 343 ) hinsichtlich des Besitzes eines CD-Players ausgeführt hat, kann der Nutzung als Versteck für kleinere Gegenstände dadurch begegnet werden, dass das Gerät verplompt bzw. versiegelt und sodann in die üblichen Kontrollen einbezogen wird.
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04
    Nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ist jedoch die von einem Gegenstand ausgehende abstrakte Gefahr aufgrund seiner Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, als Versagungsgrund ausreichend, sofern dieser Gefahr nicht mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der JVA begegnet werden kann ( vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Karlsruhe NStZ 2003, 622; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.4. 2002, 3 Ws 163/02 (StVollz) ).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04
    Im Gegensatz zu der Spielekonsole Y verfügt ein einfacher DVD-Player nicht über Speichermöglichkeiten, deren missbräuchlicher Nutzung und/oder Manipulation von Schnittstellen begegnet werden müsste ( vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.1. 2004, 3 Ws 1384/02 (StVollz) ).
  • OLG Hamburg, 25.06.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08

    Rückgriff auf die Sachkompetenz der Freiwilligen Selbstkontrolle der

    Ein Versagungsgrund ist gegeben, wenn der einem Gegenstand generell abstrakt zukommenden Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, nicht mit Kontrollmitteln der Anstalt begegnet werden kann, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anwendbar sind (OLG Hamm, ZfStrVO 2001, 185; OLG Frankfurt ZfStrVO 2005, 185; OLG Celle a.a.O.).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass eine JVA der höchsten Sicherheitsstufe den Bezug und Besitz von DVDs davon abhängig macht, dass diese durch die FSK gekennzeichnet sind (OLG Schleswig a.a.O., OLG Celle a.a.O.; OLG Frankfurt, aber ohne Altersbeschränkung, in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 01.04.08 - 3 Ws 72/08 (StVollz), 15.03.07 - 3 Ws 44/07 (StVollz), 26.01.05 - 3 Ws 1322-1323/04 (StVollz); ZfStrVO 2005, 185).

  • KG, 22.08.2005 - 5 Ws 283/05

    Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf Besitz eines DVD-Abspielgeräts

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Beschluß vom 16. März 2005 - 3 Ws 1224-1225/04 StVollz - NStZ-RR 2005, 191) und des OLG Koblenz (Beschluß vom 21. Januar 2002 - 2 Ws 1156/01 - insoweit in NStZ 2003, 592 bei Matzke nicht abgedruckt) an und verneint die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage.
  • OLG Koblenz, 07.01.2011 - 2 Ws 531/10

    Strafvollzug: Zulässigkeit einer durch den Rechtspfleger niedergelegten

    Die Kennzeichnung "FSK 18" sei insoweit ein Qualitätsmerkmal und kein Kriterium zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Besitzes eines solchen Mediums in einer Strafanstalt für Erwachsene, denn die verschiedenen Kennzeichnungsstufen folgten Prüfungskriterien im Hinblick auf die unterschiedlichen Entwicklungsstufen von Kindern oder Jugendlichen (OLG Hamburg StVollzG § 116 Nr. 4; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ 2009, 220 f.; Beschl. 3 Ws 44/07 v. 15.03.2007 -, juris; NStZ-RR 2005, 191).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 Ws 44/07

    Strafvollzug: Besitz von DVDs pornografischen Inhalts als Sicherheitsrisiko

    Zu dem Hinweis der JVA auf einen unzumutbaren Kontrollaufwand hat der Senat im Beschluss vom 16.3.2005, 3 Ws 1224-1225/04 (StVollz) ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04

