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   BGH, 21.09.2006 - 4 StR 323/06   

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BGH, 21.09.2006 - 4 StR 323/06 (https://dejure.org/2006,8858)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2006 - 4 StR 323/06 (https://dejure.org/2006,8858)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2006 - 4 StR 323/06 (https://dejure.org/2006,8858)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 375
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2003 - 3 StR 225/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (relativ vorgerücktes Alter; besondere Härte;

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - 4 StR 323/06
    Über diese Frage ist jedoch vorab zu befinden, denn die Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, ist auch bei der Beurteilung von Bedeutung, ob besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB vorliegen (BGH StV 2003, 670; NStZ 1997, 434).
  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 44/97

    Erfordernis der Ermittlung der Sozialprognose bei der Prüfung, ob eine

    Auszug aus BGH, 21.09.2006 - 4 StR 323/06
    Über diese Frage ist jedoch vorab zu befinden, denn die Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, ist auch bei der Beurteilung von Bedeutung, ob besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB vorliegen (BGH StV 2003, 670; NStZ 1997, 434).
  • BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte

    Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Absatz 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Absatz 1 relevant sind (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 375 f.; StV 2003, 670), wie auch umgekehrt besondere Umstände im Sinne des Absatz 2 für die Prognose nach Absatz 1 von Belang sein können (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 31).
  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

    Über diese Frage ist jedoch vorab zu befinden, denn die Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, ist auch bei der Beurteilung von Bedeutung, ob besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 S. 1 StGB vorliegen (ständige Rechtsprechung des BGH; vgl. BGH, Beschluss v. 21.09.2006 - 4 StR 323/06 -, juris; BGH, Beschluss v. 09.07.2003 - 3 StR 225/03 -, juris; BGH, Beschluss v. 09.04.1997 - 2 StR 44/97 -, juris; BGH, Beschluss v. 19.08.2004 - 1 StR 333/03 -, juris).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16

    Strafaussetzung zur Bewährung (tatrichterlicher Beurteilungsspielraum:

    Es ist anerkannt, dass zu den nach § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigenden Umständen auch solche gehören können, die schon für die Prognose nach Abs. 1 zu berücksichtigen waren (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009, 2 StR 520/09 m.w.N.) und die Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, auch für die Beurteilung, ob ?besondere Umstände' vorliegen, von Bedeutung ist (Senat, Beschluss vom 21. September 2006, 4 StR 323/06).
  • BGH, 06.05.2015 - 4 StR 89/15

    Strafaussetzung zur Bewährung (Anforderung an die Begründung: positive

    Bei der Beurteilung ist jedoch auch von Bedeutung, ob erwartet werden kann, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen (BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 323/06, NStZ-RR 2006, 375, 376 mwN).
  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 343/12

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Aussetzung zur Bewährung (besondere Umstände;

    Dies begegnet deshalb durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil die ggf. bestehende Erwartung, der Angeklagte werde sich künftig straffrei führen, auch für die Beurteilung bedeutsam sein kann, ob besondere Umstände gemäß § 56 Abs. 2 StGB angenommen werden können (BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 323/06, NStZ-RR 2006, 375 mwN); ebenso verhält es sich mit den einer eventuellen günstigen Prognose zugrunde liegenden Umständen.
  • OLG Koblenz, 09.04.2014 - 2 Ss 36/14

    Berufung in Strafsachen: Prüfung der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf

    Im Übrigen ist in die Prüfung des § 56 Abs. 2 StGB die Sozialprognose einzustellen (BGH NStZ 1997, 434; StV 2003, 670; NStZ-RR 2006, 375), so dass sich Rechtsfehler bei der Beurteilung der Sozialprognose grundsätzlich auf die Gesamtwürdigung nach § 56 Abs. 2 StGB auswirken.
  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15

    Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der

    Da die Sozialprognose in die Gesamtwürdigung nach § 56 Abs. 2 und Abs. 3 StGB einzustellen ist, wirken sich Rechtsfehler bei der Prognoseentscheidung auch dort aus (BGH, NStZ 1997, 594, 595; NStZ-RR 2006, 375; OLG Köln, NZV 1993, 357).
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