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   KG, 03.04.2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06)   

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https://dejure.org/2006,4071
KG, 03.04.2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) (https://dejure.org/2006,4071)
KG, Entscheidung vom 03.04.2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) (https://dejure.org/2006,4071)
KG, Entscheidung vom 03. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) (https://dejure.org/2006,4071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verdächtigung; Ergänzende Heranziehung der Akten bei Entscheidung des Revisionsgerichts über Freispruch oder Zurückverweisung der Sache; Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kriminalbeamte; Strafanzeige wegen vorhalten von Akteninhalt ...

  • Judicialis

    StGB § 164 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164 Abs. 1
    Falsche Verdächtigung: Begriff der "Verdächtigung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Falschverdächtigung durch substanzarme Behauptung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 276
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Nur "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" können ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (§ 152 Abs. 2 StPO) auslösen ( KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f. = StraFo 2006, Seiten 413 ff. ).

    Eine Verdächtigung im Sinne von § 164 StGB liegt aber grundsätzlich bereits dann vor, wenn das gesamte tatsächliche Vorbringen des Täters nicht nur nach seiner persönlichen Auffassung, sondern nach objektiv-richtiger Würdigung einen Verdacht hervorruft oder verstärkt ( OLG Karlsruhe , OLGSt Nr. 2 zu § 164 StGB; OLG Karlsruhe , NStZ-RR 1997, Seiten 37 f.; KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f. ).

    Die auf Tatsachen gestützte Verdächtigung muss dem Denunzierten ein bestimmtes, durch individuelle Merkmale konkretisiertes Verhalten zur Last legen, das bei entsprechender Subsumtion den Verdacht einer Straftat begründen kann ( OLG Karlsruhe , NStZ-RR 1997, Seiten 37 f.; KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f. ).

    Wertende Behauptungen erfüllen diese Voraussetzung zudem nur, wenn sie in erkennbarer Weise zu "greifbaren, des Beweises fähigen Tatsachen" in Beziehung gesetzt werden ( OLG Karlsruhe , OLGSt Nr. 2 zu § 164 StGB; KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f. ).

  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Zum anderen kann das Revisionsgericht - allein zu dem Zweck zu entscheiden, ob die Sache zurückverwiesen werden muss oder auf Freispruch durchentschieden werden kann - den Akteninhalt berücksichtigen (vgl. KG NStZ-RR 2006, 276; StraFo 2007, 245 = NStZ-RR 2007, 246 [Ls]).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Angesichts dieser Umstände hat der Senat im konkreten Fall keinen Anlass gesehen, zur Prüfung dieser Frage den gesamten Akteninhalt ergänzend heranzuziehen (vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, 59. Aufl., § 354 Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ss 108/10

    Anforderungen an die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung

    Die auf Tatsachen gestützte Verdächtigung muss dem Denunzierten ein bestimmtes, durch individuelle Merkmale konkretisiertes Verhalten zur Last legen, das bei entsprechender Subsumtion den Verdacht einer Strafe begründen kann (KG NStZ-RR 2006, 276 f., zit. n. Juris Rdnr. 12 mwN).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19

    Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids

    Eine weitere Strafbarkeit ist weder nach den Urteilsausführungen noch nach dem sonstigen Akteninhalt ersichtlich (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208; Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245).
  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    Nur "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" können ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (§ 152 Abs. 2 StPO) auslösen ( KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f. = StraFo 2006, Seiten 413 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).

    Eine Verdächtigung im Sinne von § 164 StGB liegt aber grundsätzlich bereits dann vor, wenn das gesamte tatsächliche Vorbringen des Täters nicht nur nach seiner persönlichen Auffassung, sondern nach objektiv-richtiger Würdigung einen Verdacht hervorruft oder verstärkt ( OLG Karlsruhe , OLGSt Nr. 2 zu § 164 StGB; OLG Karlsruhe , NStZ-RR 1997, Seiten 37 f.; KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).