    DVD-Player; Sicherheit; Ordnung; Justizvollzugsanstalt

    3 Ws 1224/04 (StVollz) 3 Ws 1225/04 (StVollz).
  • OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08

    Rechtsweg bei und Zulässigkeit der Aufrechnung der Justizvollzugsanstalt gegen

    Nur in Fällen, in denen sich der Strafgefangene gegen die Abführung von Eigengeld aufgrund einer Forderungspfändung durch Dritte wendet (vgl. OLG Jena, ZfStrVo 2005, 185; OLG Hamburg, ZfStrVo 1996, 182; OLG Hamm, ZfStrVo 1988, 115; ebenso Arloth, StVollzG , 2. Aufl., § 109 Rdn. 3; auch in diesen Fällen für gerichtliche Zuständigkeit nach §§ 109 ff. StVollzG OLG Frankfurt, StV 1994, 384 ), wird die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern regelmäßig unter Hinweis auf den Umstand zu verneinen sein, dass die beanstandete Maßnahme keine von der Anstalt zu verantwortenden Handlung ist.
  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 2 VollzWs 453/05
    Es ist daher davon auszugehen, dass ein Strafgefangener grundsätzlich nicht im Besitz dieser Medien zu sein hat und daher auch eine Spielfilm-DVD lediglich abspielen, nicht aber inhaltlich verändern kann (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2005, 191).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4252
OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04 (https://dejure.org/2004,4252)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2004 - 2 Ws 521/04 (https://dejure.org/2004,4252)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 2 Ws 521/04 (https://dejure.org/2004,4252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Maßregelvollzug; Bewährung; Prognoseentscheidung; Zweifel; Vollzugslockerungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 67 e
    Maßregelvollzug; Bewährung; Prognoseentscheidung; Zweifel; Vollzugslockerungen

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung von Maßregeln zur Bewährung unter Berücksichtigung möglicherweise zu Unrecht unterbliebener Vollzugslockerungen; Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei Zweifeln an der Prognoseentscheidung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StGB § 66 § 67d Abs. 2
    Voraussetzungen der Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung; Versagung wegen Unterbleibens von Vollzugslockerungen

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 § 67d Abs. 2
    Voraussetzungen der Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung; Versagung wegen Unterbleibens von Vollzugslockerungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04
    "Materiell fordert das Übermaßverbot, die Sicherungsbelange und den Freiheitsanspruch des Untergebrachten im Einzelfall abzuwägen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Der Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs stößt jedoch dort an Grenzen, wo es nach Art und Maß der von dem Untergebrachten drohenden Gefahren vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 )..." (BVerfG, NJW 2004, 739, 742).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04
    Denn gerade das Verhalten anlässlich solcher Belastungserprobungen stellt einen geeigneten Indikator für die künftige Legalbewährung des Verurteilten dar (BVerfG, NJW 2004, 739, 744 m. w. N.).

    Der Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs stößt jedoch dort an Grenzen, wo es nach Art und Maß der von dem Untergebrachten drohenden Gefahren vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 )..." (BVerfG, NJW 2004, 739, 742).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04
    Hierüber ist ggf. auf Antrag des Untergebrachten im Verfahren gemäß §§ 108 ff. StVollzG zu entscheiden (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 311, 313f.; 2004, 62f.).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04
    Der Senat geht - gerade auch im Hinblick auf die besondere Bedeutung von Vollzugslockerungen für die in Zukunft zu treffenden Entscheidungen - davon aus, dass nach der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer damit begonnen wurde, den Untergebrachten durch schrittweise Vollzugslockerungen auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten und ihn dabei zugleich zu erproben, damit dessen grundrechtlich garantierter Freiheitsanspruch zeitgerecht realisiert werden kann (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2202, 2204) .
  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 3 Ws 1141/03
    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2004 - 2 Ws 521/04
    Hierüber ist ggf. auf Antrag des Untergebrachten im Verfahren gemäß §§ 108 ff. StVollzG zu entscheiden (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 311, 313f.; 2004, 62f.).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Dabei lehnen sie die bedingte Entlassung mangels Erprobung ab, weisen aber in den Gründen der Aussetzungsentscheidung darauf hin, dass Vollzugslockerungen nunmehr geboten sind (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Mai 1999 - Ws 179/99 -, unveröffentlicht - Umdruck anliegend; wiedergegeben in BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, [...], Abs.-Nr. 4, insoweit nicht wiedergegeben in NJW 2001, S. 2707 ; OLG Köln, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 2 Ws 521/04 -, [...], Abs.-Nr. 9 und 19; OLG Köln, Beschluss vom 26. August 2005 - 2 Ws 202/05 -, [...], Abs.-Nr. 12 und 22; unter Hinweis an Vollzugsbehörde auf Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Lockerungseignung: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. November 2003 - 3 Ws 1141/03 -, NStZ-RR 2004, S. 62 ; zur Praxis: Hubrach, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, § 57 Rn. 17; Schöch, Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, Vor § 61 Rn. 152; Rissing-van Saan/Peglau, Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. 2007, § 67d Rn. 99).
  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Auf die Gründe, warum der Beschwerdeführer dazu geeignete Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es nicht an (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 191 - Ls; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; Senat ZfStrVo 1996, 245; zu den vorstehenden Grundsätzen insgesamt vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. November 2007 - 2 Ws 332/07 - und 11. August 2004 - 5 Ws 350-351/04; std. Rspr.).

