Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 21.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 499/05, 3 Ws 501/05   

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https://dejure.org/2005,3938
OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 499/05, 3 Ws 501/05 (https://dejure.org/2005,3938)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.06.2005 - 3 Ws 499/05, 3 Ws 501/05 (https://dejure.org/2005,3938)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 3 Ws 499/05, 3 Ws 501/05 (https://dejure.org/2005,3938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 1 S 1 Nr 2 StPO, § 97 Abs 1 Nr 3 StPO, § 98 StPO, § 103 StPO
    Durchsuchung der Kanzlei des Verteidigers: Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses wegen Beschlagnahmeverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Beschlagnahmeverbot der sicherzustellenden Unterlagen; Ausnahme von der Beschlagnahmefreiheit bei offensichtlichem Missbrauch

  • Judicialis

    StPO § 53 I Nr. 2; ; StPO § 97 I Nr. 3; ; StPO § 98; ; StPO § 102; ; StPO § 103

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses wegen eines Beschlagnahmeverbots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2938 (Ls.)
  • NStZ 2006, 302
  • NStZ-RR 2005, 270
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.06.1988 - 1 VAs 3/88

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei; Auffindung von Beweismaterial; Flüchtiges

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 499/05
    Soweit sich die Kammer auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm im Beschluss vom 23.6.1988 (Az.: 1 VAs 3/88 - zit. nach JURIS) stützt, vermag dies eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen.
  • OLG Frankfurt, 30.06.1981 - 3 Ws 405/81

    Beschlagnahme von der der Entlastung des Angeklagten dienenden Urkunden;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 499/05
    Unter das Beschlagnahmeverbot fallen demnach auch Urkunden, die ein Dritter dem Verteidiger zum Zwecke der Verteidigung übergeben hat, da die durch diese Unterlagen zu beweisenden Tatsachen von dem Zeugnisverweigerungsrecht des Verteidigers umfasst werden (vgl. Senat, StV 1982, 64; OLG Hamm. StV 1995, 570; LG Fulda, NJW 2000, 1508; Meyer-Goßner, a.a.O., § 97 Rdnr. 30, 36 ff.; jew. m.w.N.).
  • LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 499/05
    Unter das Beschlagnahmeverbot fallen demnach auch Urkunden, die ein Dritter dem Verteidiger zum Zwecke der Verteidigung übergeben hat, da die durch diese Unterlagen zu beweisenden Tatsachen von dem Zeugnisverweigerungsrecht des Verteidigers umfasst werden (vgl. Senat, StV 1982, 64; OLG Hamm. StV 1995, 570; LG Fulda, NJW 2000, 1508; Meyer-Goßner, a.a.O., § 97 Rdnr. 30, 36 ff.; jew. m.w.N.).
  • EGMR, 13.10.2011 - 26908/09

    TIEZE ET SEMERAKOVA c. REPUBLIQUE TCHEQUE

    En sus de la décision no III. ÚS 10/06 citée dans l'arrêt Adamícek (précité, § 32), le Gouvernement mentionne notamment les décisions de la Cour constitutionnelle no IV. ÚS 45/04 et no II. ÚS 501/05.

    Dans la décision no II. ÚS 501/05 du 29 juin 2006, 1a Cour constitutionnelle se prononça sur le deuxième recours d'un requérant après avoir auparavant rejeté comme prématuré son premier recours au motif que le pourvoi en cassation était pendant à l'époque.

    Le Gouvernement souligne enfin que l'intéressée n'a nullement indiqué dans son second recours constitutionnel qu'elle s'adressait à la Cour constitutionnelle pour la deuxième fois, n'ayant pas donné à cette juridiction l'occasion de tenir compte de cette situation exceptionnelle (comme ce fut le cas dans l'affaire no II. ÚS 501/05 citée au paragraphe 25 in fine ci-dessus).

