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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3388
BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06 (https://dejure.org/2006,3388)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2006 - 2 StR 4/06 (https://dejure.org/2006,3388)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06 (https://dejure.org/2006,3388)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; § 67a StGB; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 244 Abs. 2 StPO
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten Tatrichter, Aufklärungspflicht); Rechtskraft der nicht angeordneten Unterbringung; Vollzug der Sicherungsverwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anordnung; gesetzlicher Richter)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen besonderer Gefährlichkeit eines pädophilen Wiederholungstäters; Überweisung in den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Nachträglich diagnostizierte Kernpädophilie als "neue Tatsachen" im ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; St... PO § 275 a Abs. 5; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66 a; ; StGB § 66 b; ; StGB § 66 b Abs. 1; ; StGB § 66 b Abs. 2; ; StGB § 67 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b Abs. 1
    Sicherungsverwahrung trotz Entlassung aus der Unterbringung; "neue" Tatsachen während des Vollzugs der Strafhaft

  • rechtsportal.de

    StGB § 66b Abs. 1
    Sicherungsverwahrung trotz Entlassung aus der Unterbringung; "neue" Tatsachen während des Vollzugs der Strafhaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 303
  • StV 2006, 413
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06
    Grundsätzlich können psychiatrische Befundtatsachen "neue Tatsachen" i. S. des § 66b Abs. 1 und 2 StGB sein (vgl. zu einem "frontal betonten Hirnsubstanzdefekt" BGH StV 2006, 66 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    St. keine neue Tatsache im Sinne des Gesetzes (vgl. BGH StV 2006, 66 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Erkennbar waren für den Tatrichter seinerzeit alle diejenigen Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter mit Blick auf § 244 Abs. 2 StPO hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66 a StGB anzuordnen ist (vgl. BGH StV 2006, 66 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06
    Die Situation durch die Aufhebung des Unterbringungsbefehls stellt sich nicht anders dar, als wenn das Landgericht den Erlass zunächst abgelehnt hätte und der Verurteilte nach Vollverbüßung der Strafhaft auf freien Fuß gekommen wäre (vgl. Senatsurteil NJW 2005, 3078 - 2 StR 9/05 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06
    Die Möglichkeit, den Verurteilten nachträglich in den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt zu überweisen, wenn seine Resozialisierung hierdurch besser gefördert werden kann, entspricht der verfassungsrechtlichen Anforderung möglichst weitgehender Schonung des Freiheitsgrundrechts des Verurteilten (vgl. BVerfGE 109, 190, 242).
  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05

    BGH hebt Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Bei einer Entscheidung durch die Strafkammer würde nicht der gesetzliche Richter tätig (so schon BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06 - Umdruck S. 10).
  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    Dies gilt auch für psychiatrische Befundtatsachen (BGHSt 50, 275, 279 f.; BGH, Beschluss vom 24. März 2006 - 1 StR 27/06; Beschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06).
  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

    aa) Im Einzelfall können auch psychiatrische Befundtatsachen "neue" Tatsachen im Sinne des § 66b StGB darstellen (BGH NStZ 2006, 155; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06).
  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Hang; Gewaltphantasien im

    Eine "nachträgliche" Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kennt das Gesetz nicht; dies darf nicht dadurch umgangen werden, dass die psychische Störung eines Verurteilten ohne Weiteres in einen Hang im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB umgedeutet wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06, StV 2006, 413).
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 235/19

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach altem Recht

    Eine "nachträgliche' Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist dem Gesetz fremd (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 StR 605/06, BGHSt 51, 191 Rn. 24; ferner BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06, BGHR StGB § 67a Abs. 2 Überweisung 1; Urteil vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05, juris Rn. 30 ff.).
  • BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10

    Rechtsfehlerfrei abgelehnte Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen

    Dem Urteil lässt sich jedoch hinreichend deutlich entnehmen, dass die Strafkammer des Ursprungsverfahrens bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage die nun als Nova gewerteten Umstände auch bei sorgfältiger, am Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO gemessener Prüfung (vgl. BGH StV 2006, 413; BGH, Urt. vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05) nicht hätte erkennen können.
  • OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06

    Sicherungsverwahrung

    Erkennbar und damit nicht ¿neu¿ sind Befundtatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter nach Maßstab des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO schon im Zeitpunkt der Anlassverurteilung im Hinblick auf eine etwaige Maßregelanordnung nach §§ 63, 64, 66, 66a StGB hätte aufklären können und müssen (BGH, Beschl. in dieser Sache vom 15.02.2006, 2 StR 4/06; StV 2006, 244, 246; NStZ 2005, 561, 562; 684, 686 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2006 - StB 14/06   

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https://dejure.org/2006,8594
BGH, 18.07.2006 - StB 14/06 (https://dejure.org/2006,8594)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2006 - StB 14/06 (https://dejure.org/2006,8594)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - StB 14/06 (https://dejure.org/2006,8594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Dringender Tatverdacht eines versuchten Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) bei Verdacht auf Beschaffung von Gewehrläufen für den Iran; Voraussetzungen eines die Untersuchungshaft rechtfertigenden dringenden Tatverdachts für geheimdienstliche ...

