Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 08.06.2005

Rechtsprechung
   KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05   

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https://dejure.org/2005,2765
KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05 (https://dejure.org/2005,2765)
KG, Entscheidung vom 29.06.2005 - 5 Ws 164/05 (https://dejure.org/2005,2765)
KG, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05 (https://dejure.org/2005,2765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Nr. 4100 VV RVG
    Grundgebühr für den Vertreter

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Prozessvertretung durch einen Rechtsanwalt; Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts

  • Burhoff online

    Grundgebühr für den Vertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Vorbemerkung 4 Abs. 1, Nr. 4100, Nr. 4108
    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des für den Nebenklagebeistand beigeordneten Terminsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 327
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    Anders als bei der Pflichtverteidigung besteht der frühere Auftrag, den der Nebenkläger seinem Rechtsanwalt erteilt hat, nach dessen Bestellung als Beistand fort (KG, NStZ-RR 2005, 327, 328; NStZ-RR 2006, 160; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 2005 - 1 Ws 208/05; a.A. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 1 Ws 202/06), so dass er auch zur Erteilung einer Untervollmacht weiterhin berechtigt ist (KG, NStZ-RR 2005, 327).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ws 281/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

    Nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung soll indes dem wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin bestellten Verteidiger als Vergütung für seine Tätigkeit als sogenannter "Terminsvertreter" nur die Terminsgebühren zustehen, weil er lediglich als Vertreter des die Verteidigung insgesamt führenden Pflichtverteidigers beigeordnet worden sei und der Vertreter für die Wahrnehmung des Hauptverhandlungstermins keine höhere Vergütung beanspruchen könne als in der Person des vertretenen Pflichtverteidigers angefallen wäre (vgl. KG NStZ-RR 2005, 327; RGVreport 2007, 108 (Ls); OLG Celle StraFo 2006, 471; RGVreport 2007, 71 (Ls); OLG Hamm RGVreport 2007, 108 (Ls); Hartmann Kostengesetze 38. Aufl. RGV VV 4100, 4101 Rdnr. 2; a. A. OLG Hamm AGS 2007, 37; Burhoff in Gerold/Schmidt RVG 18. Aufl. VV 4100, 4101 Rdnr. 5 u. VV 4106, 4107 Rdnr. 6; Burhoff in Burhoff RVG Straf- und Bußgeldsachen 2. Aufl. Nr. 4100 VV Rdnr. 8).

    Deren Zulässigkeit lässt sich auch nicht aus allgemeinen Grundsätzen ableiten (a. A. KG NStZ-RR 2005, 327).

    Da der wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin bestellte Verteidiger umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut war, kommt - unbeschadet der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung - eine gebührenrechtliche Einstufung der in der Hauptverhandlung entfalteten Tätigkeit als Einzeltätigkeit im Sinne des Teil 4 Abschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG nicht in Betracht (vgl. OLG Dresden AGS 2007, 618; KG NStZ-RR 2005, 327; OLG Hamm AGS 2007, 37).

  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 4 Ws 195/10

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Abgrenzung zwischen der Bestellung eines

    Der Anspruch des Vertreters könne aber nicht höher sein, als er wäre, wenn der Rechtsanwalt ohne Beiordnung als Vertreter des Beistandes aufgetreten wäre (KG NStZ-RR 2005, 327).

    b) Einigkeit besteht darin, dass die Tätigkeit des Pflichtverteidigers, der nur in einem Termin tätig wird, nicht als Einzeltätigkeit im Sinne der Nr. 4300 ff. RVG-VV anzusehen ist, so dass sich seine Ansprüche nach Nr. 4100 ff. RVG-VV richten (vgl. KG NStZ-RR 2005, 327).

    Mit Genehmigung des Gerichts wird sie jedoch für statthaft gehalten (vgl. insbesondere KG NStZ-RR 2005, 327; zweifelnd Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 142 Rn.15).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05 (StrVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5715
OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05 (StrVollz) (https://dejure.org/2005,5715)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.06.2005 - 1 Ws 185/05 (StrVollz) (https://dejure.org/2005,5715)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 1 Ws 185/05 (StrVollz) (https://dejure.org/2005,5715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 115 Abs. 1 S. 3 StVollzG; § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG; § 10 StVollzG
    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte in einem Beschluss; Anforderung an die Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindlichen Schriftstücke; Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen für die Rückverlegung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte in einem Beschluss; Anforderung an die Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindlichen Schriftstücke; Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen für die Rückverlegung eines ...

  • Judicialis

    StVollzG § 115

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVollzG § 115 Abs. 1 S. 3
    Anforderungen an die Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 327 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 356
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • KG, 11.01.2016 - 2 Ws 303/15

    Religionsfreiheit im Strafvollzug

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt (vgl. OLG Hamm NJW 1978, 553; Senat ZfStrVo 2002, 248; Beschlüsse vom 7. November 2007 - 2/5 Ws 130/06 Vollz - und 27. September 2006 - 5 Ws 35/06 Vollz -) oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2013, 189).

