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   BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04   

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https://dejure.org/2005,3999
BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04 (https://dejure.org/2005,3999)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 StR 290/04 (https://dejure.org/2005,3999)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04 (https://dejure.org/2005,3999)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 211 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 78 StPO
    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung auf die erwiesenen Tatsachen im Gegensatz zu Hilfserwägungen); Instruktion des Sachverständigen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Richtigkeit einer Behauptung; Folgen unrichtiger Angaben eines Angeklagten; Hilfserwägungen zu alternativen Fallgestaltungen als unnötige Belastung von Urteilsgründen

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Subjektive Seite der Heimtücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2869 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 264
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04
    Äußere Anhaltspunkte, die für einen schwerwiegenden Affekt sprächen, sind nicht ersichtlich, die unmittelbar nach der Tat einsetzenden systematischen Vertuschungsbemühungen des Angeklagten sprechen vielmehr dagegen (vgl. BGH NStZ 2005, 149, 150 m. w. N.).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04
    Bei der in Rede stehenden Frage geht es um eine sog. innere Tatsache, für die sich Anhaltspunkte im wesentlichen nur aus dem äußeren Geschehensablauf oder aus den Angaben des Betroffenen selbst ergeben können (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147 f.; NStZ 2003, 596 f. m. w. N.).
  • BGH, 15.07.2003 - 1 StR 187/03

    Tatbestandsirrtum (Körperverletzung mit Todesfolge); Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04
    Bei der in Rede stehenden Frage geht es um eine sog. innere Tatsache, für die sich Anhaltspunkte im wesentlichen nur aus dem äußeren Geschehensablauf oder aus den Angaben des Betroffenen selbst ergeben können (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 147 f.; NStZ 2003, 596 f. m. w. N.).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Vielmehr genügt es, dass er die "Verdeckungslage" gleichsam "auf einen Blick" erfasst (vgl. BGHSt 35, 116; BGH NJW 1999, 1039, 1041; Schneider in MünchKomm § 211 Rdn. 184 ff.; zu dem insoweit gleich zu behandelnden Ausnutzungsbewusstsein beim Mordmerkmal der Heimtücke vgl. Senat NStZ-RR 2005, 264, 265), wobei in der Regel ein vorhandenes gedankliches Mitbewusstsein ausreicht (BGH NJW aaO).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05

    Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff;

    Gründe, die gegen die Annahme sprechen könnten, die Angeklagte sei sich der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit der Geschädigten nicht bewusst gewesen, sind nicht erkennbar (vgl. auch Senatsurteil vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04) Der von der Strafkammer für möglich gehaltene Ausspruch "Geli, jetzt ist es soweit" kann an alledem nichts ändern, da er ersichtlich unmittelbar mit dem Würgeangriff zusammenfiel und daher keine Warnwirkung entfalten konnte.
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Vorgänge zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte ersichtlich sind (vgl. Senat, Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04).
  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08

    Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende

    Dann kann je nach den Umständen eine nähere Darlegung geboten sein, warum der spontan agierende Täter trotz seiner Erregung die für die Heimtücke maßgebenden Aspekte in sein Bewusstsein aufgenommen hat (BGH NStZ-RR 2005, 264 - 266; vgl. Schneider in MünchKomm-StGB § 211 Rdn. 140 m.w.N.).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    a) Sind in ihrer Bedeutung klar erkennbare neue Erkenntnisse angefallen (etwa wenn sich für die Beurteilung seines innerpsychischen Zustands wichtige Angaben des Angeklagten als falsch erwiesen haben (vgl. z.B. BGH, Urteile vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 und 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04)), bedürfte eine hierauf beruhende Änderung der Auffassung des Sachverständigen keiner besonderen Erklärung.
  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

    Findet er im Rahmen seiner Tätigkeit Anhaltspunkte für einen abweichenden Sachverhalt - diese können sich auch aus (neuen) Angaben des Beschuldigten (Angeklagten) ergeben - hat er seinen Auftraggeber hierauf hinzuweisen; gegebenenfalls kann er dann als (sachverständiger) Zeuge in Betracht kommen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 264, 265 m. w. N.).
  • BGH, 11.07.2006 - 1 StR 188/06

    Tötungsvorsatz (Schluss aus objektiven Umständen; voluntatives Vorsatzmoment);

    Rückschlüsse hierauf sind in aller Regel nur möglich auf Grund seiner eigenen Angaben oder auf Grund der äußeren Umstände (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 264, 265 m. w. N.).

    Dabei ist im Ansatz auch nicht verkannt, dass hiergegen insbesondere das planmäßige und auf Sicherung bedachte Verhalten der Angeklagten vor der Tat (bewaffnen; vermummen; verstecken); - bei der Tat (Spurenvermeidung am Messer; Wortlosigkeit, sonst wäre sie nahe liegend an der Stimme erkannt worden); - nach der Tat (planmäßige Beseitigung sämtlicher Gegenstände, deren Besitz sie hätte belasten können an verschiedenen Orten); spricht (vgl. nur BGH NStZ 2005, 149, 150; BGH NStZ-RR 2005, 264, 265 jew. m. w. N.; vgl. auch Boetticher und andere aaO 61); die Strafkammer beschränkt sich jedoch auf die Feststellung, gleichwohl sei das Tatbild mit der Annahme eines Affekts vereinbar.

  • BGH, 12.06.2007 - 1 StR 73/07

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des Mordes (Behauptung eines

    Zu den hier offensichtlich vorliegenden objektiven Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke muss das sogenannte Ausnutzungsbewusstsein hinzukommen; der Täter muss also die äußeren Umstände der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers wahrgenommen und sie bewusst zur Tatbegehung instrumentalisiert haben (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 264, 265 m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2012 - 1 StR 580/11

    Versuchter Prozessbetrug; Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Gründe:

    Sie können die Klarheit von Feststellungen oder (hier) Wertungen beeinträchtigen, zu Missdeutungen Anlass geben, letztlich sogar den Bestand eines Urteils gefährden und sollten unterbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - 1 StR 410/06; Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04, NStZ-RR 2005, 264, 265 mwN).
  • BGH, 26.09.2007 - 1 StR 311/07

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität)

    Ob der Senat, dem eine eigene Beweiswürdigung versagt ist, auf einer derartigen Grundlage vergleichbare Erwägungen wie die Strafkammer angestellt hätte, mag dahinstehen (vgl. jedoch allgemein zu Erwägungen, was daraus folgen würde, wenn es anders gewesen wäre als festgestellt BGH NStZ-RR 2005, 264, 265; Beschl. vom 28. September 2006 - 1 StR 410/06).
  • BGH, 28.09.2006 - 1 StR 410/06

    Urteilsgründe (das Urteil gefährdende Hilfserwägungen)

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