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Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12701
OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05 (https://dejure.org/2005,12701)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.08.2005 - 1 Ss 56/05 (https://dejure.org/2005,12701)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. August 2005 - 1 Ss 56/05 (https://dejure.org/2005,12701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 1 § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StPO § 261
    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Betäubungsmitteleigenschaft, ESA-Drogenwirkstoff-Test/ESA-Schnelltest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 220 (Ls.)
  • StV 2006, 530
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Neben Art und Menge des Rauchgifts sind daher Wirkstoffgehalt und -menge für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (BGH NStZ-RR 2002, 52, 53; 1996, 281).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Auf eine nach den Umständen des Falls mögliche, genaue Feststellung der Wirkstoffmenge kann daher für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Sanktionen im Betäubungsmittelstrafrecht grundsätzlich nicht verzichtet werden (BGH NJW 1994, 1885, 1886; BayObLG StV 2001, 335 ; Körner, a.a.O., Rn. 425, 540; Weber, a.a.O., Rn. 742).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise nur abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass diese die Rechtsfolgen zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH NStZ 1990, 395 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 2).
  • BGH, 11.01.1989 - 3 StR 325/88

    Strafprozeßrecht: Auskunftsverweigerung eines vormaligen Belastungszeugen

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise nur abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass diese die Rechtsfolgen zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH NStZ 1990, 395 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 2).
  • BayObLG, 27.05.1999 - 4St RR 111/99

    Beschränkung der Berufung

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Auf eine nach den Umständen des Falls mögliche, genaue Feststellung der Wirkstoffmenge kann daher für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Sanktionen im Betäubungsmittelstrafrecht grundsätzlich nicht verzichtet werden (BGH NJW 1994, 1885, 1886; BayObLG StV 2001, 335 ; Körner, a.a.O., Rn. 425, 540; Weber, a.a.O., Rn. 742).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Insbesondere ist es ihm verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96

    Umfang der erforderlichen Feststellungen - Schätzung - Wirkstoffgehalt des

    Auszug aus OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05
    Neben Art und Menge des Rauchgifts sind daher Wirkstoffgehalt und -menge für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (BGH NStZ-RR 2002, 52, 53; 1996, 281).
  • OLG Celle, 25.06.2014 - 32 Ss 94/14

    ESA-Schnelltest zur Ermittlung von Betäubungsmitteln kein anerkanntes

    Die Feststellung, dass es sich bei sichergestellten Substanzen um Betäubungsmittel handelt, darf nicht allein auf das Ergebnis eines ESA-Schnelltests gestützt werden, da es sich nicht um ein in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren handelt (im Anschluss an OLG Hamm, StV 1999, 420; OLG Thüringen, StV 2006, 530).

    Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren (vgl. OLG Hamm, StV 1999, 420; OLG Thüringen, StV 2006, 530), so dass allein darauf, dass es sich bei der Substanz um Rauschgift handelte, nicht gestützt werden kann.

  • OLG Braunschweig, 28.09.2011 - Ss 44/11

    ESA-Test; ESA-Schnelltest; Betäubungsmittel; Nachweis

    Eine Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (hier: Kokain) ist aufzuheben, wenn in den Urteilsgründen nicht dargelegt wird, dass es sich bei dem Test (hier: ESA-Schnelltest), mit dem der Betäubungsmittelnachweis erfolgte, um ein wissenschaftlich abgesichertes und in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardverfahren handelt (Anschluss: Thüringer OLG, Beschluss vom 30.08.2005, 1 Ss 56/05, juris, Rn.17 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.1999, 5 Ss 136/99, juris, Rn.4).

    Da der genannte Test dem Senat nicht als ein solcher bekannt ist, der diesen Anforderungen genügt, und der Senat somit aus eigener Sachkunde dessen Zuverlässigkeit nicht einschätzen kann, ist anhand der Urteilsgründe die gebotene Überprüfung nicht möglich (vgl. zum ESA - Test: Thüringer OLG, Beschluss vom 30.08.2005, 1 Ss 56/05, juris, Rn.17 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.1999, 5 Ss 136/99, juris, Rn.4).