    Hiernach müssen die von den Strafvollstreckungskammern erlassenen Beschlüsse grundsätzlich den Anforderungen genügen, die § 267 StPO an die Begründung strafrechtlicher Urteile stellt (vgl. OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat NStZ-RR 2013, 189; Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 2 Ws 185/15 Vollz - Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 115 Rdn. 6; Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschn. P Rdn. 76).

  • OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer;

    Auch nach der am 01.04.2004 in Kraft getretenen Änderung des § 115 Abs. 1 StVollzG muss die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356).

    Auch nach der am 01.04.2004 in Kraft getretenen Änderung des § 115 Abs. 1 StVollzG muß die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, daß eine hinreichende Überprüfung des Beschlußes im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356).

  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

    Danach muss der Tatbestand insgesamt eine sowohl für die Beteiligten als auch für außenstehende Dritte verständliche, klare, vollständige und richtige Grundlage der Entscheidung bieten (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2005 - 1 Ws 185/05 [StrVollz] -, Nds. Rpfl.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 Ws 570/15

    Einwendungen eines Strafgefangenen in Baden-Württemberg gegen Lohnabrechnung:

    Auch wenn wegen der Einzelheiten von Aktenbestandteilen auf diese Bezug genommen wird, muss der Tatbestand des Beschlusses insgesamt eine sowohl für die Beteiligten als auch für außenstehende Dritte verständliche, klare, vollständige und richtige Grundlage der Entscheidung bieten (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2014 - 1 Ws 91/14

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrung:

    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; vgl. auch BVerwGE 22, 218), in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. BGH StraFo 2011, 358).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16

    Telefonentgelte im Strafvollzug

    Auch wenn wegen der Einzelheiten von Aktenbestandteilen auf diese Bezug genommen wird, muss der Tatbestand des Beschlusses insgesamt eine sowohl für die Beteiligten als auch für außenstehende Dritte verständliche, klare, vollständige und richtige Grundlage der Entscheidung bieten (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 [357]; OLG Karlsruhe, a. a. O.).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 1 Ws 174/16

    Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine Sozialtherapeutische Anstalt

    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (Senat a.a.O.; vgl. hierzu auch OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 sowie BVerwGE 22, 218), in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. BGH StraFo 2011, 358).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2016 - 1 Ws 169/15

    Strafvollzug: Anforderungen an Behandlungsangebote zur Vermeidung der nachmalig

    Zu den Darlegungspflichten gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (Senat a.a.O.; vgl. hierzu auch OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 sowie BVerwGE 22, 218), in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. BGH StraFo 2011, 358).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    Das Verfahrensrecht ist so anzuwenden, daß die eigentlichen materiellen Rechtsfragen entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird (vgl. BVerfG NJW 2005, 814; Senat NStZ-RR 2005, 356).
  • KG, 18.06.2014 - 2 Ws 123/14

    Computer in der Sicherungsverwahrung.

    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 336/13 Vollz - juris; NStZ-RR 2004, 255).
  • KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15

    Sicherungsverwahrung; Überprüfungsverfahren i.S.d. § 119a StVollzG

  • KG, 21.10.2013 - 2 Ws 451/13

    Fälligkeit der Ausgleichsentschädigung für erworbene Freistellungstage nach

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 1 Ws 190/15

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung durch unzureichend

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06

    Zulässigkeit der Verweisung auf Schriftstücke in den Akten; Begriff der

  • OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16

    Strafvollzug: Gefangenentelefoniekosten

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2016 - 1 Ws 14/16

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter

  • KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17

    Ausstattung des Haftraumes eines Strafgefangenen: Lampe

  • KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen über Lockerungen im

  • OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12

    Beteiligte Vollzugsbehörde bei Anfechtung einer Verlegung im Falle einer bereits

  • OLG Celle, 06.08.2012 - 1 Ws 256/12

    Rechtsbeschwerde gegen die Berechnung des Haftkostenbeitrags gegenüber einem

  • OLG Rostock, 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen: Antrag des

  • KG, 15.08.2018 - 2 Ws 130/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer Strafvollzugssache:

  • KG, 15.04.2016 - 2 Ws 81/16

    Sicherungsverwahrung: Kostenerstattungsanspruch eines Sicherungsverwahrten für

  • KG, 15.07.2013 - 2 Ws 336/13

    Voraussetzungen und Grenzen des § 115 Abs. 1 S. 4 StVollzG

  • KG, 04.01.2013 - 2 Ws 532/12

    Psychotherapeutische Behandlung eines Gefangenen

  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 1 Vollz (Ws) 167/05

    Strafvollzugsache; Entscheidung der Strafvollstreckungskammer; Anforderungen;

  • OLG Koblenz, 14.05.2020 - 4 Ws 192/20
  • KG, 22.08.2016 - 5 Ws 111/16

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

  • KG, 18.08.2016 - 5 Ws 97/16

    Antragsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug: Zulässigkeit der

  • KG, 27.02.2014 - 2 Ws 55/14

    Widerruf von Maßnahmen im Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11

    Strafvollzug: Erweiterter Aufschluss für einen Gefangenen bei möglicher

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