Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 10.05.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 465/05   

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https://dejure.org/2005,6860
BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 465/05 (https://dejure.org/2005,6860)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.2005 - 2 BvR 465/05 (https://dejure.org/2005,6860)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 (https://dejure.org/2005,6860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für den außergewöhnlichen Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde; Statthaftigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei bestehender Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch die Staatsanwaltschaft; Grundrechtsverletzung ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 406e; GG Art. 19 Abs. 4
    Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Akteneinsicht Dritter in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 242
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 465/05
    Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung haben zunächst die Fachgerichte die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen (BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06

    Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange

    Wird durch die Gewährung der Akteneinsicht in Grundrechte Betroffener eingegriffen, sind diese in der Regel anzuhören (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 343 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08

    Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im Ermittlungsverfahren

    Wird durch die Gewährung der Akteneinsicht in Grundrechte Betroffener eingegriffen, sind diese in der Regel anzuhören (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 242 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052).
  • BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Eingriff in das Recht auf

    Bei der Entscheidung über die Beschwerde wird das Landgericht zu berücksichtigen haben, dass die Gewährung von Akteneinsicht regelmäßig mit einem Eingriff in Grundrechtspositionen des Beschuldigten, namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, verbunden ist und die Staatsanwaltschaft vor Gewährung der Akteneinsicht deshalb zu einer Anhörung des von dem Einsichtsersuchen betroffenen Beschuldigten verpflichtet ist (vgl. Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 406e, 8.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 242; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052).
  • BVerfG, 08.10.2021 - 1 BvR 2192/21

    Einstweilige Anordnung gegen die Bewilligung von Akteneinsicht für den Verletzten

    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährung von Akteneinsicht nach § 406e Abs. 1 StPO regelmäßig mit einem Eingriff in Grundrechtspositionen des Beschuldigten, namentlich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, verbunden ist und die Staatsanwaltschaft vor Gewährung der Akteneinsicht deshalb zu einer Anhörung des von dem Einsichtsersuchen betroffenen Beschuldigten verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 242; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16

    Akteneinsicht für die Nebenklägerin (Recht des Angeklagten auf informationelle

    Dieses wird daher zu berücksichtigen haben, dass die Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an Dritte regelmäßig die vorherige Anhörung des Beschuldigten erfordert (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 2016 - 1 BvR 1766/14 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, NJW 2007, S. 1052; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, juris, Rn. 12).
  • OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16

    Voraussetzungen der Stellung einer Partei als Musterbeklagte im

    Da mit der Gewährung von Akteneinsicht in solchen Fällen ein Eingriff in Grundrechtspositionen - namentlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - dieser Personen verbunden ist, darf sie erst gewährt werden, wenn diese Person Gelegenheit hatten, zum Gesuch Stellung zu nehmen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 -, NStZ-RR 2005, S. 242).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Der Beschuldigte kann dann ggfs. seine Bedenken darlegen und vorsorglich für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft dennoch (teilweise) Akteneinsicht gewähren will, eine gerichtliche Entscheidung beantragen (BVerfG 15. April 2005 - 2 BvR 465/05 - NStZ-RR 2005, 242).
  • OLG Köln, 30.05.2023 - 1 RBs 288/22

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messdaten, Umfang der Einsicht, Messreihe,

    Der Senat teilt auch nicht die Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft, dass den von der Herausgabe ihrer Daten betroffenen Dritten in Anwendung der durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur Gewährung von Akteneinsicht in Strafverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.04.2002, 2 BvR 465/05) vor der Zurverfügungstellung der Daten an den Verteidiger rechtliches Gehör zu gewähren wäre.
  • KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12

    Voraussetzungen für die Akteneinsichtnahme durch private Dritte im

    Denn ein Beschuldigter ist regelmäßig zu hören, wenn durch die Erteilung von Akteneinsicht in ein gegen ihn geführtes Ermittlungsverfahren ein Eingriff in seine Grundrechtspositionen verbunden ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 242; NJW 2007, aaO; LR-Hilger aaO, Rn. 7; KK-Gieg, StPO 7. Aufl., § 478 Rn. 3).
  • OLG Köln, 02.04.2020 - 2 Ws 651/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, Verfahren, rechtliches Gehör

