Rechtsprechung
BGH, 13.10.2005 - 5 StR 347/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 46 StGB; § 21 StGB
Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei Ersttätern im vorgerückten Alter im Bereich des Sexualstrafrechts); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (eigenständiger Strafmilderungsgrund) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Minderung der Steuerungsfähigkeit bei Ersttätern im vorgerückten Alter im Bereich des Sexualstrafrechts
- judicialis
StGB § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Schuldfähigkeit bei Begehung von Sexualstraftaten in höherem Alter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 368
- NStZ-RR 2006, 38
- StV 2006, 13
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.08.2017 - 4 StR 190/17
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; verminderte Schuldfähigkeit …
Jedoch sind die Prüfung dieser Frage und ihre Erörterung im Urteil jedenfalls dann veranlasst, wenn neben der erstmaligen Sexualdelinquenz in hohem Alter weitere Besonderheiten in der Person des Täters bestehen, die geeignet sind, auf die Möglichkeit einer durch Altersabbau bedingten Enthemmtheit hinzudeuten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 347/05, NStZ-RR 2006, 38;… Beschlüsse vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, aaO;… vom 25. November 1988 - 4 StR 523/88, BGHR StGB § 21 Sachverständiger 5).Das neue Tatgericht wird zu bedenken haben, ob zur Beurteilung der Frage einer erheblichen Verminderung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit des Angeklagten ein Sachverständiger mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet des Altersabbaus in Anspruch zu nehmen sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 347/05, aaO;… Beschlüsse vom 11. Januar 2005 - 3 StR 450/04, aaO;… vom 25. November 1988 - 4 StR 523/88, aaO; Kröber, NStZ 1999, 298 f.).
- BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06
Keine Verletzung der Öffentlichkeit durch teilweise Aufrechterhaltung der …
Besonderheiten, die die Annahme von Gesundheit ohne weitere Darlegung schon aus sachlich-rechtlichen Gründen als lückenhaft erscheinen lassen könnten (vgl. die in BGH NStZ 1999, 297 im Einzelnen aufgeführten und belegten Beispiele für derartige Besonderheiten; vgl. auch BGH NStZ-RR 2006, 38, wo der Angeklagte seit vielen Jahren wegen einer Nervenkrankheit medikamentös behandelt werden musste), sind nicht ersichtlich. - BGH, 15.03.2011 - 3 StR 476/10
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Rücktritt vom Versuch; Freiwilligkeit; …
Es hätte vielmehr der ausdrücklichen Prüfung bedurft, ob bei dem Angeklagten der Altersabbau bereits ein Stadium erreicht haben könnte, in dem eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit jedenfalls nicht mehr ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, NStZ 1993, 332, …sowie vom 8. September 1993 - 3 StR 471/93, BGHR StGB § 21 Sachmangel 2; Urteil vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 347/05, StV 2006, 13; zu den Indizien für eine hirnorganische Beeinträchtigung vgl. auch Kröber NStZ 1999, 298).