Weitere Entscheidungen unten: BGH, 25.07.2006 | BGH, 15.08.2006

Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06   

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https://dejure.org/2006,4672
BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06 (https://dejure.org/2006,4672)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2006 - 4 StR 261/06 (https://dejure.org/2006,4672)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2006 - 4 StR 261/06 (https://dejure.org/2006,4672)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 30 BtMG; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 154 Abs. 2 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (mangelnde Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; Grenzwert für THC und Kokainhydrochlorid); gerichtlicher Einstellungsbeschluss als Verfahrenshindernis

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung einer Gesamtfreiheitsstrafe anlässlich der Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat unter Berücksichtigung der Rauschgiftmenge

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Nicht geringe Menge bei Haschisch und Kokain; "durchschnittliche Qualität" bei Haschisch

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Nicht geringe Menge bei Haschisch und Kokain; "durchschnittliche Qualität" bei Haschisch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 350
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Stuttgart, 17.10.2016 - 2 Ss 542/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung eines

    Auf die Frage, ob das unerlaubte Handeltreiben mit Cannabis den Tatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfülle, wenn der Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels 185, 10 Gramm THC beträgt, hielt der BGH an seiner Rechtsprechung fest (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95 -, juris; ebenso BGH, Beschluss vom 01. August 2006 - 4 StR 261/06 -, juris).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    (2) Die aus Tschechien eigenhändig eingeführte Wirkstoffmenge von 1.483,22 Gramm THC überschritt den Grenzwert für die nicht geringe Menge von 7, 5 Gramm THC (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95 und vom 1. August 2006 - 4 StR 261/06) um mehr als das 197-fache.
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 146/09

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Widersprüchlichkeit der Begründung)

    Dies versteht sich schon daraus, dass insoweit andere Durchschnittswerte für die Bestimmung der Qualitätsstufen gelten (BGH NStZ-RR 2006, 350 (Haschisch); BGH StV 2004, 602 (Marihuana)).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2007 - 5 Ss 42/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Begriff des unerlaubten Besitzens, Beweiswürdigung

    Soweit die Strafkammer sich insoweit auf die Entscheidung 4 StR 261/06 vom 01. August 2006 bezieht, war hier ersichtlich die Feststellung von durchschnittlicher Qualität bereits anderweitig getroffen worden und es ging lediglich noch um die Abgrenzung zur nicht geringen Menge.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 44/17

    Zu den Anforderungen an die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen

    In keinem dieser Fälle war die Grenze zur "nicht geringen Menge" im Sinne des § 29a Abs. 1 BtMG überschritten, die für Kokain bei einer Wirkstoffmenge von 5, 0g Kokainhydrochlorid liegt (vgl. BGH, Beschl. v. 1.8.2006 - 4 StR 261/06 -, NStZ-RR 2006, 350; Urt. v. 1.2.1985 - 2 StR 685/84 -, NJW 1985, 2771).
  • LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
    Für Cannabisprodukte wie das hier in Rede stehende Marihuana liegt der Grenzwert zur nicht geringen Menge bei 7, 5 g THC (BGH, Beschluss vom 1. August 2006 - 4 StR 261/06 - NStZ-RR 2006, 350).
  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

    (1) Im Hinblick darauf, dass die verkaufte (Fall 2) und zum Verkauf mitgeführte Menge (Fall 3) eines Gemisches aus Blütenständen von Cannabispflanzen ein Gewicht von 4, 672 g beziehungsweise 5, 990 g aufwies, der Grenzwert der nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten indes bei 7, 5 g Tetrahydrocannabinol (THC) liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2006 - 4 StR 261/06 -, juris Rn. 2; Maier in: Weber/Kornprobst/Maier, BtMG 6. Aufl., § 29a Rn. 88), ist bereits aufgrund der jeweiligen Gewichtsmenge ausgeschlossen, dass in diesen Fällen ein Handeltreiben in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vorgelegen haben könnte.
  • LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 20/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der Grenzwert der sog. nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG beträgt bei Cannabisprodukten 7, 5 g Tetrahydrocannabiol (THC) (vgl. BGH, NStZ-RR 2006, 350), der bei jeder der Ernten deutlich überschritten worden ist.
  • LG Arnsberg, 12.05.2009 - 2 KLs 14/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der Grenzwert der nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG beträgt bei Cannabisprodukten 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (vgl. BGH, NStZ-RR 2006, 350), der bei jeder einzelnen Ernte bzw. jedem Anbauvorgang deutlich überschritten worden ist.
  • LG Arnsberg, 03.04.2009 - 2 KLs 9/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der Grenzwert der nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG beträgt bei Cannabisprodukten 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabiol (THC) (vgl. BGH, NStZ-RR 2006, 350), der bei jeder der beiden Ernten deutlich überschritten worden ist.
  • LG Arnsberg, 21.09.2009 - 6 KLs 16/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

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Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2006 - 1 StR 297/06   

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https://dejure.org/2006,6559
BGH, 25.07.2006 - 1 StR 297/06 (https://dejure.org/2006,6559)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2006 - 1 StR 297/06 (https://dejure.org/2006,6559)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 1 StR 297/06 (https://dejure.org/2006,6559)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers des Schuldspruches; Fehler bei der Zählung der abgeurteilten Taten; Maßgeblichkeit des Inhalts der Kaufabrede für die Annahme vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Vollendeter Handel mit BtM bei Ankaufsverhandlungen; Lieferung einer Scheindroge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    Maßgeblich ist die Vorstellung des Täters von Art und Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel im Zeitpunkt der Abrede über den Ankauf; auf nachträgliche Abweichungen bei der Lieferung kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 1 StR 297/06, NStZ-RR 2006, 350 (Ls.)).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Betreffend den Angeklagten S. weist der Senat weiter darauf hin, dass auch in der festen Zusage, eine bestimmte Menge von Betäubungsmitteln zum gewinnbringenden Verkauf abzunehmen, ein vollendetes Handeltreiben liegen kann (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 1 StR 297/06, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2006 - 4 StR 284/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6022
BGH, 15.08.2006 - 4 StR 284/06 (https://dejure.org/2006,6022)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2006 - 4 StR 284/06 (https://dejure.org/2006,6022)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2006 - 4 StR 284/06 (https://dejure.org/2006,6022)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs in Folge einer Revision wegen neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Kurierfällen; Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Handeltreiben mit solchen in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 a Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 52 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Strafbarkeit des bloßen Drogenkuriers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 119/06; vom 30. Mai 2006 - 3 StR 126/06; vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06; vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06; vom 5. Dezember 2006 - 3 StR 456/06; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06; NStZ-RR 2006, 350).
  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 119/06; vom 30. Mai 2006 - 3 StR 126/06; vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06; vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06; vom 5. Dezember 2006 - 3 StR 456/06; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06; NStZ-RR 2006, 350).
  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss 153/07

    unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, NStZ 2007, 112; 2007, 288; NStZ-RR 2006, 350; BeckRS 2006, 06533; BeckRS 2006, 07346; BeckRS 2006, 07818; BeckRS 2006, 08922; BeckRS 2007, 00013).
  • OLG München, 23.10.2007 - 4St RR 184/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe zum

    b) Aus den Urteilsgründen ist auch nicht ersichtlich, dass der Angeklagte durch sein Verhalten täterschaftlich den Umsatz des Marihuanas durch einen Dritten eigennützig gefördert hätte (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2006, 350 ).
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