    Die Ausführungen des Landgerichts, wonach die Gewährung von Akteneinsicht im Strafverfahren an Dritte regelmäßig der vorherigen Anhörung des Beschuldigten bedarf, weil damit regelmäßig ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verbunden ist, teilt der Senat (vgl. auch: BVerfG, B. v. 31.01.2017, 1 BvR 1259/16, juris Rn. 17; BVerfG, B. v. 30.10.2016, 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5; BVerfG, B. v. 15.04.2005, 2 BvR 465/05, juris Rn. 12; OLG Rostock, B. v. 13.07.2017, 20 Ws 146/17, juris Rn. 38; KG Berlin, B. v. 02.10.2015, 4 Ws 83/15, juris Rn. 6).
  • LG Aachen, 11.10.2019 - 60 KLs 12/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, vorherige Anhörung Angeklagter

  • LG Krefeld, 01.08.2008 - 21 AR 2/08

    Musikindustrie wird Akteneinsicht versagt

  • AG Zwickau, 12.04.2013 - 13 Gs 263/13

    Gewährung des rechtlichen Gehörs gegenüber einem Beschuldigten vor Gewährung von

  • LG Wuppertal, 23.12.2008 - 22 AR 2/08

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit einer nach Einstellung

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss (OWi) 886/04   

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https://dejure.org/2005,3243
OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss (OWi) 886/04 (https://dejure.org/2005,3243)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.05.2005 - Ss (OWi) 886/04 (https://dejure.org/2005,3243)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - Ss (OWi) 886/04 (https://dejure.org/2005,3243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berufung auf ein Augenblicksversagen in einer 30-km/h-Zone

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ; Individualentscheidung eines Sachbearbeiters der Bußgeldbehörde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens; Überschreiten der innerörtlich ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    OWiG § 33; ; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 80 Abs. 3 Satz 2; ; StVG § 24; ; StVG § 26 Abs. 3; ; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vorliegen einer grob pflichtwidrigen Missachtung der gebotenen Aufmerksamkeit

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Verjährungsunterbrechung - Unterbrechung der Verjährung durch Versendung eines Anhörungsbogens

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Unterbrechung der Verjährung durch Übersendung eines Anhörungsbogens; Grob pflichtwidrige Missachtung der geborenen Aufmerksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 242 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 12.07.2004 - 1 Ss 102/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Vielmehr genügen auch Ermittlungen durch Polizeibeamte (OLG Zweibrücken DAR 2004, 603; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 6).

    Der Tag des Eingangs der Akte bei dem Polizeirevier ist aus der Akte ersichtlich, und der Polizeibeamte hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch seinen Aktenvermerk vom selben Tag aktenkundig gemacht, so dass sich die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung (10. März 2004) unmittelbar aus der Akte ergeben (vgl. BGHSt 30, 215 [219 f.]; BayObLG VRS 78, 463; OLG Zweibrücken DAR 2004, 603).

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Von einer solchen Individualentscheidung ihres Sachbearbeiters muss die Bußgeldbehörde in den Akten Zeugnis ablegen (OLG Dresden DAR 2004, 534).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Der Tag des Eingangs der Akte bei dem Polizeirevier ist aus der Akte ersichtlich, und der Polizeibeamte hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch seinen Aktenvermerk vom selben Tag aktenkundig gemacht, so dass sich die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung (10. März 2004) unmittelbar aus der Akte ergeben (vgl. BGHSt 30, 215 [219 f.]; BayObLG VRS 78, 463; OLG Zweibrücken DAR 2004, 603).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Der Betroffene hat die gebotene Aufmerksamkeit trotz der vom Amtsgericht zur Erkennbarkeit der Geschwindigkeitsbeschränkungen und zum Erscheinungsbild der Baustelle getroffenen Feststellungen in grob pflichtwidriger Weise (vgl. BGHSt 43, 241) unterlassen.
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (OLG Köln DAR 2001, 469 [470]; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 [212]).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Diese Unterbrechungshandlung konnte mündlich erfolgen (BGHSt 28, 381; Göhler, OWiG, 13. Aufl. § 33 Rdnr. 5 a m.w.N.).
  • BayObLG, 12.01.1990 - 1 ObOWi 174/89
    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    Der Tag des Eingangs der Akte bei dem Polizeirevier ist aus der Akte ersichtlich, und der Polizeibeamte hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch seinen Aktenvermerk vom selben Tag aktenkundig gemacht, so dass sich die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung (10. März 2004) unmittelbar aus der Akte ergeben (vgl. BGHSt 30, 215 [219 f.]; BayObLG VRS 78, 463; OLG Zweibrücken DAR 2004, 603).
  • OLG Hamm, 16.04.2001 - 2 Ss OWi 196/01

