Rechtsprechung
BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge
- Judicialis
StPO §§ 44 ff.; ; StPO §§ 141 ff.; ; StPO § 337; ; StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44 § 344 Abs. 2 § 345 Abs. 1 § 141
Widereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen; Pflicht zum Austausch des Pflichtverteidigers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben rechtskräftig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben rechtskräftig
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 240
Wird zitiert von ... (12)
- KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14
Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts
Da das Fehlen der Beutesicherungsabsicht hier auf der Hand liegt und nicht nur nach dem Zweifelsgrundsatz zu verneinen ist, erfordert die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses nicht die mehrfache Anwendung des Zweifelsgrundsatzes mit der Folge, dass hinsichtlich des Diebstahls und der versuchten Nötigung Tateinheit anzunehmen war (vgl. dazu etwa BGH NStZ-RR 2005, 240; OLG Koblenz…, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 1 Ss 151/06 -, juris-Rn. 28 mwN). - BGH, 26.08.2008 - 4 StR 373/08
Begriff der sexuellen Handlung (Bewusstsein des Täters); Nötigung
Für den beim Landgericht am 4. August 2008 eingegangenen Antrag vom 31. Juli 2008, dem Angeklagten Rechtsanwalt Dr. G. als Pflichtverteidiger beizuordnen, ist - anders als für die Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung (…vgl. KK-Kuckein StPO 5. Aufl. § 350 Rdn. 11 m.w.N.) - der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten worden ist, zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 506/04;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 141 Rdn. 6 jeweils m.w.N.). - BGH, 17.12.2014 - 2 StR 78/14
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Korrektur des Rücktrittshorizonts, …
Unbeschadet der Frage der Zuständigkeit für die Bestellung (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 4 StR 229/99, BGHR StPO § 141 Bestellung 3; Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 506/04, insoweit in NStZ-RR 2005, 240, 241 nicht abgedruckt) wirkt die Bestellung des erstinstanzlichen Verteidigers im Revisionsverfahren fort (…vgl. Laufhütte/Willnow in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 141 Rn. 10;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO § 140 Rn. 8).
- OLG Bamberg, 25.10.2017 - 2 Ss OWi 1399/17
Aktenrückgabe an AG zur Nachholung einer Entscheidung über …
Für diese Entscheidung ist der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten ist, zuständig (BGH, Beschluss vom 10.03.2005 - 4 StR 506/04; OLG Hamm NJW 1963, 1513;… vgl. auch Meyer-Goßner/Sc/7/7?/ff § 141 Rn. 6), da eine mündliche Verhandlung vor dem Rechtsbeschwerdegericht nicht durchzuführen ist (§ 80 Abs. 4 Satz 1 O- WiG). - OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung …
Ein solcher Grund kann insbesondere darin gesehen werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger ernsthaft gestört ist und solche Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem bestellten Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 240; NStZ 2004, 632; StV 1997, 565). - OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen fehlender freier Termine für die …
Erforderlich wäre, dass konkrete Umstände substantiiert dargelegt werden, die vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten aus die Sorge rechtfertigen, dass die Verteidigung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. schon BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 506/04, juris;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. § 143a Rn. 19 m. w. N.). - OLG Celle, 19.08.2010 - 1 Ws 419/10
Pflichtverteidigung: Zuständigkeitswechsel durch Anklageerhebung bei nicht …
Da die Bestellung des Pflichtverteidigers somit ordnungsgemäß unter Beachtung des § 142 Abs. 1 StPO erfolgt ist (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 240), hätte der Angeschuldigte konkrete Umstände vortragen müssen, aus denen sich ergibt, dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Pflichtverteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695; BGHSt 39, 310; StV 2004, 302; NStZ-RR 2005, 240; Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009, 1 Ws 532/09; vom 7. Juli 2008, 1 Ws 325/08). - LG Hamburg, 02.03.2020 - 628 Qs 4/20
Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Erschütterung des …
Nach diesen Grundsätzen ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers aufzuheben, wenn konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen sind, aus denen sich ergibt, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (BGH, Beschluss vom 10.03.2005 - 4 StR 506/04, juris-Tz. 8 (= BGH NStZ-RR 2005, 240, 241); HansOLG, Beschluss vom 29.02.2016 - 2 Ws 28/16; vgl. auch BVerfG, NJW 2001, 3695). - OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12
Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines …
In Fällen, in denen bei der Pflichtverteidigerbeiordnung das Anhörungsrecht des Beschuldigten bzw. sein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen, nicht beachtet und damit die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (BVerfG NJW 2001, 3695) außer Acht gelassen worden ist, gilt der strenge Maßstab für die Auswechslung von Pflichtverteidigern, der die Erschütterung eines Vertrauensverhältnisses voraussetzt, nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2007 - 4 Ws 213/07 - BGH NStZ-RR 2005, 240 f.). - BGH, 21.11.2017 - 1 StR 450/17
Bestellung eines Pflichtverteidigers (Zuständigkeit für den Antrag)
Der Senat merkt an: Für den beim Landgericht eingegangenen Antrag vom 1. Oktober 2017, dem Angeklagten einen anderen Rechtsanwalt als den bisherigen Verteidiger S. als Pflichtverteidiger beizuordnen, ist - anders als für die Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung (…vgl. KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., StPO, § 350 Rn. 11 mwN) - der Vorsitzende des Gerichts, dessen Urteil angefochten worden ist, zuständig (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 StR 506/04, NStZ-RR 2005, 240;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 141 Rn. 6 mwN). - BGH, Ermittlungsrichter, 25.04.2012 - 2 BGs 88/12
Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung im Haftbefehlseröffnungsverfahren: …
- AG Bitterfeld-Wolfen, 07.10.2013 - 6 Gs 115 Js 19956/13
Pflichtverteidigung: Wichtiger Grund für die Aufhebung der Bestellung des …