  • Judicialis

    StPO § 3; ; StPO § ... 304 Abs. 5; ; KWKG § 22 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 99 StGB, also der klassischen Agententätigkeit an; ; StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu subsumieren ist (BGH, Bes; ; StGB § 176 a; ; StGB § 177 StGB nur dann erstrecken, wenn diese; ; AWG § 34 Abs. 1 Nr. 1; ; AWG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; AWG § 34 Abs. 2 Nr. 3; ; AWG § 34 Abs. 5; ; AWV § 70 Abs. 5 a Nr. 3; ; VO (EG) Nr. 1334/2000 Art. 4 Abs. 4; ; GVG § 120

  • rechtsportal.de

    StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1
    Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - StB 14/06
    Es geht deshalb nicht allein um die Abgrenzung sachlicher Zuständigkeit, sondern um die Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landesjustiz (vgl. BGHSt 46, 238, 244).
  • BGH, 09.05.2006 - StB 4/06

    Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - StB 14/06
    Wie der Senat in einer - nach Erlass des angefochtenen Haftbefehls ergangenen - Entscheidung dargelegt hat, sind in Fällen, die nicht dem Kernbereich des § 99 StGB, also der klassischen Agententätigkeit angehören, alle maßgeblichen Umstände der jeweiligen Sachverhaltsgestaltung in eine Gesamtwürdigung des Verhaltens des Betroffenen einzustellen und es ist in wertender, am Normzweck ausgerichteter Betrachtung zu entscheiden, ob das vorgeworfene Geschehen dem Tatbestand des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu subsumieren ist (BGH, Beschl. vom 9. Mai 2006 - StB 4/06).
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "Ausübens einer geheimdienstlichen Tätigkeit" fest, nach der außerhalb des Kernbereichs der klassischen Agententätigkeit in wertender, am Normzweck ausgerichteter Betrachtung entschieden werden muss, ob das Geschehen unter den Tatbestand des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu subsumieren ist (BGH NStZ 2007, 93, 94 m. w. N.; NStZ-RR 2006, 303, 304).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

    Eine derartige Erstreckung der Zuständigkeit hat grundsätzlich zur Voraussetzung, dass nach der objektiven Rechtslage (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 244/11, NStZ-RR 2012, 76, 77 mwN) die betreffende Straftat mit zumindest einem die Bundeszuständigkeit begründenden Staatsschutzdelikt materiell- oder verfahrensrechtlich eine Tat bildet (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2006 - StB 14/06, NStZ-RR 2006, 303, 304; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 144).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Eine derartige Erstreckung erfordert vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Zuständigkeitsregelung zwar grundsätzlich, dass die betreffenden Straftaten mit zumindest einem die Bundeszuständigkeit begründenden Staatsschutzdelikt materiell- oder verfahrensrechtlich eine Tat bilden (vgl. BGHR GVG § 120 Zuständigkeit 1).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - Ausl 301 AR 68/18

    Auslieferungsersuchen von Südkorea: Auslieferungshindernis der politischen

    Insoweit wurde auch gesehen, dass sich aus den vorliegenden Akten nicht ergibt, ob dem Verfolgten neben der "Destabilisierung" und der "Devisenbeschaffung" noch weitere Aufgaben, vor allem zur Informationsgewinnung oblagen, und dass die bloße Beschaffung von Geldmitteln nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs möglicherweise nicht der Norm des § 99 IRG unterfällt, weil eine solche Geldbeschaffung nicht zum klassischen Bereich der geheimdienstlichen Agententätigkeit gehört (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2006, 303).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5802
BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06 (https://dejure.org/2006,5802)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2006 - 5 StR 125/06 (https://dejure.org/2006,5802)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 5 StR 125/06 (https://dejure.org/2006,5802)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB
    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Änderung der Rechtslage und Neubewertung; Taten während des Strafvollzuges; Gesamtwürdigung; hohe Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Begehung erheblicher Straftaten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 303 (Ls.)
  • NJ 2006, 515
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06
    Indes bedarf es auch in diesem Fall neuer Tatsachen, die nicht allein in der Änderung der Rechtslage gefunden werden können (vgl. BGHSt 50, 284, 296).

    Abweichend von der Auffassung der Beschwerdeführerin sieht die Strafkammer zutreffend auch in den Vorfällen während der Haftzeit überwiegend keine neuen Tatsachen gemäß § 66b Abs. 1 und 2 StGB (vgl. dazu BGHSt 50, 284, 297 f.; BGH NJW 2006, 1446, 1448; BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 393/05).

    Denn die neuen Tatsachen, die die Einleitung eines Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung rechtfertigen können, müssen im Lichte des Verhältnismäßigkeitsprinzips schon für sich und ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung aller Umstände Gewicht haben im Hinblick auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der sexuellen Selbstbestimmung anderer (vgl. BGHSt 50, 284, 297; NJW 2006, 1446, 1448).