    Verjährungsunterbrechung, Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung, Versendung der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    bb) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verjährung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG durch die (nicht handschriftlich dokumentierte oder unterschriebene) Übersendung der Akten an den bevollmächtigten Verteidiger zur Einsichtnahme unterbrochen worden ist (vgl. OLG Hamm DAR 2001, 375).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04
    In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (OLG Köln DAR 2001, 469 [470]; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 [212]).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch die Beschlüsse des OLG Dresden vom 27. April 2004 (DAR 2004, 534) und vom 10. Mai 2005 (DAR 2005, 570) gehindert.

    Allerdings begründet der vom vorlegenden Oberlandesgericht herangezogene Beschluss des OLG Dresden vom 10. Mai 2005 (DAR 2005, 570) keine Abweichung.

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Der Grundsatz, daß die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG) nur dann die Verjährung wirksam unterbricht, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat, oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne daß der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (so zuletzt OLG Dresden in DAR 2005, 570, 571), gilt wegen des eindeutigen Wortlauts des § 33 Abs. 2 OWiG auch dann, wenn die den Sachbearbeiter ausweisende Anordnung elektronisch im System hinterlegt ist und ein Mißbrauch durch eine jedem Sachbearbeiter individuell zugeordnete - durch Password gesicherte - Kennung ausgeschlossen erscheint.

    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Hier hat die zuständige Sachbearbeiterin am 31. August 2004 in den Ablauf eingegriffen, indem sie die Betroffenen ausgewechselt hat (so auch OLG Dresden, DAR 2004, 534 und DAR 2005, 570, 571; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05

    Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch

    Er sieht sich daran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 -(vgl. DAR 2004, 534 f) und 10. Mai 2005 - Ss (OWi) 886/04 (vgl. DAR 2005, 570 ff) gehindert (§ 121 Abs. 2 GVG).

    Das OLG Dresden hat demgegenüber mehrfach entschieden, dass die Zusendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung habe, wenn entweder der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen in den Akten die Verantwortung für die Richtigkeit des beurkundeten Versendedatums übernommen habe oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden sei, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen habe (DAR 2004, 534; DAR 2005, 570, 571).

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Der Grundsatz, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG) nur dann die Verjährung wirksam unterbricht, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat, oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (so zuletzt OLG Dresden in DAR 2005, 570, 571), gilt wegen des eindeutigen Wortlauts des § 33 Abs. 2 OWiG auch dann, wenn die den Sachbearbeiter ausweisende Anordnung elektronisch im System hinterlegt ist und ein Missbrauch durch eine jedem Sachbearbeiter individuell zugeordnete - durch Passwort gesicherte - Kennung ausgeschlossen erscheint.

    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Hier hat die zuständige Sachbearbeiterin am 31. August 2004 in den Ablauf eingegriffen, indem sie die Betroffenen ausgewechselt hat (so auch OLG Dresden, DAR 2004, 534 und DAR 2005, 570, 571; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483).

  • OLG Hamm, 20.11.2008 - 4 Ss OWi 763/08

    Verfolgungsverjährung; Anhörung; EDV; Computer; hinterlegter elektronischer

    Insoweit ist auch nicht erforderlich, dass für die Wirksamkeit einer solchen Anordnung zur Dokumentation der Übernahme der Verantwortung des Sachbearbeiters und für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums der Verfügung die Anbringung einer Unterschrift oder eines Handzeichens in der Akte geboten wäre (so noch die Beschlüsse des OLG Dresden vom 27.4.2004 (DAR 2004, 534) und vom 10.5.2005 (DAR 2005, 570)).
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