Rechtsprechung
BGH, 08.11.2005 - 3 StR 370/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 250 StGB; § 66 StGB; § 267 Abs. 6 StPO
Schwere räuberische Erpressung (Vermögensnachteil); Anordnung von Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Verurteilung wegen (vollendeter) schwerer räuberischer Erpressung mangels Herbeiführung eines Vermögensnachteils; Ausreichen der Feststellung: "Die formellen Voraussetzungen nach § 66 Abs. 1 und 4 Strafgesetzbuch (StGB) sind erfüllt", für die Anordnung der ...
- judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 253 Abs. 1 § 255
Unterzeichnung eines Kaufvertrags als Vermögensnachteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 105 (Ls.)
Rechtsprechung
BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 246a StPO
Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; Symptomtaten und Gelegenheitstaten; mangelhafte Darlegung zu den Äußerungen eines Sachverständigen im Hinblick auf § 246a StPO) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung; Anordnung einer Sicherungsverwahrung auf Grund des Vorliegens einer Gefährlichkeitsprognose; Prognose hinsichtlich der weiteren Begehung sexueller Straftaten
- judicialis
StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66; ; StPO § 246a
- rechtsportal.de
StGB § 66
Anwendbarkeit bei "Gelegenheitstaten" - rechtsportal.de
StGB § 66
Anwendbarkeit bei "Gelegenheitstaten" - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 105
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, …
Hinzu kommt, dass das Landgericht selbst auf der Grundlage seiner Bewertung der Taten die Sicherungsverwahrung im Ausgangsverfahren vorschnell ablehnte; denn unter bestimmten weiteren Umständen kommt die Annahme eines Hangs im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB auch dann in Betracht, wenn ein Täter immer wieder Augenblicks- oder Gelegenheitstaten begeht (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 105 m. w. N.). - BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08
Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter …
Die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist nur gegeben, wenn die bestimmte Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 25, 59, 61) besteht, dass er auch in Zukunft Straftaten begehen wird, die eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 105).