  • OLG Jena, 13.02.2006 - 1 Ws 44/06

    Strafvollstreckung: Voraussetzungen für die Aufhebung eines

    Dies gilt auch und gerade für ESA-Schnelltests (Senatsbeschluss vom 30.08.2005, Az.: 1 Ss 56/05).
  • OLG Jena, 17.11.2005 - 1 Ss 279/05

    BtMG

    In diesem Fall reicht es daher für den Schuldspruch - und damit auch für die Möglichkeit einer Rechtsmittelbeschränkung - aus, wenn die Tat sich nach den insoweit in Rechtskraft erwachsenen Urteilsfeststellungen überhaupt auf Betäubungsmittel bezog (Senatsbeschlüsse vom 29.08.2005, Az.1 Ss 156/05, sowie vom 30.08.2005, Az.1 Ss 56/05).
  • OLG Jena, 23.11.2005 - 1 Ss 305/05

    BtMG

    Dies gilt auch in Jugendsachen (Senatsbeschluss vom 30.08.2005, Az.: 1 Ss 56/05).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2006 - 4 StR 42/06   

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https://dejure.org/2006,7637
BGH, 28.03.2006 - 4 StR 42/06 (https://dejure.org/2006,7637)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2006 - 4 StR 42/06 (https://dejure.org/2006,7637)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2006 - 4 StR 42/06 (https://dejure.org/2006,7637)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - 4 StR 42/06
    Im Übrigen soll dem neuen Tatrichter Gelegenheit gegeben werden, die Strafen insgesamt neu zuzumessen und dabei in den Fällen II. 2 bis 5 auch zu berücksichtigen, dass das eingeführte Marihuana nach den Feststellungen ausschließlich zum Eigenverbrauch des Angeklagten bestimmt war, was bereits für sich grundsätzlich eine mildere Beurteilung nahe legt (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 3; Weber aaO vor § 29 Rdn. 721, 729 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89

    Aufhebung des Strafausspruchs nach Einlegung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.03.2006 - 4 StR 42/06
    Grundsätzlich stellt es indes einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; Weber BtMG 2. Aufl. vor § 29 Rdn. 773).
  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 2/15

    Sicherstellung von Betäubungsmitteln als gewichtiger strafmildernder Umstand;

    Hier hat das Landgericht aber den gewichtigen strafmildernden Umstand, dass das gesamte für den Absatz bestimmte Kokain sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen wurde, so dass es nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte, unberücksichtigt gelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vom 28. März 2006 - 4 StR 42/06, NStZ-RR 2006, 220 ; vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 377/12

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelhandel (mangelnde Angabe des Wirkstoffgehalts;

    Es stellt aber grundsätzlich einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2006 - 4 StR 42/06, NStZ-RR 2006, 220, und vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153).
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Es war dem Angeklagten ferner zu Gute zu halten, dass die Betäubungsmittel sichergestellt wurden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.2014 - 4 StR 514/13, juris; BGH, Beschl. v. 28.03.2006 - 4 StR 42/06, juris; BGH, Beschl. v. 15.06.2016 - 1 StR 72/16, juris).
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

    Strafmildernd fiel weiter ins Gewicht, daß die zum Handeltreiben bestimmten Betäubungsmittel sichergestellt werden konnten und damit nicht mehr in den Verkehr gelangt sind (vgl. BGH, Beschl. v. 28.03.2006 - 4 StR 42/06; BGH, Beschl. v. 23.05.2012 - 5 StR 185/12; BGH, Beschl. v. 10.09.2014 - 5 StR 383/14).
  • AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13

    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Für den Angeklagten sprach ferner, daß infolge der Sicherstellung der Betäubungsmittel die mit dem Rauschgift verbundene Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung nicht eintreten konnte (vgl. BGH, NStZ 2004, 694; BGH, Beschl. v. 28.03.2006 - 4 StR 42/06).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - IV-2 Ss (OWi) 23/06 - (OWi) 11/06 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6314
OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - IV-2 Ss (OWi) 23/06 - (OWi) 11/06 III (https://dejure.org/2006,6314)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2006 - IV-2 Ss (OWi) 23/06 - (OWi) 11/06 III (https://dejure.org/2006,6314)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2006 - IV-2 Ss (OWi) 23/06 - (OWi) 11/06 III (https://dejure.org/2006,6314)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zum Führen von Kennzeichen an der Vorderseite und Rückseite eines Kraftfahrzeugs; Geltung für ausländische Kraftfahrzeuge; Ausgabe eines nur für die Rückseite bestimmten Kennzeichens in dem Heimatstaat (hier: New Mexiko/USA); Zusätzliches Anbringen eines ...

  • Judicialis

    IntKfzV § 2 Abs. 1 Satz 1; ; IntKfzV § 14 Nr. 1; ; StVG § 24

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 220
  • NZV 2006, 280
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