Rechtsprechung
BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 473 StPO
Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger; Staatsanwaltschaft); Auslagen des Angeklagten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts in Bezug auf die Beweiswürdigung des Richters der Vorinstanz
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 473
Kosten und Auslagen bei erfolglosen Revisionen von Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Angeklagtem - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 128 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …
Zwar sind auch die Revision der Nebenkläger erfolglos geblieben, dies rechtfertigt es jedoch nicht, von einer Auslagenerstattung zu ihren Gunsten abzusehen (§ 473 Abs. 1 Satz 2 StPO; zum Ganzen: BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05). - BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17
Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung …
Die Kosten- und Auslagenentscheidungen beruhen auf § 473 Abs. 1 und 2 StPO (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, und vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128 (LS)). - BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes: …
Die durch die Revision der Staatsanwaltschaft und die Revision des Nebenklägers verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 2 Satz 1 StPO); eine Auferlegung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf den Nebenkläger erfolgt nur dann, wenn dieser allein erfolglos Revision eingelegt hat, nicht dagegen, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelführerin ist (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 mwN).Da sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Nebenklägers erfolglos geblieben ist, hat der Nebenkläger auch die Hälfte der gerichtlichen Auslagen zu tragen (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 mwN).
Zwar ist auch die Revision des Nebenklägers erfolglos geblieben, dies rechtfertigt es jedoch nicht, von einer Auslagenerstattung zu seinen Gunsten abzusehen (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 mwN).
- BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18
Urteil wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig
Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen der Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10; vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128 (Ls)). - OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
Unterlassungsdelikt; Sorgfaltspflichtverletzung; Kaiserschnitt; Geburtsmedizin; …
Die insoweit der Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen fallen allein gemäß § 473 Abs. 2 Satz 1 StPO der Staatskasse zur Last; die gerichtlichen Auslagen tragen die Nebenkläger und die Staatskasse je zur Hälfte (…vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl. § 473 Rdnr. 11; BGH, Urteil vom 30. November 2005, Az.: 2 StR 402/05, - juris). - BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)
Die durch die beiden Revisionen verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 2 Satz 1 StPO; BGH NStZ-RR 2006, 128 m. w. N.). - OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11
Kosten des Strafverfahrens: Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des …
Die Erfolglosigkeit auch der Berufung des Nebenklägers (dazu unten 4.) rechtfertigt es nicht, von einer Auslagenerstattung zu seinen Gunsten im Hinblick auf das Rechtsmittel des Angeklagten abzusehen, zumal das Gesetz hier keine Öffnungsklausel aus Billigkeitsgründen vorsieht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. November 2005, 2 StR 402/05 - juris online - OLG Schleswig, SchlHA 1993, 71 - juris online -).Eine Auferlegung der Auslagen des Angeklagten auf den Nebenkläger kommt nur bei einer allein von diesem erfolglos eingelegten Berufung in Betracht (…vgl. nur LR-Hilger, a.a.O., § 473 Rn. 95; BGH, Beschluss vom 23. November 2005, 2 StR 402/05 - juris online - BGH NStZ-RR 2008, 146).
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10
Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins; …
Die durch die Rechtsmittel verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146; Urteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128; vgl. aber BGH, Urteil vom 16. September 2010 - 3 StR 280/10). - BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09
Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag auf Einholung …
Die durch die beiden Revisionen verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 128 m.w.N.). - BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05
Mord (niedrige Beweggründe; Einsichtsfähigkeit); Totschlag; Schuldfähigkeit …
Die Kosten- und Auslagenentscheidung folgt aus § 473 Abs. 1 und 2 StPO (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05 m.w.N.). - BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15
Mord (Heimtücke, niedrige Beweggründe); tatrichterlicher Beweiswürdigung …
- BGH, 14.01.2010 - 4 StR 399/09
Heimtücke (subjektive Tatseite)
- OLG Zweibrücken, 20.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 79/17
Fahrlässige Tötung durch Unterlassen der Startdurchsage: Beurteilung der …
- KG, 26.11.2008 - 4 Ws 84/08
Körperverletzung: Rechtlicher Hinweis auf eine in der Anklageschrift nicht …
- BGH, 08.04.2020 - 3 StR 606/19
Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers
- KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11
Gerichtliche Feststellung einer angemessenen Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG im Fall …
Rechtsprechung
LG Zweibrücken, 18.01.2006 - Qs 6/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verjährung eines Kostenerstattungsanspruchs (hier: Erstattung notwendiger Auslagen eines Verurteilten) nach dreißig Jahren; Herleitung der Frist nach dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts; Behandlung eines Feststellungsurteil ...
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 128
- StV 2008, 376
- Rpfleger 2006, 289
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 16.05.2008 - 6 W 65/08
Verjährung eines zuerkannten Kostenerstattungsanspruchs
Demnach beträgt die Verjährungsfrist eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung nach dieser Bestimmung 30 Jahre (vgl. LG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Januar 2006, Rpfleger 2006, 289; BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - V ZB 189/05 - NJW 2006, 1962 - 1963 = MDR 2006, 1316 - 1317, der den vorgehenden Beschluss des OLG Stuttgart vom 15. November 2005, NJW-RR 2006, 1367, bestätigt hat; vgl. OLG München, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 11 W 2155/05 - OLGR München 2006, 602 - alle zitiert nach juris;… vgl. Bamberger/Roth/Henrich, BGB 2. Aufl. 2007, § 197 Rn 18;… Erman/J. Schmidt-Räntsch, BGB 12. Aufl. 2008, § 197 Rn 12;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, § 197 Rn 11;… vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., 2007, § 104 Rn 21 "Verjährung"). - KG, 09.05.2016 - 1 Ws 4/16
Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs des Nebenklägerbeistands gegen den …
Die Verjährungsfrist eines Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung beträgt gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB dreißig Jahre (vgl. BGH NJW 2006, 1962 betreffend zivilprozessuale Kostenerstattungsansprüche; OLG Oldenburg NStZ 2006, 411, Senat, Beschluss vom 21. November 2007 - 1 Ws 245/07 - und LG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 128 betreffend strafprozessuale Kostenerstattungsansprüche).