Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 08.02.2006

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   BGH, 26.01.2006 - 3 StR 415/02 (2)   

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https://dejure.org/2006,4267
BGH, 26.01.2006 - 3 StR 415/02 (2) (https://dejure.org/2006,4267)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2006 - 3 StR 415/02 (2) (https://dejure.org/2006,4267)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 (2) (https://dejure.org/2006,4267)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 302 StPO; § 105 JGG; § 46 StGB
    Unzulässiger Rechtsmittelverzicht (Absprache); unzulässiger Gegenstand einer Absprache im Strafverfahren (Anwendung des Erwachsenenstrafrechts); strafmildernde Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung (Entscheidung des großen Senats für Strafsachen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verwertung eines bloßen Formalgeständnisses als Grundlage für eine Verurteilung; Anforderungen an die Begründung der Anwendung des allgemeinen Strafrechts bei Angeklagten unter 21 Jahren

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung beim abgesprochenen "Formalgeständnis"

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung beim abgesprochenen "Formalgeständnis"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 187
  • StV 2006, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - 3 StR 415/02
    Der Rechtsmittelverzicht ist unwirksam, weil dem Urteil eine Urteilsabsprache vorausgegangen war und das Landgericht eine qualifizierte Rechtsmittelbelehrung nicht erteilt hatte (vgl. hierzu den in dieser Sache ergangenen Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 3. März 2005 (NJW 2005, 1440 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).

    Damit liegt ein bloßes "Formalgeständnis" vor, das als Grundlage für eine Verurteilung nicht ausreichend ist (BGH, Großer Senat für Strafsachen, NJW 2005, 1440, 1442 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 61/01

    Deal; Absprachen im Strafprozeß; Vergleich; Anwendung von Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - 3 StR 415/02
    Dies war nicht zulässig (vgl. BGH NStZ 2001, 555).
  • BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach

    Aufgrund des klarstellenden Hinweises des § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO auf § 244 Abs. 2 StPO hat der Gesetzgeber verdeutlicht, dass ein bloßes inhaltsleeres Formalgeständnis allein keine taugliche Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann (vgl. BVerfGE 133, 168 ; vgl. zur Bedeutung der Qualität des Geständnisses für die Beweiswürdigung auch BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 13. September 2016 - 5 StR 338/16 -, juris, Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    Bei einem detaillierten Geständnis des Angeklagten können knappe Ausführungen genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 3 StR 368/02 Rn. 21; s. hingegen zum "Formalgeständnis" etwa BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 Rn. 3).
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07

    Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf einen Heranwachsenden

    Die landgerichtliche Wertung zur Entscheidungsfähigkeit des Angeklagten orientiert sich unter Verweis auf die dargestellten Ausführungen des Sachverständigen nur an schulischen Belangen und lässt andere Bereiche der Lebensführung unberücksichtigt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 187 f.; BGH bei Böhm NStZ 1990, 530; Eisenberg, JGG 12. Aufl. § 105 Rdn. 20 und 22).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Der Umstand, dass nach Erlass des tatrichterlichen Urteils ein nicht unerheblicher Zeitraum verstrichen ist, muss vorliegend zu Gunsten der Angeklagten strafmildernd Berücksichtigung finden, da sie dies nicht zu vertreten haben (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02, NStZ-RR 2006, 187, 188).
  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche

    Ein bloßes inhaltsleeres Formalgeständnis reicht dagegen nicht aus (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40 S. 49 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 - NJW 2004, 1885 f. und vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05 - NStZ-RR 2007, 20 f., Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 - NStZ-RR 2006, 187 f., Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - NStZ-RR 2007, 307 und vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08 - NStZ 2009, 467 f.).
  • OLG Nürnberg, 10.08.2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15

    Gegenstand einer Verständigung vor Berufungsgericht

    (2.2.) Zum anderen wird lediglich ein Formalgeständnis als alleinige Urteilsgrundlage für ungenügend erachtet (vgl. BVerfGE 133, 168 = NJW 2013, 1058 Rdn. 110 mit 129 nach juris; BGH NStZ-RR 2006, 187 Rdn. 3 nach juris; OLG Celle StV 2011, 341 Rdn.19 ff. nach juris; Eschelbach, in Beck-OK-StPO § 257c Rdn. 20 und 23).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 551/17

