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   KG, 03.04.2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06)   

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https://dejure.org/2006,4071
KG, 03.04.2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) (https://dejure.org/2006,4071)
KG, Entscheidung vom 03.04.2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) (https://dejure.org/2006,4071)
KG, Entscheidung vom 03. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) (https://dejure.org/2006,4071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verdächtigung; Ergänzende Heranziehung der Akten bei Entscheidung des Revisionsgerichts über Freispruch oder Zurückverweisung der Sache; Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kriminalbeamte; Strafanzeige wegen vorhalten von Akteninhalt ...

  • Judicialis

    StGB § 164 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164 Abs. 1
    Falsche Verdächtigung: Begriff der "Verdächtigung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Falschverdächtigung durch substanzarme Behauptung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 276
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05

    Schwere Vergewaltigung; Hinweispflicht (Änderung des anwendbaren Strafgesetzes;

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05
    Nicht nur die Schonung knapper werdender justitieller Ressourcen, sondern auch ihr sinnvoller Einsatz allgemein verlangen es, eine Sache nicht erneut vor dem Tatgericht zu verhandeln, deren Zurückverweisung hätte vermieden werden können (vgl. zu diesem Gedanken BGH NStZ 2006, 181), wenn zwar nicht die Prüfung der Urteilsgründe, wohl aber die des Akteninhalts zuverlässig das Ergebnis hätte erbringen können, daß relevante weitere Feststellungen nicht mehr zu erwarten sind und deshalb der Freispruch geboten ist.
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05
    Sollte die Annahme, dass der Angeklagte wusste, dass die von der Polizei protokollierten Angaben der Zeugin Re... zutrafen, darauf beruhen, dass das Landgericht die Vergewaltigung der Zeugin Re... durch den Angeklagten wegen der Rechtskraft des wegen dieser Tat gegen ihn ergangenen Urteils vom 28. Mai 2001 als feststehend angesehen und sich deshalb hierzu keine eigene Überzeugung gebildet hat, würde dieser Annahme die notwendige Tatsachengrundlage fehlen, weil der Strafrichter an die Tatsachen, die in einem rechtskräftigen Strafurteil festgestellt sind, nicht gebunden ist und sie deshalb nicht ungeprüft übernehmen darf (vgl. BGHSt 43, 106, 107, 108).
  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05
    Was zulässig in das Revisionsverfahren eingeführt ist, darf das Revisionsgericht umfassend verwerten (vgl. BGHSt 22, 282, 288 = NJW 1969, 517).
  • OLG Köln, 04.07.1978 - 1 Ss 231/78

    Oberhemden - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05
    Diesem zutreffenden Grundsatz kann wirksam Rechnung getragen werden, indem in Fällen, in denen die Frage nach möglichen, verurteilungsrelevanten Feststellungen nicht bereits allein nach den Urteilsgründen beantwortet werden kann, zu ihrer Beantwortung auch der Akteninhalt daraufhin überprüft wird (so auch: OLG Köln NJW 1979, 729, 730; OLGSt (a.F.) § 170b StGB 27, 30; Temming in HK, StPO 3. Aufl., § 354 Rdn. 3; a.A.: Hanack in LR, StPO 25. Aufl., § 354 Rdn. 2; Kuckein in KK, StPO 5. Aufl., § 354 Rdn. 3; offengelassen in: BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung 1), jedenfalls soweit er für das Revisionsgericht eindeutige Schlüsse zuläßt.
  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05
    Die Zurückverweisung führt auch notwendig zu einer Verfahrensverzögerung, die regelmäßig der Justiz anzulasten sein wird (vgl. BVerfG NStZ 2006, 47, 48).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05
    Diesem zutreffenden Grundsatz kann wirksam Rechnung getragen werden, indem in Fällen, in denen die Frage nach möglichen, verurteilungsrelevanten Feststellungen nicht bereits allein nach den Urteilsgründen beantwortet werden kann, zu ihrer Beantwortung auch der Akteninhalt daraufhin überprüft wird (so auch: OLG Köln NJW 1979, 729, 730; OLGSt (a.F.) § 170b StGB 27, 30; Temming in HK, StPO 3. Aufl., § 354 Rdn. 3; a.A.: Hanack in LR, StPO 25. Aufl., § 354 Rdn. 2; Kuckein in KK, StPO 5. Aufl., § 354 Rdn. 3; offengelassen in: BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung 1), jedenfalls soweit er für das Revisionsgericht eindeutige Schlüsse zuläßt.
  • OLG Karlsruhe, 09.05.1996 - 1 Ss 120/95

    Rechtmäßigkeit polizeilicher Durchsuchungsanordnungen

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05
    Eine Verdächtigung i.S.v. § 164 Abs. 1 StGB - und nur eine solche kommt hier nach den Feststellungen in Betracht - liegt also nur vor, wenn das gesamte tatsächliche Vorbringen des Täters nicht nur nach seiner persönlichen Auffassung, sondern nach objektiv-richtiger Würdigung einen Verdacht hervorruft oder verstärkt (vgl. OLG Karlsruhe, OLGSt Nr. 2 zu § 164 StGB; NStZ-RR 1997, 37, 38; LK-Ruß a.a.O.).
  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05
    Die Einlassung des Angeklagten muss jedoch mitgeteilt und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise gewürdigt werden (vgl. BGH StV 1984, 64; Meyer-Goßner, a.a.O. m.N.) und die Beweiswürdigung muss erkennen lassen, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. BGH StV 1995, 453; Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Revision - Rechtliche Wirkungen von

