Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 3 Ws 1028/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9214
OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 3 Ws 1028/04 (https://dejure.org/2004,9214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2004 - 3 Ws 1028/04 (https://dejure.org/2004,9214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2004 - 3 Ws 1028/04 (https://dejure.org/2004,9214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 128 Abs 1 S 1 StPO, § 231 Abs 1 S 2 StPO, § 2 Abs 1 StrEG
    Strafverfolgungsentschädigung: Unberechtigte Inverwahrnahme des Angeklagten zur Sicherstellung der Anwesenheit in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entschädigung für die Dauer einer Untersuchungshaft; Voraussetzungen der Gleichstellung von Ingewahrsamnahme und Untersuchungshaft; Die sitzungspolizeiliche Maßnahme als Unterfall der entschädigungspflichtigen Untersuchungshaft; Grob fahrlässige ...

  • Judicialis

    StPO § 231 I 2; ; StrEG § 2 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 231 Abs. 1 S. 2; StrEG § 2 Abs. 1
    Entschädigungspflichtige Ingewahrsamnahme bei Überschreitung der Vorführungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 3 Ws 498/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der in Gewahrsamnahme des Angeklagten für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 3 Ws 1028/04
    Sie kommt - unbeschadet ihrer rechtlichen Einordnung ("äußere Verfahrensleitung", "sitzungspolizeiliche Maßnahme") dann, wenn - wie hier - die Frist des § 128 I 1 StPO überschritten wird, der Verhaftung nach § 230 II StPO gleich (vgl. Senat, Beschl. v. 12.5.2003 - 3 Ws 498/03) und ist wie diese als Unterfall der entschädigungspflichtigen Untersuchungshaft anzusehen.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 12.5.2003 - 3 Ws 498/03 festgestellt, das die Maßnahme offensichtlich rechtswidrig war.

  • KG, 03.07.2000 - 4 Ws 123/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 3 Ws 1028/04
    Der Begriff der Untersuchungshaft umfasst auch die Haft zum Zwecke der Sicherstellung der notwendigen Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung nach § 230 II, 236, 329 IV StPO (vgl. KG Beschl. v. 3.7.2000 - 4 Ws 123/00 -JURIS; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., vor § 112 Rn 6; § 2 StrEG; Gollwitzer, in: Löwe/Rosenberg § 230 Rn 35; Meyer, StrEG, 5. Aufl. § 2 Rn 38).

    Für Ausschluss- und Versagungsgründe der §§ 5 und 6 StrEG ist somit kein Raum mehr (vgl. KG Beschl. v. 3.7.2000 - 4 Ws 123/00 -JURIS).

  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 315/03

    Beschränkung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 3 Ws 1028/04
    Dieser Auffassung hat sich der Bundesgerichthof im Beschluss vom 14.1.2004 - 2 StR 315/03 angeschlossen.
  • LG Görlitz, 25.10.2018 - 13 Qs 124/18

    Sicherungshaftbefehl, Haftdauer, Entschädigung nach dem StrEG

    Die Untersuchungshaft im Sinne von § 2 StrEG ist auch die Haft nach § 230 Abs. 2 StPO (vgl. NStZ-RR 2005, 96; Meyer-Goßner/Schmidt, 61. Aufl., § 2 StrEG, Rnr. 2).
  • OLG Hamm, 05.03.2013 - 1 Vollz (Ws) 710/12

    Rechtsbehelf gegen das Unterlassen der Umsetzung einer Gerichtsentscheidung im

    Einigkeit besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass gerichtliche Zwangsmittel im Verfahren nach dem StVollzG analog §§ 170, 172 VwGO, 888 ZPO nicht zulässig sind, weil das StVollzG die Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidungen als bewusste Entscheidung des Gesetzgebers nicht geregelt hat, es damit an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt und Entscheidungen auf dem Gebiet des Strafvollzugsrechts damit nicht vollstreckbar sind (Senat Beschluss vom 27.08.2009 a.a.O.; OLG Frankfurt a.M. B. v. 22.10.2004, 3 Ws 928/04, NStZ-RR 2005, 96; OLG Frankfurt a.M. NStZ 1983, 335f.; OLG Karlsruhe B. v. 17.11.2003, 1 Ws 297/03; KG B. v. 22.08.2011, 2 Ws 258 und 260/11, StraFo 2012, 34ff, JURIS Rdnr 55; BVerfG B. v. 03.11.2010, 2 BvR 1377/07, BeckRS 2010, 56336 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht