Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 20.05.2005

Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05   

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https://dejure.org/2006,2274
BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05 (https://dejure.org/2006,2274)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - 4 StR 222/05 (https://dejure.org/2006,2274)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 (https://dejure.org/2006,2274)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 66 b Abs. 2 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 5 EMRK
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; im Vollzug zutage getretene Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, histrionischen und dissozialen Anteilen; Rückwirkungsverbot; Recht auf Freiheit und Sicherheit; Freiheit der Person)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 66b Abs. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB); Revision gegen die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • Judicialis

    StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 b; ; StGB § 66 b Abs. 2; ; StPO § 275 a Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b
    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung; Rückwirkungsverbot; "neue Tatsachen"

  • rechtsportal.de

    StGB § 66b
    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung; Rückwirkungsverbot; "neue Tatsachen"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1377
  • NJW 2006, 1446
  • NStZ-RR 2006, 170
  • StV 2006, 414
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05
    Entgegen der Ansicht der Revision bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 66 b Abs. 2 StGB weder im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 109, 133, 167) noch unter dem Gesichtspunkt des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebots aus Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m Art. 20 Abs. 3 GG durchgreifende Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    Die Anwendbarkeit des § 66 b Abs. 2 StGB wird auch nicht dadurch gehindert, dass gegen den Verurteilten zum Zeitpunkt der Aburteilung der Anlasstat die Maßregel der Sicherungsverwahrung - selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 66 StGB - nicht hätte angeordnet werden dürfen, weil dieser die Tat im Beitrittsgebiet, wo er auch ansässig war, begangen hatte (Art. 1 a EGStGB in der Fassung des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 - BGBl. II S. 889, 954), da diese Vorschrift gerade unabhängig vom Vorliegen der formellen Voraussetzungen des § 66 StGB Anwendung findet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die dieser Bewertung zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung der Anlasstat bereits vorlagen und ob diese dem damaligen Tatrichter bekannt oder für ihn erkennbar waren (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    a) Verbal-aggressive Angriffe während des Vollzugs der Freiheitsstrafe (vgl. Art. 1 a Satz 2 EGStGB n.F.) stellen wegen des mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in das Freiheitsrecht des Verurteilten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann erhebliche neue Tatsachen dar, wenn sie für sich genommen oder in ihrer Gesamtheit auf eine Bereitschaft des Verurteilten hinweisen, schwere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu begehen (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05; Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05
    Entgegen der Ansicht der Revision bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 66 b Abs. 2 StGB weder im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 109, 133, 167) noch unter dem Gesichtspunkt des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebots aus Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m Art. 20 Abs. 3 GG durchgreifende Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    a) Verbal-aggressive Angriffe während des Vollzugs der Freiheitsstrafe (vgl. Art. 1 a Satz 2 EGStGB n.F.) stellen wegen des mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in das Freiheitsrecht des Verurteilten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann erhebliche neue Tatsachen dar, wenn sie für sich genommen oder in ihrer Gesamtheit auf eine Bereitschaft des Verurteilten hinweisen, schwere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu begehen (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05; Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05
    Entgegen der Ansicht der Revision bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 66 b Abs. 2 StGB weder im Hinblick auf das Rückwirkungsverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 109, 133, 167) noch unter dem Gesichtspunkt des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebots aus Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m Art. 20 Abs. 3 GG durchgreifende Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).
  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05
    Ob dies hier zutrifft, wird der neue Tatrichter vor dem Hintergrund der Anlassverurteilung wegen eines wiederholten schwerwiegenden Aggressionsdelikts (zum symptomatischen Zusammenhang zwischen Anlasstat und neuer Tatsache vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2006, 384 f.), der Persönlichkeit des Verurteilten (einschließlich diagnostizierter Persönlichkeitsstörungen) sowie der besonderen Vollzugssituation zu beurteilen haben.
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Der begrenzten Aussagekraft des Verhaltens des Betroffenen im Strafvollzug trägt die Rechtsprechung bereits dadurch Rechnung, dass allgemein verbreitete und vollzugstypische Verhaltensweisen, wie etwa unfreundliches, aufsässiges Verhalten oder einfache Sachbeschädigungen, nicht ohne weiteres als Hinweis auf eine erhebliche Gefährlichkeit eines Verurteilten gewertet werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 324/05 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 10. November 2006 - 1 StR 483/06 -, juris, Rn. 9; zur entsprechenden Rechtsprechung im Hinblick auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 -, NJW 2006, S. 531 ; Urteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 -, NJW 2006, S. 1446 ; Beschluss vom 28. August 2007 - 5 StR 267/07 -, juris; Beschluss vom 22. Januar 2009 - 1 StR 618/08 -, juris, Rn. 15; BVerfGK 9, 108 ).
  • BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle;

    Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass der Bundesgerichtshof für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Erwachsene nach § 66b Abs. 2 StGB die Feststellung eines Hanges i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB verlangt (vgl. dazu BGHSt 50, 373, 381; 51, 191, 199; BGH StV 2008, 636, 637; am Hangerfordernis zweifelnd, aber nicht tragend: BGH NJW 2006, 1446, 1447), obwohl der Wortlaut der Vorschrift dies nicht vorsieht.
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Neue Tatsachen, die für Strafgefangene typische Verhaltensweisen indizieren, fallen nicht ohne Weiteres hierunter (vgl. BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 222/05 vom 19. Januar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1446 ; BGH, 4 StR 393/05 vom 19. Januar 2006, Absatz-Nr. 12).

    a) Ein erst während des Vollzugs zu Tage tretender Wegfall der Therapiemotivation ist grundsätzlich geeignet, eine neue Tatsache im Sinne des § 66 b Abs. 1 StGB darzustellen, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten hinweist (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 4 StR 222/05 vom 19. Januar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1446 ; BGH, 4 StR 393/05 vom 19. Januar 2006, Absatz-Nr. 17).

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Die bloße neue (abweichende) Bewertung von bereits bei der Anlassverurteilung bekannten oder erkennbaren Tatsachen - insbesondere eine abweichende psychiatrische Diagnose auf bekannter Tatsachengrundlage - stellt keine "neue" Tatsache dar (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH StV 2006, 66, 67; BGH, Urteile vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 sowie 393/05; Tröndle/Fischer aaO § 66b Rdn. 14).

    Nach den Urteilsgründen liegt nahe, dass der Diagnose der Persönlichkeitsstörung des Verurteilten nur eine Änderung der Bewertung bereits erkannter und erkennbarer Tatsachen zugrunde lag; dies reicht für die Anwendung von § 66b Abs. 1 oder Abs. 2 StGB nicht aus (vgl. BGH StV 2006, 66, 67; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05 - und Urteile vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 sowie 393/05).

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

    Abweichend von der Auffassung der Beschwerdeführerin sieht die Strafkammer zutreffend auch in den Vorfällen während der Haftzeit überwiegend keine neuen Tatsachen gemäß § 66b Abs. 1 und 2 StGB (vgl. dazu BGHSt 50, 284, 297 f.; BGH NJW 2006, 1446, 1448; BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 393/05).

    Denn die neuen Tatsachen, die die Einleitung eines Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung rechtfertigen können, müssen im Lichte des Verhältnismäßigkeitsprinzips schon für sich und ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung aller Umstände Gewicht haben im Hinblick auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der sexuellen Selbstbestimmung anderer (vgl. BGHSt 50, 284, 297; NJW 2006, 1446, 1448).

  • BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Magdeburg

    Auf die Revision des Verurteilten wurde dieses Urteil durch Senatsurteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 - mit den Feststellungen aufgehoben, weil das Vorliegen "neuer Tatsachen" im Sinne des § 66 b StGB nicht belegt war.
  • OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung

    Ein erst während des Vollzugs zutage tretender Wegfall der Therapiemotivation ist grundsätzlich geeignet, eine neue Tatsache im Sinne von § 66 b Absatz 1 Satz 1 StGB bzw. § 66 b Absatz 2 StGB darzustellen, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten hinweist (BGH NJW 2005, 2022, 2024; BGH NJW 2006, 384, 385; BGH NJW 2006, 1446, 1447, BVerfG NJW 2006, 3483 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen und Zweck eines

    Im Falle psychischer Auffälligkeiten des Verurteilten kommt es dabei nicht darauf an, wann diese Auffälligkeiten erstmals zur Diagnose einer psychischen Störung oder psychiatrischen Erkrankung geführt haben; maßgeblich ist vielmehr, ob die der psychologischen oder medizinischen Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen und bekannt oder zumindest erkennbar waren (BGHSt 50, 275, 278f.; 373, 379, 383; BGH NStZ-RR 2006, 170 und 302; BGH NJW 2007, 1074-1077).
  • LG Hannover, 14.12.2006 - 58 A 5/06
    Dieser Eingriff in die Freiheitsrechte und den Vertrauensschutz eines Verurteilten ist unter Abwägung mit dem Erfordernis einer nachhaltigen Gefahrenabwehr und dem Schutz vor Verletzungen wichtiger Rechtsgüter durch gefährliche Wiederholungstäter nur dann verfassungsrechtlich hinnehmbar, wenn die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nach dem Willen des Gesetzgebers restriktiv gehandhabt werden (BT-Drucksache 15, 2887 S. 20; BVerGE 19, 190, 236; BVerfG Beschluss vom 23.08.2006 - 2 BvR 226/06 ; BGH NStZ 2005, 561, 562 [BGH 11.05.2005 - 1 StR 37/05] ; Beschluss vom 19.01.2006 - 4 StR 222/05 ; Beschluss vom 22.02.2006 - 5 StR 585/05 ).
  • LG Hannover, 18.05.2007 - 58 A 5/06

    Formelle und materielle Voraussetzungen der nachträglichen Anordung einer

    Dieser Eingriff in die Freiheitsrechte und den Vertrauensschutz eines Verurteilten ist unter Abwägung mit dem Erfordernis einer nachhaltigen Gefahrenabwehr und dem Schutz vor Verletzungen wichtiger Rechtsgüter durch gefährliche Wiederholungstäter nur dann verfassungsrechtlich hinnehmbar, wenn die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nach dem Willen des Gesetzgebers restriktiv gehandhabt werden Die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung soll nach dem Willen des Gesetzgebers nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen und auf einige wenige Verurteilte beschränkt bleiben (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in vorliegender Sache vom 29.3.2007 - 2 BvR 275/07, BT-Drucksache 15, 2887 S. 20; BVerGE 19, 190, 236; BVerfG Beschluss vom 23.8.2006 - 2 BvR 226/06 ; BGH NStZ 2005, 561, 562 [BGH 11.05.2005 - 1 StR 37/05] ; Beschluss vom 19.1.2006 - 4 StR 222/05 ; Beschluss vom 22.2.2006 - 5 StR 585/05 ).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8837
OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04 (https://dejure.org/2005,8837)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.05.2005 - 1 Ss 252/04 (https://dejure.org/2005,8837)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 1 Ss 252/04 (https://dejure.org/2005,8837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung beim unechten Unterlassungsdelikt des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ; Vejährung eines Anspruchs auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge zur Sozialversicherung; Zulässigkeit der Beschränkung einer ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 318 § 352; StGB § 266a Abs. 1 § 78 § 78a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 170
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1991 - 2 StR 315/91

    Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen der Beiträge zur Sozialversicherung im

    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Bei einem unechten Unterlassungsdelikt wie § 266a StGB (vgl. BGHSt 47, 318, 320; wistra 1992, 23 ) ist dies nicht bereits dann der Fall, wenn die strafbewehrte Handlungspflicht erstmals hätte erfüllt werden müssen aber nicht erfüllt worden ist; dieser Zeitpunkt markiert vielmehr die Vollendung (vgl. BGHSt 28, 371, 379).

    Das Erlöschen der Beitragspflicht kann auf der nachträglichen Entrichtung der Beiträge oder auf dem Wegfall des Beitragsschuldners beruhen (vgl. BGH wistra 1992, 23 ).

    Diese Auffassung stünde nicht in Widerspruch zu der bereits zitierten Entscheidung des BGH vom 27.01.1991 (2 StR 315/91, wistra 1992, 23 ), da es in jener Sache ersichtlich nicht auf die Frage der Beendigung infolge Verjährung ankam.

