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   OLG Jena, 24.01.2006 - 1 Ss 277/05   

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OLG Jena, 24.01.2006 - 1 Ss 277/05 (https://dejure.org/2006,32765)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.01.2006 - 1 Ss 277/05 (https://dejure.org/2006,32765)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 1 Ss 277/05 (https://dejure.org/2006,32765)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2567 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 238
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 2 Ss OWi 219/03

    Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid, Zustellung; Ersatzzustellung;

    Auszug aus OLG Jena, 24.01.2006 - 1 Ss 277/05
    Die tatsächliche Benutzung einer Wohnung ist jedoch dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung, wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich dolos als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. OLG Hamm VRS 106, 57, 58/59; BayObLG VRS 106, 452, 453).
  • BayObLG, 16.03.2004 - 2 ObOWi 7/04

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung

    Auszug aus OLG Jena, 24.01.2006 - 1 Ss 277/05
    Die tatsächliche Benutzung einer Wohnung ist jedoch dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung, wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich dolos als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. OLG Hamm VRS 106, 57, 58/59; BayObLG VRS 106, 452, 453).
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (z.B. BVerfG aaO Rn. 17; OLG Jena NStZ-RR 2006, 238; OLG Köln NJW-RR 2001, 1511, 1512 jew. mwN; so auch MünchKommZPO/Häublein, aaO § 178 Rn. 11; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 178 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15

    Rechtsmissbräuchlich herbeigeführte Verjährung verhindert nicht die Verfolgung

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass es eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der Zustellungsadressat eine fehlerhafte Ersatzzustellung geltend macht, obwohl er einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (BGH, NJW 2011, 2440 Rn. 13; BVerfG, NJW-RR 2010, 421 Rn. 17; OLG Jena NStZ-RR 2006, 238, OLG Köln NJW-RR 2001, 1511, jeweils m.w.N.).

    Dies ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa für die Fälle anerkannt, dass sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich dolos als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. OLG Jena, NStZ-RR 2006, 238; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 2 Ss OWi 219/03 -, BeckRS 2003, 30330529; BayObLG, Beschluss vom 16. März 2004 - 2 ObOWi 7/04 -, BeckRS 2004 03759).

  • OLG Hamm, 27.06.2013 - 5 RVs 50/13

    Zulässigkeit einer Ersatzzustellung gemäß § 181 ZPO trotz fehlender tatsächlicher

    Jedoch ist die tatsächliche Benutzung einer Wohnung dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung gemäß § 181 ZPO , wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und er seine Post dort abholt (vgl. OLG Hamm, VRS 106, 57, 58; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 238; BayObLG VRS 106, 452, 453).
  • VG Neustadt, 13.05.2013 - 3 K 800/12

    Zum Begriff Wohnung im Sinne des Zustellungsrechts

    Allerdings ist ein zurechenbarer Anschein dann anzunehmen, wenn der Adressat die Zustellung an die (vermeintliche) "Scheinanschrift" bewusst und zielgerichtet herbeiführt (Häublein in: Münchener Kommentar zur ZPO, a.a.O., § 178 Rn. 11; vgl. auch OLG Thüringen, NStZ-RR 2006, 238 und VG Mainz, NVwZ-RR 2011, 431).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Vorsatz;

    Wenn er hingegen die Drogen ausschließlich selbst konsumieren wollte, hätte er damit allenfalls sich selbst schaden können (vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2005 - Az. 1 Ss 277/05; BGH StV 2000, 621; StV 1998, 599).

    Wenn er hingegen die Drogen ausschließlich selbst konsumieren will, kann er damit allenfalls sich selbst schaden (vgl. BGH StV 2000, 621; StV 1998, 599; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2005, Az. 1 Ss 277/05).

  • BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1475/21

    Unzulässige Berufung auf unwirksame Ersatzzustellung des Bußgeldbescheides

    Diese Grundsätze gelten für die Zustellung eines Bußgeldbescheides in gleicher Weise (vgl. BayObLGSt 2004, 33 = DAR 2004, 281) und sind insbesondere für die Fälle anerkannt, dass sich der Adressat dolos als an dem entsprechenden Wohn- bzw. Geschäftsort aufenthältlich geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. OLG Hamm NStZ 2015, 525; OLG Jena NStZ-RR 2006, 238).
  • VGH Bayern, 16.12.2011 - 22 ZB 11.2637

    Anhörungsrüge; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Überraschungsentscheidung

    Dieser Schutzzweck würde jedoch pervertiert und dem Missbrauch wäre Tür und Tor geöffnet, wenn durch arglistiges Vortäuschen einer falschen Anschrift wirksame Zustellungen verhindert werden könnten (vgl. ThürOLG vom 24.1.2006 Az. 1 Ss 277/05 RdNrn. 16, 18 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 3 Ws 403/07

    Widereinsetzung in den vorigen Stand, Ersatzzustellung; Wirksamkeit;

    Zwar wird gelegentlich vertreten, dass die tatsächliche Benutzung einer Wohnung dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung ist, wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. in diesem Sinne der 2. Strafsenat des OLG Hamm VRS 106, 57, 58; Thüringer OLG, VRS 111, 422, 423; BayObLG VRS 106, 452, 453).
  • BayObLG, 13.12.2021 - 202 ObOWi 1475/21

    Unwirksame Ersatzzustellung, Niederlegung, Wohnung, Geschäftsrum, Verjährung,

    Diese Grundsätze gelten für die Zustellung eines Bußgeldbescheides in gleicher Weise (vgl. BayObLGSt 2004, 33 = DAR 2004, 281) und sind insbesondere für die Fälle anerkannt, dass sich der Adressat dolos als an dem entsprechenden Wohn- bzw. Geschäftsort aufenthältlich geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und seine Post dort abholt (vgl. OLG Hamm NStZ 2015, 525; OLG Jena NStZ-RR 2006, 238).
  • VG Schwerin, 09.12.2016 - 4 B 2713/16

    (Wirksamer Zugang eines mit Zustellurkunde zugestellten Bescheid über die

    Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 Ss 277/05 -, juris Rn. 14 f. mwN.
  • VG Bayreuth, 03.12.2019 - B 1 S 19.1090

    Unwirksame Ersatzzustellung der Verwarnung vor Entziehung der Fahrerlaubnis nach

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