    Auszug aus KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05
    Die Einlassung des Angeklagten muss jedoch mitgeteilt und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise gewürdigt werden (vgl. BGH StV 1984, 64; Meyer-Goßner, a.a.O. m.N.) und die Beweiswürdigung muss erkennen lassen, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. BGH StV 1995, 453; Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Angesichts dieser Umstände hat der Senat im konkreten Fall keinen Anlass gesehen, zur Prüfung dieser Frage den gesamten Akteninhalt ergänzend heranzuziehen (vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, 59. Aufl., § 354 Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ss 108/10

    Anforderungen an die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung

    Die auf Tatsachen gestützte Verdächtigung muss dem Denunzierten ein bestimmtes, durch individuelle Merkmale konkretisiertes Verhalten zur Last legen, das bei entsprechender Subsumtion den Verdacht einer Strafe begründen kann (KG NStZ-RR 2006, 276 f., zit. n. Juris Rdnr. 12 mwN).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19

    Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids

    Eine weitere Strafbarkeit ist weder nach den Urteilsausführungen noch nach dem sonstigen Akteninhalt ersichtlich (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208; Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245).
  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    Nur "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" können ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (§ 152 Abs. 2 StPO) auslösen ( KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f. = StraFo 2006, Seiten 413 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).

    Eine Verdächtigung im Sinne von § 164 StGB liegt aber grundsätzlich bereits dann vor, wenn das gesamte tatsächliche Vorbringen des Täters nicht nur nach seiner persönlichen Auffassung, sondern nach objektiv-richtiger Würdigung einen Verdacht hervorruft oder verstärkt ( OLG Karlsruhe , OLGSt Nr. 2 zu § 164 StGB; OLG Karlsruhe , NStZ-RR 1997, Seiten 37 f.; KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).

    Die auf Tatsachen gestützte Verdächtigung muss dem Denunzierten ein bestimmtes, durch individuelle Merkmale konkretisiertes Verhalten zur Last legen, das bei entsprechender Subsumtion den Verdacht einer Straftat begründen kann ( OLG Karlsruhe , NStZ-RR 1997, Seiten 37 f.; KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).

    Wertende Behauptungen erfüllen diese Voraussetzung zudem nur, wenn sie in erkennbarer Weise zu "greifbaren, des Beweises fähigen Tatsachen" in Beziehung gesetzt werden ( OLG Karlsruhe , OLGSt Nr. 2 zu § 164 StGB; KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).

  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 5 RVs 5/14

    Anforderungen an die Gewaltausübung im Rahmen der Nötigung nach § 177 StGB

    Denn auch unter Auswertung des Akteninhalts, dessen sich der Senat für die Entscheidung der Frage, ob auf Freispruch durchentschieden werden kann oder ob die Sache zurückzuverweisen ist, ergänzend bedienen darf (vgl. dazu: KG Berlin, NStZ-RR 2006, 276 f. m.w.N.; KG Berlin, NStZ-RR 2007, 246 ; OLG Köln, NJW 1979, 729, 730; a.A.: Hanack, in: LR, StPO , 25. Aufl., § 354 Rn. 2; Kuckein, in: KK, StPO , 5. Aufl., § 354 Rn. 3; offengelassen in: BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung 1), sind weitere Feststellungen, die eine Verurteilung tragen könnten, nicht zu erwarten.

    Auf die fernliegende Möglichkeit, der Angeklagte könnte in diesem zentralen Punkt im Rahmen einer erneuten Hauptverhandlung ein dahingehendes Geständnis ablegen, darf eine Zurückweisung aber nicht gestützt werden (vgl. dazu auch: KG Berlin, NStZ-RR 2006, 276, 277).

  • KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06

    Ausländerrecht: Grundlage für eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts bei

    Zur Beantwortung der Frage, ob auf Freispruch durchzuentscheiden ist, kann das Revisionsgericht neben den Urteilsgründen auch den sonstigen Akteninhalt berücksichtigen (im Anschluss an KG, Beschluss vom 03.04.2006 - [5] 1 Ss 329/05 [12/06]).

    Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin geht dabei von der (durch seinen Beschluß vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) = NStZ-RR 2006, 276 = StraFo 2006, 413) überholten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1999 - (5) 1 Ss 338/98 (62/98) - in jener Sache hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin (damals: Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht) bereits die jetzige, geänderte Auffassung des Senats vertreten) aus, wonach die Frage, ob noch weitere relevante Feststellungen getroffen werden können, allein nach den Gründen des angefochtenen Urteils, nicht hingegen auch nach dem Akteninhalt zu beantworten ist.

  • KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahme wegen Weigerung bei Abbruch einer Urinprobe

    a) Zur Beantwortung der Frage, ob - nach Aufhebung des angefochtenen Beschlusses - die Durchentscheidung oder die Zurückverweisung geboten sind, kann der Senat - wie bei der Revision, der die Rechtsbeschwerde nachgebildet ist (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 8) - auf die Akten zurückgreifen (vgl. Senat StraFO 2007, 245; NStZ-RR 2006, 276 = StraFO 2006, 413).
  • KG, 29.11.2010 - 1 Ss 424/10

    Brandanschlag auf Auto: Kammergericht hebt Freispruch auf

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