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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG   

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https://dejure.org/2005,4834
OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG (https://dejure.org/2005,4834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG (https://dejure.org/2005,4834)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2005 - 2 Ss 71/05 OLG (https://dejure.org/2005,4834)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 36 Ls 89/04
  • OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05 OLG

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 195
  • NStZ-RR 2005, 245
  • StV 2007, 1
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RVs 12/17

    Besondere Begründungsanforderungen an die Verhängung einer Jugendstrafe wegen

    Namentlich muss es Ausführungen dazu enthalten, welche erzieherischen Wirkungen von der Strafe ausgehen sollen und ob - bei entsprechenden Anhaltspunkten - der Tat Ausnahmecharakter hinzukommt und die Verhängung der Jugendstrafe erforderlich ist (zu vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245 f.).
  • LG Arnsberg, 22.06.2010 - 2 KLs 12/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Täterschaft anhand von Zeugenaussagen und

    Mit zunehmendem Alter des Täters kommt dem Schuldgedanken größeres Gewicht zu (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH NStZ-RR 1996, 120; BGH StV 2009, 93 BGH NStZ-RR 96, 120).
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

    Allgemein gilt, daß von dem Verbrechenscharakter der Tat nach Erwachsenenstrafrecht nicht bereits auf eine Schwere der Schuld geschlossen werden darf (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245, 246; M/R/T/W-Laue, JGG, 2. Aufl., § 17 Rn. 25).
  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Allgemein gilt, daß von dem Verbrechenscharakter der Tat nach Erwachsenenstrafrecht nicht bereits auf eine Schwere der Schuld geschlossen werden darf (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245, 246; M/R/T/W-Laue, JGG, 1. Aufl., § 17 Rn. 25).
  • LG Bochum, 16.12.2021 - 5 KLs 8/19
    Mit der Erforderlichkeit sind die verwirklichte Schuld und der Erziehungsgedanke miteinander abzuwägen, wobei mit zunehmendem Alter des Täters dem Schuldgedanken größeres Gewicht zukommt (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH, NStZ-RR 1996, 120; BGH, StV 2009, 93).
  • LG Bochum, 18.10.2019 - 5 KLs 8/19
    Mit der Erforderlichkeit sind die verwirklichte Schuld und der Erziehungsgedanke miteinander abzuwägen, wobei mit zunehmendem Alter des Täters dem Schuldgedanken größeres Gewicht zukommt (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH, NStZ-RR 1996, 120; BGH, StV 2009, 93).
  • AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11

    Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum

    Allgemein gilt, daß von dem Verbrechenscharakter der Tat nach Erwachsenenstrafrecht mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren nicht bereits auf eine Schwere der Schuld geschlossen werden darf (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245, 246; M/R/T/W-Laue, JGG, § 17 Rn. 25).
  • LG Bochum, 19.12.2018 - 5 KLs 36/18
    Mit der Erforderlichkeit sind die verwirklichte Schuld und der Erziehungsgedanke miteinander abwägen, wobei mit zunehmendem Alter des Täters dem Schuldgedanken größeres Gewicht zukommt (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245; BGH, NStZ-RR 1996, 120; BGH, StV 2009, 93).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15955
OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2005,15955)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.04.2005 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2005,15955)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. April 2005 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2005,15955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 316 StGB, § 24a StVG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der "relativen" Fahruntüchtigkeit; Auswirkungen rauschmittelbedingter Ausfallerscheinungen; Prüfung der konkreten Auswirkungen einer Sehbehinderung beim Angeklagten auf seine Fahrtüchtigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 267

    Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit i. S. d. § 316 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 316; StPO § 261; StVG § 24a
    Anforderungen an den Nachweis rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 245 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10

    Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum

    Daraus lassen sich aber - ohne Feststellung einer konkreten Beeinträchtigung der Sehfähigkeit - keine hinreichenden Schlüsse auf die Fahrtüchtigkeit ziehen (BGH, a.a.O. für den Fall der Pupillenverengung; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. April 2005 -1 Ss 109/05 -, zitiert nach Juris; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 Ss 16103 (23/03) -).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Gleiches gilt, wenn zu derartigen Auffälligkeiten der Pupillen lediglich geringfügige Ausfallerscheinungen und damit für die fahrerische Leistungsfähigkeit wenig aussagekräftige Beweisanzeichen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 17, 18; OLG Koblenz, Beschl. v. 28. April 2005 - 1 Ss 109/05, Rn. 9 - 11 nach juris; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O., bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 001 mg/l) oder aber nur Verhaltensauffälligkeiten des Angeklagten in der Anhaltesituation, die nicht ohne Weiteres den Schluss auf die Beeinträchtigung seiner Fahrtauglichkeit zulassen, hinzutreten (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149 ff. - Rn. 7 nach juris bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 95 ng/ml).
  • OLG Bamberg, 08.08.2005 - 2 Ss OWi 551/05

    Fahruntüchtigkeit bei Nachweis von THC

    Für die Feststellung rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit i.S. des § 316 StGB reicht eine verlangsamte Pupillenreaktion nicht aus (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 17 f.; OLG Koblenz, NStZ-RR 2005, 245 ).
  • OLG Koblenz, 14.12.2016 - 2 OLG 4 Ss 68/16

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss: Anforderungen an die

    Es bedarf daher neben dem positiven Blutwirkstoffbefund grundsätzlich weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Fahrtstrecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern, wobei die Anforderungen umso geringer sein können, je höher die festgestellte Wirkstoffkonzentration im Blut ist (vgl. BGH, 4 StR 111/15 v. 02.06.2015 - NZV 2015, 562 ; 4 StR 395/98 v. 03.11.1998 - BGHSt 44, 219 ; OLG Koblenz, 1 Ss 109/05 v. 28.04.2005 - Blutalkohol 43, 231 ; OLG Hamm, 3 RVs 45/10 v. 29.06.2010 - Blutalkohol 47, 433 ; Fischer, StGB, 61. Aufl. § 316 Rn. 39, 39a mwN.).
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