Rechtsprechung
BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten im Strafprozess anlässlich der Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch; Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch einen willkürlich als unzulässig angesehenen Befangenheitsantrag; ...
- Judicialis
StPO § 338 Nr. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 17.06.2005 - 21 StK 49/04
- BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
- BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 9, 13
- NStZ-RR 2006, 379
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge
Willkür liegt vor, wenn der abgelehnte Richter sein eigenes Verhalten wertend beurteilt, sich gleichsam zum "Richter in eigener Sache" macht (BVerfG NJW 2005, 3410, 3412; StraFo 2006, 232, 235; Beschluss vom 2. August 2006 - 2 BvR 1518/06 - Umdr. - BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Zeitpunkt; letztes Wort); …
Ein solches Gesuch ist nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO "unverzüglich" anzubringen, wobei an diesen Begriff im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen ist, was insbesondere für die Prozesssituation am Ende eines Verfahrens gilt (BGH, Beschl. vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05; die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss ist nicht zur Entscheidung angenommen worden: BVerfG, Beschl. vom 2. August 2006 - 2 BvR 1518/06). - BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung; …
Erforderlichenfalls hat er jedoch das Ablehnungsgesuch außerhalb der Hauptverhandlung anzubringen, insbesondere dann, wenn mehrere Werktage zwischen den Hauptverhandlungsterminen liegen (st. Rspr.; BVerfG NStZ-RR 2006, 379, 380; BGH NStZ 1996, 47, 48; 1993, 141; 1982, 291).Denn das Revisionsgericht ist im Rahmen des § 338 Nr. 3 StPO nicht gehindert, auf einen nach dem Revisionsvorbringen ersichtlich vorliegenden anderen Verwerfungsgrund aus § 26a Abs. 1 StPO abzustellen, weil in einem solchen Fall die Anwendung des § 26a Abs. 1 StPO dem Angeklagten den gesetzlichen Richter nicht entziehen kann (BVerfG - Kammer - NStZ-RR 2006, 379, 380;… BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 5; § 26a Unzulässigkeit 16).
- BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19
Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung …
Dass die Vorsitzende anschließend (ohne ersichtliche Rechtsgrundlage, vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NStZ 2020, 431) zu einer "dienstlichen Erklärung' aufgefordert worden ist und sie darin die vermuteten Befangenheitsgründe zurückgewiesen hat, führt nicht etwa zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Verlängerung der nach einem strengen Maßstab (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175; BVerfG NStZ-RR 2006, 379, 380, jeweils mwN) zu bemessenden Ablehnungsfrist. - BGH, 02.07.2013 - 2 StR 631/12
Bedenkliche Ablehnung des Befangenheitsgesuchs als unzulässig gemäß § 26a StPO …
Der Senat ist nicht gehindert, den Verwerfungsgrund innerhalb des § 26a StPO auszutauschen (BGH NStZ 2006, 644; vgl. auch BVerfG NStZ-RR 2006, 379). - KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines …
Gleichwohl, weil in einem solchen Fall die Anwendung des § 26a Abs. 1 StPO dem Betroffenen nicht den gesetzlichen Richter - und damit auch nicht dessen Anspruch auf rechtliches Gehör - entziehen kann (BVerfG NStZ-RR 2006, 379), ist lediglich von einer schlicht fehlerhaften Anwendung der Zuständigkeitsvorschriften der §§ 26a, 27 StPO auszugehen, wenn die Ablehnungsentscheidung nach den anderen in § 26a Abs. 1 StPO genannten Gründen hätte abgelehnt werden können (BGH StraFo 2006, 452; KG VRS 132, 57). - OLG Rostock, 13.10.2011 - 2 Ss OWi 72/11
Richterablehnung im Bußgeldverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs bei …
An einem Austausch des Verwerfungsgrundes innerhalb des § 26 a Abs. 1 StPO ist schon das Revisionsgericht in Strafsachen nicht gehindert (vgl. BGH NStZ 2006, 644; BGH StV 2008, 562; BVerfG NStZ-RR 2006, 379), so dass dies erst recht in Bußgeldsachen zu gelten hat.