  • KG, 16.03.2009 - 1 Ws 11/09

    Rechtsanwaltsgebühr im Adhäsionsverfahren: Vertretung mehrerer Adhäsionskläger in

    "Dieselbe Angelegenheit" liegt (nur) dann vor, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, die Tätigkeit des Rechtsanwalts sich in gleichem Rahmen hält und zwischen den einzelnen Handlungen ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. KG, Beschlüsse vom 9. Februar 2006 - 3 Ws 499/05 - und 19. Mai 2006 - 4 Ws 136/05 - Burhoff in Burhoff (Hrsg.), RVG 2. Aufl., Vergütungs-ABC "Angelegenheiten (§§ 15 ff.)"/.
  • OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 501/05

    Durchsuchung; Kanzlei; Beschlagnahmeverbot; Verteidigerunterlagen

    3 Ws 499/05 3 Ws 501/05.
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Beschlagnahmeverbot der sicherzustellenden Unterlagen; Ausnahme von der Beschlagnahmefreiheit bei offensichtlichem Missbrauch

  • Judicialis

    StPO § 53 I Nr. 2; ; StPO § 97 I Nr. 3; ; StPO § 98; ; StPO § 102; ; StPO § 103

  • rechtsportal.de

    Durchsuchung; Kanzlei; Beschlagnahmeverbot; Verteidigerunterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 302
  • NStZ-RR 2005, 270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 501/05
    Unter das Beschlagnahmeverbot fallen demnach auch Urkunden, die ein Dritter dem Verteidiger zum Zwecke der Verteidigung übergeben hat, da die durch diese Unterlagen zu beweisenden Tatsachen von dem Zeugnisverweigerungsrecht des Verteidigers umfasst werden (vgl. Senat, StV 1982, 64; OLG Hamm. StV 1995, 570; LG Fulda, NJW 2000, 1508; Meyer-Goßner, a.a.O., § 97 Rdnr. 30, 36 ff.; jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.06.1988 - 1 VAs 3/88

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei; Auffindung von Beweismaterial; Flüchtiges

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 501/05
    Soweit sich die Kammer auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm im Beschluss vom 23.6.1988 (Az.: 1 VAs 3/88 - zit. nach JURIS) stützt, vermag dies eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen.
  • OLG Frankfurt, 30.06.1981 - 3 Ws 405/81

    Beschlagnahme von der der Entlastung des Angeklagten dienenden Urkunden;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 501/05
    Unter das Beschlagnahmeverbot fallen demnach auch Urkunden, die ein Dritter dem Verteidiger zum Zwecke der Verteidigung übergeben hat, da die durch diese Unterlagen zu beweisenden Tatsachen von dem Zeugnisverweigerungsrecht des Verteidigers umfasst werden (vgl. Senat, StV 1982, 64; OLG Hamm. StV 1995, 570; LG Fulda, NJW 2000, 1508; Meyer-Goßner, a.a.O., § 97 Rdnr. 30, 36 ff.; jew. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 499/05

    Durchsuchung der Kanzlei des Verteidigers: Rechtswidrigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 3 Ws 501/05
    3 Ws 499/05 3 Ws 501/05.
  • LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen

    Soweit es sich um schriftliche Unterlagen im Gewahrsam des Verteidigers handelt, ist die bislang wohl überwiegende Meinung davon ausgegangen, dass insoweit gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO sämtliche Unterlagen, auch Geschäftsunterlagen des Mandanten (Beschuldigten), einem Beschlagnahmeverbot unterfielen(Meyer-Goßner, 54. Aufl. 2011, § 97, Rz. 30, m.w.N.), soweit sie vom Vertrauens- und Beratungsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant erfasst seien; nicht notwendigerweise müssten diese aber auch innerhalb des Vertrauensverhältnisses entstanden sein(OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2005, 270, 271; OLG Karlsruhe, B. v. 02.04.2012 - 3 Ws 66/12 - Meyer-Goßner, aaO, Rz. 30, 36).
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