Weitere Entscheidung unten: OLG München, 01.12.2005

Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05 (1)   

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https://dejure.org/2005,6481
BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05 (1) (https://dejure.org/2005,6481)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2005 - 2 StR 296/05 (1) (https://dejure.org/2005,6481)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05 (1) (https://dejure.org/2005,6481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 52 StGB
    Strafzumessung (Berücksichtigung der Verfahrensdauer; Vereinbarung zwischen den Verfahrensbeteiligten); Bewertungseinheit (Zweifelssatz; willkürliche Zusammenfassung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Zusammenfassung konkret festgestellter Einzelverkäufe von Rauschgift zur Tateinheit; Gesamtmenge des zum unerlaubten Handeltreiben angeschaffter Verkaufsvorrat

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StGB § 52 Abs. 1; BtMG § 29 § 29a § 30
    Bewertungseinheit und in-dubio-Grundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Es käme daher lediglich eine willkürliche Zusammenfassung in Betracht, die rechtlich aber nicht zulässig ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344 und vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; Beschlüsse vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540, 541 und vom 29. Mai 2012 - 1 StR 178/12, NStZ-RR 2012, 280, 281).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Weitere mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene besondere Nachteile für einen Angeklagten können beispielsweise das Auftreten einer Haftpsychose sein (vgl. BGH StV 1984, 151), bei einem Ausländer ohne familiäre Bindung in Deutschland oder bei fehlenden Kenntnissen der deutschen oder einer sonst verbreiteten Sprache ein daraus folgender Mangel sozialer Kontakte, oder Haftbedingungen, die über die üblicherweise mit Untersuchungshaft verbundenen Beeinträchtigungen hinaus besondere Erschwernisse enthalten (vgl. Senatsurteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05).
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auch der Zweifelssatz gebietet nicht die Annahme einer Bewertungseinheit (vgl. Senat, Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, juris Rn. 11, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   OLG München, 01.12.2005 - 4St RR 234/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11638
OLG München, 01.12.2005 - 4St RR 234/05 (https://dejure.org/2005,11638)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.2005 - 4St RR 234/05 (https://dejure.org/2005,11638)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 4St RR 234/05 (https://dejure.org/2005,11638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Täterschaftliches Handeltreiben bei eigenverantwortlichem Drogentransport im eigenen Körper

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Transport von Rauschgift im eigenen Körper auf Anweisung

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 456 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte ist ein Täter, der mit Drogen umgeht, ohne zuverlässige Auskunft über den Wirkstoffgehalt erhalten zu haben, zudem mit jedem Reinheitsgrad einverstanden, der nach den Umständen in Betracht kommt (BGH NStZ-RR 1997, 121; OLG München NStZ-RR 2006, 55; Weber, aaO, Vorb.

    Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft lässt sich aus der oben unter IV. 1. b) angeführten Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 31.03.1999 - 2 StR 82/99, juris; BGH NStZ-RR 2004, 281; BGH, Urt. v. 05.07.2017 - 2 StR 110/17, juris sowie BGH NStZ-RR 1997, 121; OLG München NStZ-RR 2006, 55) zum bedingten Vorsatz eines Drogenkuriers, der weder auf die Menge des ihm übergebenen Rauschgiftes Einfluss nehmen kann, noch diese Menge überprüft, für den Vorsatz bezüglich der Art des transportierten Rauschgifts nichts herleiten.

  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 6/10

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.S. von § 17 Abs. 2 JGG bei einem

    Wer Umgang mit Betäubungsmitteln hat, ohne ihren Wirkstoffgehalt zu kennen oder ohne zuverlässige Auskunft darüber erhalten zu haben, ist bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte im Allgemeinen mit jedem Reinheitsgrad einverstanden, der nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommt (BGH NStZ-RR 1997, 121; Weber, a.a.O., § 29 a Rdnr. 146; OLG München NStZ-RR 2006, 55).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Jemand, der Umgang mit Betäubungsmitteln hat, ohne ihren Wirkstoffgehalt zu kennen oder ohne zuverlässige Auskunft darüber erhalten zu haben, ist bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte im allgemeinen mit jedem Reinheitsgrad einverstanden, der nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommt (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 121; OLG München, NStZ-RR 2006, 55, 56; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 a Rn. 186).
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