    Auch die Gründe, weshalb der Verurteilte solche Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es dagegen nicht an (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 191 - Ls; OLG Frankfurt am Main NStZ 2001, 311; Senat a.a.O. und Beschluß vom 1. Juni 2005 - 5 Ws 105/05 -).

  • OLG Köln, 26.08.2005 - 2 Ws 202/05

    Reststrafenaussetzung trotz Fehlens von Vollzugslockerungen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats - wie auch der anderen Obergerichte -, dass eine schrittweise Heranführung an Alltagssituationen, wie sie in verschiedenen Vollzugslockerungen geübt wird, Voraussetzung für eine positive Prognose ist (vgl. Senat vom 15.12.2005, NStZ-RR 2005, 191 ; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 57 Rdnr. 17 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.06.2009 - 2 Ws 250/09

    Entscheidung über die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung trotz fehlender

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG, der der Senat folgt (vgl BVerfG, 2 BvR 2009/08 vom 30.04.2009; SenE vom 15.12.2004 - 2 Ws 521/04 -, NStZ-RR 2005, 191 (LS)); SenE vom 13.05.2009 - 2 Ws 199-200/09) kommt Vollzugslockerungen jedoch mit Blick auf eine günstige Sozialprognose eine gewichtige Bedeutung zu.
  • OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 515/09

    Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung trotz der Ablehnung von

    Das Verhalten anlässlich solcher Belastungserprobungen stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der Senat folgt, einen gewichtigen Indikator für die künftige Legalbewährung dar (vgl. BVerfG NJW 2009, 1941 = StraFo 2009, 236; SenE vom 19.6.2009 - 2 Ws 250/09 - OLGSt StPO § 454 a Nr. 3; SenE vom 15.12.2004 - 2 Ws 521/04 - NStZ-RR 2005, 191 (Ls)).
  • OLG Köln, 30.11.2009 - 2 Ws 561/09

    Zeitliche Grenzen der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer im

    Mit Beschluss vom 15.12.2004 (2 Ws 521/04), auf den wegen aller Einzelheiten Bezug genommen wird, hat er die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die seinerzeitige Fortdauerentscheidung der Strafvollstreckungskammer verworfen.
  • KG, 16.02.2009 - 2 Ws 29/09

    Verfahren der Strafrestaussetzung: Exploration von Tathintergrund und Tatdynamik

    Auf die Gründe, warum der Beschwerdeführer die für ihn günstigen Tatsachen nicht schaffen konnte, kommt es nicht an (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 191-Ls; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2001, 311; std. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2004 - 5 Ws 71/04 -, 24. Februar 1999 - 5 Ws 87/99 -).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8910
OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04 (https://dejure.org/2004,8910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.2004 - 2 VAs 24/04 (https://dejure.org/2004,8910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 2 VAs 24/04 (https://dejure.org/2004,8910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Recht eines Untersuchungsgefangenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zuweisung eines bestimmten Haftraumes; Verwirkung von Antragsrechten eines Gefangenen; Beeinträchtigung von Grundrechten Untersuchungsgefangener; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer während ...

  • Judicialis

    EGGVG § 23; ; EGGVG § 28 Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EGGVG § 23; EGGVG § 28 Abs. 1 S. 2
    Verwirkung des Rechts eines Untersuchungsgefangenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zuweisung eines bestimmten Haftraumes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 191
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Denn bei der Zuweisung eines Haftraums handelt es sich um einen sogenannten Realakt, der mit Außenwirkung die Angelegenheiten des Untersuchungsgefangenen regelt und somit einen nach §§ 23 EGGVG anfechtbaren belastenden Verwaltungsakt darstellt (vgl. KK-Schoreit zu § 23 EGGVG Rn 21, 104; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 f. m.w.N. zu § 109 StVollzG).

    Dies gilt auch, wenn der Beschwerdeführer in angemessener Zeit vor Erledigung der Maßnahmen Rechtschutz hätte erlangen können (BVerfG StV 2002, 661 f; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843, 2844 f).