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Bei einem unechten Unterlassungsdelikt wie § 266a StGB (vgl. BGHSt 47, 318, 320; wistra 1992, 23 ) ist dies nicht bereits dann der Fall, wenn die strafbewehrte Handlungspflicht erstmals hätte erfüllt werden müssen aber nicht erfüllt worden ist; dieser Zeitpunkt markiert vielmehr die Vollendung (vgl. BGHSt 28, 371, 379).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Bei einem unechten Unterlassungsdelikt wie § 266a StGB (vgl. BGHSt 47, 318, 320; wistra 1992, 23 ) ist dies nicht bereits dann der Fall, wenn die strafbewehrte Handlungspflicht erstmals hätte erfüllt werden müssen aber nicht erfüllt worden ist; dieser Zeitpunkt markiert vielmehr die Vollendung (vgl. BGHSt 28, 371, 379).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1984 - 1 Ws 1098/84
    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Sachgerecht dürfte die Annahme von Beendigung wegen Interessenwegfalls allerdings für den Fall der sozialversicherungsrechtlichen Verjährung des Beitragsanspruchs sein, denn die sozialversicherungsrechtliche Verjährung bewirkt die sozialgerichtliche Undurchsetzbarkeit des Zahlungsanspruchs (der Sache nach schon OLG Düsseldorf StV 1985, 109).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 1 Ss 183/98
    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Insoweit wird auf die Entscheidungen des BGH in NStZ 1996, 543 und des OLG Frankfurt in StV 1999, 32 verwiesen.
  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 2 Ss 318/02

    Beitragsvorenthaltung, Umfang der Feststellungen, Zahlungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Der neue Tatrichter wird auch Feststellungen zur finanziellen Situation des Angeklagten und zur Zahlungsfähigkeit des von ihm geführten Unternehmens zu den maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkten zu treffen haben (vgl. OLG Hamm wistra 2002, 392 ).
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19

    Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Der Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt die obergerichtliche Rechtsprechung (KG, Beschluss vom 8. Januar 2013 - (4) 121 Ss 210/12 (333/12) Rn. 14; OLG Dresden, NStZ 2011, 163; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 170) und die wohl überwiegende Meinung in der Literatur, die vielfach die Tatbeendigung und damit den Verjährungsbeginn in sämtlichen Tatbestandsvarianten der § 266a Abs. 1, § 266a Abs. 2 StGB an das Erlöschen der Beitragspflicht koppelt (für § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB etwa Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Aufl., § 266a Rn. 31; MK/Radtke, StGB, 3. Aufl., § 266a Rn. 116; BeckOK/Wittig, StGB, 44. Ed., § 266a Rn. 34; Graf/Jäger/Wittig/Wiedner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 266a Rn. 84; Bittmann/ Weiß, Insolvenzstrafrecht, 2. Aufl., § 21 Rn. 138; Metz, NStZ-RR 2013, 297, 298; Müller-Gugenberger/Thul, Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl., § 38 Rn. 277 ff.; LK/Schmid, StGB, 12. Aufl., § 78a Rn. 12; allgemein im Hinblick auf § 266a StGB etwa Schönke/Schröder/Bosch aaO § 78a Rn. 6; Kühl in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 78a Rn. 8; nur bzgl. § 266a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB NK/Tag aaO § 266a Rn. 142).
  • OLG Jena, 02.02.2006 - 1 Ss 97/05

    Wann verjährt Ordnungswidrigkeit nach AEntG?

    Denn es ist nicht Aufgabe des Ordnungswidrigkeitenrechts als "ultima ratio", nicht mehr durchsetzbare arbeitsrechtliche Zahlungsansprüche zu schützen (Senatsurteil vom 20.05.2005, 1 Ss 252/04, OLGSt StGB § 78a Nr. 2, zu § 266a StGB).
  • LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16

    Beginn der Verjährung bei Taten nach § 266a StGB

    Die Auffassung des BGH wird geteilt vom OLG Jena (Urteil vom 20.05.2005 - 1 Ss 252/04 - NStZ-RR 2006, 170) und vom OLG Bamberg (Beschluss vom 25.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 41/18 - juris).
  • OLG Dresden, 18.01.2010 - 3 Ss 603/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Beendigungszeitpunkt für das Vorenthalten

    So ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass von einem Wegfall der durch die Strafandrohung des § 266 a StGB geschützten Handlungspflicht auch dann auszugehen ist, wenn der Täter aus seiner Vertreterstellung (§ 14 StGB ) ausscheidet oder die Beitragsschuld verjährt ist (Schönke/Schröder-Lenckner/Perron, aaO.; LK-Schmid, aaO.; Thüringer OLG, NStZ-RR 2006, 170 ).
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