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   BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05   

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https://dejure.org/2005,4554
BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05 (https://dejure.org/2005,4554)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2005 - 2 StR 296/05 (https://dejure.org/2005,4554)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2005 - 2 StR 296/05 (https://dejure.org/2005,4554)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 1 StPO; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. a EMRK
    Hinweispflicht; faires Verfahren (Vertrauenstatbestand; Wahrunterstellung; Beweisantrag zur Feststellung eines Alibis)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftbedingungen der Untersuchungshaft ; Psychische Belastung durch lange Verhandlungsdauer; Verstoß gegen Betäubungsmitteldelikte; Voraussetzung eines wirksamen Beweisantrags; Prozessuales Unterstellen einer Tatsache

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1
    Hinweispflicht bei Änderung im Tatsächlichen (Tatzeit)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 213
  • StV 2006, 121
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Dabei kommt es auf den Einzelfall an (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, wesentliche Veränderung des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens durch Austausch der Bezugstat beim Verdeckungsmord; Beschluss vom 8. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 213, 214, Tatzeitveränderung bei Alibibehauptung für die in der Anklage bezeichnete Tatzeit; Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196, 197 f., Annahme einer anderen schuldhaften Handlung als Ursache für den tatbestandsmäßigen Erfolg).
  • BGH, 07.12.2022 - 5 StR 311/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Weiteres war nicht veranlasst, weil die Haftverhältnisse vollständig im Anrechnungsmaßstab abgebildet werden (vgl. für die Anwendung des Rechtsgedankens des § 51 Abs. 4 StGB auf einen innerdeutschen Fall BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 2 StR 296/05).
  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 200/08

    Fehlende Anklage (fehlender Eröffnungsbeschluss; Begriff der prozessualen Tat:

    Ein Fall, in dem ein die Tatzeit betreffender Mangel der Anklage durch einen rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO wirksam behoben werden könnte (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3, 8, 11, 18), wie ihn der Vorsitzende erteilt hat, liegt aber dann grundsätzlich nicht vor, wenn wie hier in Betracht kommt, dass sich das angeklagte Geschehen wiederholt, mithin sowohl zum in der Anklage genannten als auch zu einem weiteren Zeitpunkt ereignet hat.
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2014 - Ss 50/14

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Ausreichende Individualisierung der

    Hat ein Angeklagter - wie hier - für die in der Anklage bezeichnete Tatzeit ein Alibi, so darf das Gericht daher keine andere Tatzeit feststellen, ohne den Angeklagten zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 213 f. - Rn. 9 nach juris).
  • BGH, 21.10.2015 - 4 StR 332/15

    Nachweis einer von der Anklage abweichenden Tatzeit ohne entsprechenden Hinweis

    Dieser Mitteilung hätte es bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob der Beschwerdeführer über die Veränderung der Sachlage hinsichtlich der Tatzeit durch den Gang der Hauptverhandlung unterrichtet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, NStZ 2015, 233; Beschluss vom 8. November 2005 - 2 StR 296/05, StV 2006, 121; Urteile vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, NJW 1999, 802; vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12).
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