    Auch war die Antragsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG vorliegend nicht in Gang gesetzt, da die Zuweisung des Haftraums dem Antragsteller nicht schriftlich bekannt gemacht wurde (Thür.OLG ZfStrVO 2003, 306, 308; Kissel, GVG, zu § 26 EGGVG Rn 3; Meyer-Goßner zu § 26 EGGVG Rn 4; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 f. zu § 112 Abs. 1 StVollzG).

    Dabei kann dahinstehen, ob ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntgabe der Haftraumzuweisung in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 3 EGGVG als unzulässig anzusehen ist (so OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 f.; NStZ-RR 2004, 29 f.; a.A. Thür.OLG ZfStrVO 2003, 306, 308).

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 606/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Dabei kann dahinstehen, ob ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntgabe der Haftraumzuweisung in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 3 EGGVG als unzulässig anzusehen ist (so OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 f.; NStZ-RR 2004, 29 f.; a.A. Thür.OLG ZfStrVO 2003, 306, 308).

    Denn jedenfalls tritt binnen eines Jahres, nachdem der Antragsteller spätestens von der einschlägigen Rechtslage hätte Kenntnis erlangen und gegen die Maßnahme rechtlich hätte vorgehen können, grundsätzlich eine Verwirkung des Antragsrechts ein (Thür.OLG ZfStrVO 2003, 306, 308 f; OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29 f.).

    Sie hat aber nicht den Sinn, dem von einem Grundrechtseingriff Betroffenen die Einhaltung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes allgemein geltenden Regeln des jeweiligen Verfahrensrechts zu ersparen (BVerfG NStZ-RR 2004, 59 f.), zu denen auch die Grundsätze der Verwirkung eines Antragsrechts zählt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Dem Rechtsinstitut der Verwirkung liegt - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 32, 305= NJW 1972, 675 f.) - der Gedanke der Rechtsicherheit zugrunde, wonach die Frage der Rechtswidrigkeit von Maßnahmen nicht auf längere, unbestimmte Dauer ungeklärt bleiben darf, sondern in angemessener Zeit einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden sollte.

    Soweit er vorträgt, ihm sei die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen erst später bekannt geworden, erklärt dies angesichts der von ihm behaupteten massiven Beeinträchtigungen nicht, warum er in dieser Situation untätig geblieben ist, in der vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. BVerfGE 32, 305=NJW 1972, 675 f.).

  • OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03

    Berufsbetreuervergütung: Verneinung einer Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Auch steht die Subsidiarität des Rechtswegs nach §§ 23 ff EGGVG (vgl. § 23 Abs. 3 EGGVG) einer Überprüfung nicht entgegen, da die Unterbringung des Betroffenen in einem Haftraum mit für die gesamte Anstalt geltenden baulichen Besonderheiten nicht der Anordnungskompetenz des Haftrichters unterfällt (vgl. KG JR 1979, 519 f.; Senat Justiz 2004, 302; KK-Boujong zu § 119 StPO Rn 103; LR-Hilger zu § 119 StPO Rn 161; Cassardt NStZ 1994, 523, 524).

    Über eine der Regel des § 119 Abs. 2 StPO entgegenstehende Doppelbelegung hat vielmehr gem. § 119 Abs. 3 StPO der Haftrichter zu entscheiden (Senat Justiz 2004, 302; Thür.OLG ZfStrVO 2003, 306, 307).

  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03

    Zurückweisung eines Feststellungsantrags gegen die Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Sie hat aber nicht den Sinn, dem von einem Grundrechtseingriff Betroffenen die Einhaltung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes allgemein geltenden Regeln des jeweiligen Verfahrensrechts zu ersparen (BVerfG NStZ-RR 2004, 59 f.), zu denen auch die Grundsätze der Verwirkung eines Antragsrechts zählt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29).
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Dies gilt auch, wenn der Beschwerdeführer in angemessener Zeit vor Erledigung der Maßnahmen Rechtschutz hätte erlangen können (BVerfG StV 2002, 661 f; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843, 2844 f).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    Da die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nicht unbegrenzt in der Schwebe bleiben darf, wird diese Vorschrift entsprechend auch auf Anfechtungsbegehren angewendet (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 59 = ZfStrVO 2003, 375; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29, 30; OLG Nürnberg, Beschluß vom 2. Juni 1986 - Ws 297/86; Kamann/Volckart, § 112 StVollzG Rdn. 3; Calliess/Müller-Dietz, § 112 StVollzG Rdn. 1; Arloth/Lückemann, § 112 Rdn. 2; ebenso für Verfahren nach § 23 EGGVG unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung: BVerfGE 32, 305, 309; OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 314; ThürOLG Jena ZfStrVO 2003, 306, 308).
  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