    Die auf Tatsachen gestützte Verdächtigung muss dem Denunzierten ein bestimmtes, durch individuelle Merkmale konkretisiertes Verhalten zur Last legen, das bei entsprechender Subsumtion den Verdacht einer Straftat begründen kann ( OLG Karlsruhe , NStZ-RR 1997, Seiten 37 f.; KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).

    Wertende Behauptungen erfüllen diese Voraussetzung zudem nur, wenn sie in erkennbarer Weise zu "greifbaren, des Beweises fähigen Tatsachen" in Beziehung gesetzt werden ( OLG Karlsruhe , OLGSt Nr. 2 zu § 164 StGB; KG Berlin , NStZ-RR 2006, Seiten 276 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).

  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 5 RVs 5/14

    Anforderungen an die Gewaltausübung im Rahmen der Nötigung nach § 177 StGB

    Denn auch unter Auswertung des Akteninhalts, dessen sich der Senat für die Entscheidung der Frage, ob auf Freispruch durchent-schieden werden kann oder ob die Sache zurückzuverweisen ist, ergänzend bedienen darf (vgl. dazu: KG Berlin, NStZ-RR 2006, 276 f. m.w.N.; KG Berlin, NStZ-RR 2007, 246; OLG Köln, NJW 1979, 729, 730; a.A.: Hanack, in: LR, StPO, 25. Aufl., § 354 Rn. 2; Kuckein, in: KK, StPO, 5. Aufl., § 354 Rn. 3; offengelassen in: BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung 1), sind weitere Feststellungen, die eine Verurteilung tragen könnten, nicht zu erwarten.

    Auf die fernliegende Möglichkeit, der Angeklagte könnte in diesem zentralen Punkt im Rahmen einer erneuten Hauptverhandlung ein dahingehendes Geständnis ablegen, darf eine Zurückweisung aber nicht gestützt werden (vgl. dazu auch: KG Berlin, NStZ-RR 2006, 276, 277).

  • KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06

    Ausländerrecht: Grundlage für eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts bei

    Zur Beantwortung der Frage, ob auf Freispruch durchzuentscheiden ist, kann das Revisionsgericht neben den Urteilsgründen auch den sonstigen Akteninhalt berücksichtigen (im Anschluss an KG, Beschluss vom 03.04.2006 - [5] 1 Ss 329/05 [12/06]).

    Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin geht dabei von der (durch seinen Beschluß vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) = NStZ-RR 2006, 276 = StraFo 2006, 413) überholten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1999 - (5) 1 Ss 338/98 (62/98) - in jener Sache hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin (damals: Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht) bereits die jetzige, geänderte Auffassung des Senats vertreten) aus, wonach die Frage, ob noch weitere relevante Feststellungen getroffen werden können, allein nach den Gründen des angefochtenen Urteils, nicht hingegen auch nach dem Akteninhalt zu beantworten ist.

  • KG, 01.09.2011 - 2 Ws 383/11

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahme wegen Weigerung bei Abbruch einer Urinprobe

    a) Zur Beantwortung der Frage, ob - nach Aufhebung des angefochtenen Beschlusses - die Durchentscheidung oder die Zurückverweisung geboten sind, kann der Senat - wie bei der Revision, der die Rechtsbeschwerde nachgebildet ist (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 8) - auf die Akten zurückgreifen (vgl. Senat StraFO 2007, 245; NStZ-RR 2006, 276 = StraFO 2006, 413).
  • KG, 29.11.2010 - 1 Ss 424/10

    Brandanschlag auf Auto: Kammergericht hebt Freispruch auf

    cc) Bei der dem Senat in vorliegender Konstellation gestatteter Berücksichtigung des Akteninhalts (vgl. KG NStZ-RR 2006, 276; StraFo 2007, 245 = NStZ-RR 2007, 246 [Ls]) - ergibt sich, dass die Ausschöpfung der vorhandenen Beweismittel weitergehende und genauere Feststellungen erlaubt.
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