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06
    Allerdings hinderte der Umstand, dass für die noch unter Geltung von DDR-Recht begangenen Anlasstaten zur Zeit ihrer Aburteilung keine Sicherungsverwahrung verhängt werden durfte, die Anwendung jedenfalls des § 66b Abs. 2 StGB nicht (vgl. BGH NJW 2006, 1442, 1443; 1446, 1447; NStZ 2006, 276, 277).

    "Neue Tatsachen" der in § 66b StGB genannten Art sind nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt oder erkennbar geworden sind (vgl. BGHSt 50, 180, 187; BGH NJW 2006, 1442, 1444).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die dieser Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen und bekannt oder erkennbar waren (vgl. BGHSt 50, 275, 278; BGH NJW 2006, 1442, 1444).

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06
    Entscheidend ist vielmehr, ob die dieser Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen und bekannt oder erkennbar waren (vgl. BGHSt 50, 275, 278; BGH NJW 2006, 1442, 1444).

    Ob der Umstand, dass der Verurteilte eine Therapie abgebrochen hat, als neue Tatsache bewertet werden kann, ist hier schon deshalb zweifelhaft, weil Anhaltspunkte dafür fehlen, dass der Verurteilte während der früheren Hauptverhandlung seine Therapiewilligkeit bekundet hat (vgl. BGHSt 50, 275, 280 f.; 284, 298).

  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

    Auszug aus BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06
    Allerdings hinderte der Umstand, dass für die noch unter Geltung von DDR-Recht begangenen Anlasstaten zur Zeit ihrer Aburteilung keine Sicherungsverwahrung verhängt werden durfte, die Anwendung jedenfalls des § 66b Abs. 2 StGB nicht (vgl. BGH NJW 2006, 1442, 1443; 1446, 1447; NStZ 2006, 276, 277).

    Ob diese Tatsachen bereits im Ausgangs- oder einem früheren Verfahren Grundlage einer sachverständigen Bewertung waren, ist ohne Belang (vgl. BGH NStZ 2006, 276, 278).

  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05

    Entscheidung zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06
    Abweichend von der Auffassung der Beschwerdeführerin sieht die Strafkammer zutreffend auch in den Vorfällen während der Haftzeit überwiegend keine neuen Tatsachen gemäß § 66b Abs. 1 und 2 StGB (vgl. dazu BGHSt 50, 284, 297 f.; BGH NJW 2006, 1446, 1448; BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 393/05).

    Denn die neuen Tatsachen, die die Einleitung eines Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung rechtfertigen können, müssen im Lichte des Verhältnismäßigkeitsprinzips schon für sich und ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung aller Umstände Gewicht haben im Hinblick auf mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der sexuellen Selbstbestimmung anderer (vgl. BGHSt 50, 284, 297; NJW 2006, 1446, 1448).

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06
    "Neue Tatsachen" der in § 66b StGB genannten Art sind nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt oder erkennbar geworden sind (vgl. BGHSt 50, 180, 187; BGH NJW 2006, 1442, 1444).
  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 393/05

    Nachträgliche Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung bei

    Auszug aus BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06
    Abweichend von der Auffassung der Beschwerdeführerin sieht die Strafkammer zutreffend auch in den Vorfällen während der Haftzeit überwiegend keine neuen Tatsachen gemäß § 66b Abs. 1 und 2 StGB (vgl. dazu BGHSt 50, 284, 297 f.; BGH NJW 2006, 1446, 1448; BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 393/05).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 306/06

    Zum Anwednungsbereich der Vorschrift des § 66b StGB

    Umstände, die dem ersten Tatrichter bekannt waren oder die er hätte erkennen können und erforderlichenfalls aufklären müssen, scheiden als "neue" Tatsachen aus (BGHSt 50, 121, 125 f.; 180, 187; 275, 278; BGH NJW 2006, 1442, 1444; zuletzt BGH, Urteil vom 11. Juli 2006 - 5 StR 125/06).

    Ebenso wenig können Tatsachen, die zwar nach der Anlassverurteilung auftreten, durch die sich ein im Ausgangsverfahren bekannter Zustand aber lediglich bestätigt, als "neu" im Sinne des § 66b StGB gelten (BGHSt 50, 275, 279; BGH, Urteil vom 11. Juli 2006 - 5 StR 125/06).

  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06

    Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei

    Der Gesetzgeber hat bewusst auch in diesen Fällen an die strengen Voraussetzungen des § 66b Abs. 1 StGB angeknüpft (vgl. BGH NStZ 2006, 156 (158 f., Rdn. 9); BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 5 StR 125/06 - Rdn. 8; a.A. Veh, Nachträgliche Sicherungsverwahrung und nachträgliche Tatsachenerkennbarkeit, NStZ 2005, 307).

    Entscheidend ist vielmehr allein, ob die dieser Einschätzung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen oder erkennbar waren (vgl. BGHSt 50, 180 (187); BGHSt 50, 275 (278); BGH NJW 2006, 1442 (1444); BGH NStZ 2006, 155 (156, 12 Rdn. 3); BGH NStZ 2006, 276 (278, Rdn. 15); BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 5 StR 125/06 - Rdn. 9).

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