    Da die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nicht unbegrenzt in der Schwebe bleiben darf, wird diese Vorschrift entsprechend auch auf Anfechtungsbegehren angewendet (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 59 = ZfStrVO 2003, 375; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29, 30; OLG Nürnberg, Beschluß vom 2. Juni 1986 - Ws 297/86; Kamann/Volckart, § 112 StVollzG Rdn. 3; Calliess/Müller-Dietz, § 112 StVollzG Rdn. 1; Arloth/Lückemann, § 112 Rdn. 2; ebenso für Verfahren nach § 23 EGGVG unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung: BVerfGE 32, 305, 309; OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 314; ThürOLG Jena ZfStrVO 2003, 306, 308).

    Der Beginn der Jahresfrist wird in der Rechtsprechung für den Fortsetzungsfeststellungsantrag nach einem Anfechtungsbegehren überwiegend auf den Tag der Zuweisung des Haftraums gelegt, weil dies der Zeitpunkt sei, von dem an der Gefangene in zumutbarer Weise von der Rechtslage hätte Kenntnis nehmen können (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 314, 315; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29, 30; Thür OLG Jena ZfStrVO 2003, 306, 308).

  • OLG München, 12.03.2021 - 1 Ws 125/21

    Verwirkung des Anspruchs auf gerichtliche Überprüfung einer erledigten

    Der Zeitraum, ab wann ein Untätigsein als für eine solche Verwirkung relevant gewertet werden kann, kann nicht abstrakt festgelegt werden, sondern ist durch eine einzelfallbezogene Abwägung der Umstände zu bestimmen (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07; entgegen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2005 - 3 VAs 8/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 VAs 24/04).

    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 VAs 24/04, juris Rn. 3; ähnlich auch: Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 4; BeckOK GVG/Köhnlein, 9. Ed., § 26 EGGVG Rn. 13; KK-StPO/Schultheis, § 119a Rn. 3, § 119 Rn. 82).

  • OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 20 VA 3/11

    Kriterien für die Bestellung eines Zwangsverwalters

    Nach Auffassung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NStZ-RR 2005, 220 [LG Rottweil 31.03.2005 - 3 Qs 34/05jug.] ) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NStZ-RR 2005, 191) ist die Frist des § 27 Abs. 3 EGGVG entsprechend auf Feststellungsanträge anzuwenden oder es tritt jedenfalls nach Ablauf von einem Jahr Verwirkung ein.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25336
OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,25336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,25336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2005 - 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,25336)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Genehmigung des Kaufs und der Aushändigung eines DVD-Players inkl. Scart-Kabels; Annahme einer abstrakten Gefahr als hinreichender Versagungsgrund; Einordnung der bestroffenen Justizvollzugsanstalt als Anstalt des höchsten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04

    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04
    3 Ws 1224/04 (StVollz) 3 Ws 1225/04 (StVollz).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04
    Nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ist jedoch die von einem Gegenstand ausgehende abstrakte Gefahr aufgrund seiner Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, als Versagungsgrund ausreichend, sofern dieser Gefahr nicht mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der JVA begegnet werden kann ( vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Karlsruhe NStZ 2003, 622; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.4. 2002, 3 Ws 163/02 (StVollz) ).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04
    Im Gegensatz zu der Spielekonsole Y verfügt ein einfacher DVD-Player nicht über Speichermöglichkeiten, deren missbräuchlicher Nutzung und/oder Manipulation von Schnittstellen begegnet werden müsste ( vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.1. 2004, 3 Ws 1384/02 (StVollz) ).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04
    Nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ist jedoch die von einem Gegenstand ausgehende abstrakte Gefahr aufgrund seiner Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, als Versagungsgrund ausreichend, sofern dieser Gefahr nicht mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der JVA begegnet werden kann ( vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Karlsruhe NStZ 2003, 622; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.4. 2002, 3 Ws 163/02 (StVollz) ).
  • OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6.3.1989 ( NStZ 1989, 343 ) hinsichtlich des Besitzes eines CD-Players ausgeführt hat, kann der Nutzung als Versteck für kleinere Gegenstände dadurch begegnet werden, dass das Gerät verplompt bzw. versiegelt und sodann in die üblichen Kontrollen einbezogen wird.
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