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   BGH, 14.12.2005 - 2 StR 375/05   

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https://dejure.org/2005,4524
BGH, 14.12.2005 - 2 StR 375/05 (https://dejure.org/2005,4524)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2005 - 2 StR 375/05 (https://dejure.org/2005,4524)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 375/05 (https://dejure.org/2005,4524)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 82
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06

    Versuchter Prozessbetrug durch Wandlungsklage wegen selbstverursachter Mängel der

    Eingriffe durch das Revisionsgericht sind vielmehr nur dann zulässig und geboten, wenn die Beweiswürdigung des Tatrichters fehlerhaft ist und das Urteil darauf beruht (BGH NStZ-RR 2006, 82/83).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Eine lückenlose Aufklärung und Würdigung aller Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444, 2445; Maier NStZ 2005, 246; jeweils mit zahlreichen Nachweisen der BGH-Rechtsprechung; zuletzt 2 StR 375/05 vom 14. Dezember 2005; 4 StR 268/05 vom 22. Dezember 2005 ).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Aus einzelnen Lücken kann daher nicht ohne Weiteres abgeleitet werden, der Tatrichter habe nach den sonstigen Urteilsfeststellungen auf der Hand liegende Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, NStZ-RR 2011, 50; ähnlich Urteil vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 375/05, NStZ-RR 2006, 82, 83).
  • OLG München, 31.10.2007 - 4St RR 159/07

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Empfängers von Sozialleistungen nach Änderung

    Hierfür enthält das angefochtene Urteil keine ausdrückliche Begründung, obwohl eine solche erforderlich wäre, weil andernfalls dem Revisionsgericht die Prüfung nicht ermöglicht wird, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters in sich widersprüchlich ist, Verstöße gegen Denkgesetze enthält oder nahe liegende abweichende Möglichkeiten der Beweiswürdigung erkennbar außer Betracht lässt (BGH NStZ-RR 2006, 82/83).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - Ss (Bs) 12/16

    Mitteilung der Messmethode beim ProViDa-Messverfahren kann entbehrlich sein

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist insoweit bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden und muss auch dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände (BGH NStZ 91, 548 m.w.N., NStZ-RR 2006, 82, 83) hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen die Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt noch Lücken oder Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält oder falsche Maßstäbe an die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden, namentlich nahe liegende abweichende Möglichkeiten der Beweiswürdigung erkennbar außer Betracht gelassen werden (vgl. nur - m.w.N. - BGH a.a.O., NStZ-RR 2002, 39; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 261 Rn. 38 f.; Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 2003 - Ss 9/03 -, 18. Februar 2002 - Ss 71-72/01 und 5. November 1999 - Ss 64/99 -).

    Alle nach den Beweisergebnissen nicht ganz fern liegenden Möglichkeiten der Würdigung in den Urteilsgründen umfassend zu erörtern und die Erwägungen, welche ihn zu einer bestimmten Überzeugung bewogen haben, in ihrer Gesamtheit erschöpfend darzustellen, kann jedoch von dem Tatrichter von Rechts wegen nicht verlangt werden (BGH NStZ-RR 2006, 82, 83); das Tatgericht hat lediglich seine auf Tatsachen gestützte Beweisführung rational zu begründen (BGH NStZ 2009, 468, 469).

  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche

    Jedoch kann von ihm nicht verlangt werden, alle nach den Beweisergebnissen nicht ganz fern liegenden Möglichkeiten der Würdigung in den Urteilsgründen umfassend zu erörtern und die Erwägungen, welche ihn zu einer bestimmten Überzeugung bewogen haben, in ihrer Gesamtheit erschöpfend darzustellen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 82 f.; Senatsbeschluss vom 25. Februar 2009 - Ss (B) 6/2009 [12/09] -).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass der Tatrichter das gesehen und sich dieser Aufgabe unterzogen hat (vgl. BVerfG aaO; Maier NStZ 2005, 246; jeweils mit zahlreichen Nachweisen der BGH-Rechtsprechung; zuletzt BGH, 2 StR 375/05 vom 14. Dezember 2005; 4 StR 268/05 vom 22. Dezember 2005 ).
  • OLG München, 26.11.2007 - 4St RR 148/07

    Einlassung des Angeklagten/Betroffenen - Wechselndes Einlassungsverhalten

    Eingriffe durch das Revisionsgericht sind vielmehr nur dann zulässig und geboten, wenn die Beweiswürdigung des Tatrichters fehlerhaft ist, und das Urteil darauf beruht (BGH NStZ-RR 2006, 82 f.).
  • OLG München, 31.03.2009 - 4St RR 14/09

    Strafverfahren: Revision gegen einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen;

    Eingriffe durch das Revisionsgericht sind vielmehr nur dann zulässig und geboten, wenn die Beweiswürdigung des Tatrichters fehlerhaft ist und das Urteil darauf beruht (BGH NStZ-RR 2006, 82/83).
  • OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06

    Beweiswürdigung zum Betäubungsmittelkonsum bei

    Eingriffe durch das Revisionsgericht sind vielmehr nur dann zulässig und geboten, wenn die Beweiswürdigung des Tatrichters fehlerhaft ist, und das Urteil darauf beruht (BGH NStZ-RR 2006, 82 f.).
  • OLG München, 25.09.2006 - 4St RR 170/06

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Andere Schlussfolgerungen bei

  • OLG München, 29.05.2007 - 4St RR 92/07

    Informations- und Abgrenzungsfunktion des Anklagesatzes; Beweiswürdigung bei

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