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Anwendbarkeit der Vollstreckungslösung

    Sollte im Einzelfall, etwa wegen des bereits bei der Strafzumessung der Jugendstrafe berücksichtigten großen zeitlichen Abstands zwischen der Begehung der Tat und ihrer Aburteilung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 457/14, NStZ 2016, 102, 103; siehe auch Radtke in Münchener Kommentar aaO JGG § 18 Rn. 34) oder wegen bereits strafzumessungsrechtlich relevanter besonderer Belastungen des Strafverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02, NStZ-RR 2006, 187, 188; Laue in Meier/Rössner/Trüg/Wulf aaO § 18 Rn. 24), lediglich noch ein geringes Ausmaß der Tatschuld bestehen, wird vorrangig zu erwägen sein, ob das Schuldquantum überhaupt eine Ahndung durch eine Jugendstrafe erforderlich macht.
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 429/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Der Umstand, dass nach Erlass des tatrichterlichen Urteils ein nicht unerheblicher Zeitraum verstrichen ist, muss vorliegend zu Gunsten des Angeklagten strafmildernd Berücksichtigung finden, da er dies nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02, NStZ-RR 2006, 187, 188).
  • KG, 16.01.2015 - 161 Ss 240/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe und Überprüfung eines Geständnisses nach einer

    Bei der gegebenen Sachlage wäre das Amtsgericht, jedenfalls angesichts des hier erhobenen Verbrechensvorwurfs, verpflichtet gewesen darzulegen, dass und wodurch die Einlassungen der Angeklagten jeweils über ein - nicht zureichendes (vgl. BGHSt 50, 40, 49; NStZ-RR 2006, 187) - bloßes Formalgeständnis hinausgingen.
  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Die Strafkammer hätte ferner in den Blick nehmen und erörtern müssen, dass sich das vom Nichtrevidenten abgegebene "Geständnis' in einer als richtig bestätigten Verteidigererklärung erschöpfte, zu der keine Rückfragen zugelassen waren (zu einem solchen "Formalgeständnis' vgl. schon Senat, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170; BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, NStZ 2014, 53; vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02, NStZ-RR 2006, 187).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 3d A 2175/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2017 - 3d A 932/14

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.02.2006 - 1 Ss 30/05   

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https://dejure.org/2006,2376
OLG Karlsruhe, 08.02.2006 - 1 Ss 30/05 (https://dejure.org/2006,2376)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.2006 - 1 Ss 30/05 (https://dejure.org/2006,2376)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 1 Ss 30/05 (https://dejure.org/2006,2376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebserlaubnis: Kein Erlöschen allein durch Verschleiß; Fahrlässige Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis; Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis; Willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit

  • rechtsportal.de

    Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Kraftrades wegen abgefallender Querbleche am Auspuff

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Verschleiß lässt Betriebserlaubnis nicht erlöschen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auspuff defekt - Damit erlischt nicht gleich die Betriebserlaubnis für ein Motorrad

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Zubehör: Verschleiß führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Fahrzeugverschleiss allein führt grundsätzlich nicht zum Verlust der Betriebserlaubnis

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Fahrzeugverschleiss allein führt grundsätzlich nicht zum Verlust der Betriebserlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Auspuff: Kein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei bloßem Verschleiß

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2279 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 187
  • NZV 2006, 329
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Überschreiten der bauartmäßig zugelassenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2006 - 1 Ss 30/05
    Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setzt jedoch nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, wie etwa durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus, weshalb bloße Veränderungen aufgrund natürlichen Verschleißes hierfür nicht ausreichen (vgl. Senat NJW 2003, 1061 f.; BayObLG ZfSch 1985, 255 f.; OLG Düsseldorf VerkMitt 1966 Nr. 27; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, StVZO , § 19 Rn. 6, 10, 11 m.w.N.).
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