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   BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05   

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https://dejure.org/2005,761
BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05 (https://dejure.org/2005,761)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05 (https://dejure.org/2005,761)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2005 - 2 BvR 1090/05 (https://dejure.org/2005,761)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung des Parteivortrags zur mangelnden Rechtsstaatlichkeit von Strafverfahren in Vietnam - unzureichende Tatverdachtsprüfung bei Auslieferungsersuchen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kenntnisnahme und Einbeziehung von Anträgen und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens im Vietnam - ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 103 Abs. 1; GG Art. 25; IRG § 10 Abs. 2
    Vietnam, Auslieferung, Drogendelikte, rechtliches Gehör, Strafverfahren, Haftbedingungen, Zusicherung, lebenslange Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Auslieferung nach Vietnam wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 334
  • NStZ-RR 2006, 149
  • DVBl 2006, 113
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
    (2) Hinsichtlich der drohenden lebenslangen Freiheitsstrafe führte das Kammergericht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise aus, dass die Strafe wegen des hohen Unrechtsgehalts der Drogendelikte nicht unverhältnismäßig sei (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).

    c) Auch die Begründung des Kammergerichts, Art. 6 Abs. 1 GG stehe der Auslieferung nicht entgegen, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).

  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
    a) Dem Anspruch auf rechtliches Gehör entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 18, 380 [383]).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
    Die unabdingbaren Grundsätze der verfassungsrechtlichen Ordnung würden verletzt, wenn der Beschwerdeführerin eine unerträglich harte Strafe drohte, die unter jedem denkbaren Gesichtspunkt als unangemessen erschiene oder wenn die Strafe als solche grausam, unmenschlich oder erniedrigend wäre (vgl. BVerfGE 75, 1 [16 ff.]).
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
    b) Das Kammergericht legte plausibel dar, dass die Auslieferung ansonsten nicht gegen völkerrechtliche Mindeststandards und unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze verstoße (vgl. BVerfGE 59, 280 [282 ff.]).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
    Soweit sich die Beschwerdeführerin gegen die tatsächlichen Einschätzungen des Kammergerichts wendet, sind die Entscheidungen am Willkürmaßstab des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 108, 129 [137]).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
    d) Eine gerichtliche Entscheidung kann nur dann wegen eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung der Beteiligten zu einer anderen, für sie günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerfGE 7, 239 [241]).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
    Völkerrechtliche Mindeststandards können auch verletzt sein, wenn im Strafverfahren eine Aussage als Beweis verwendet wird, die unter Folter erpresst wurde (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ff.).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung und zum völkerrechtlichen Mindeststandard (vgl. grundlegend zum Abwesenheitsurteil BVerfGE 63, 332 [337 f.]; im Einzelnen Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Band 1, 2. Auflage, Stand Nov. 2004, § 73 IRG Rz. 67-81).
  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
    Diese sind gewahrt, wenn die Verurteilte jedenfalls eine praktische Chance hat, die Freiheit wieder zu erlangen (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 -, DVBl 2005, S. 1260 ff.).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
    Eine solche Prüfung ist geboten, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschwerdeführerin in Vietnam ein Verfahren droht, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard im Sinne des Art. 25 GG verstößt und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben kann (vgl. BGHSt 32, S. 314 ff.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    (1) In ständiger Rechtsprechung geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bei der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen die unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze (vgl. BVerfGE 59, 280 ; BVerfGK 3, 27 ; 3, 314 ; 6, 13 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86 -, NJW 1987, S. 830 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 ) beziehungsweise der unverzichtbare Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (BVerfGE 63, 332 ) zu beachten sind.

    Der Verfolgte hat - wie auch im asylrechtlichen Verfahren - eine Darlegungslast, mit der er den an der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung beteiligten Stellen hinreichende Anhaltspunkte für ihre Ermittlungen geben muss (vgl. BVerfGK 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ).

    Eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung ist grundsätzlich geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 -, juris, Rn. 16).

  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar sind oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 2015 - 2 BvR 2088/15 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und -verteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2005 - 2 BvR 1090/05 -, juris).
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