Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 12.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 2 Ws 36/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7765
OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 2 Ws 36/07 (https://dejure.org/2007,7765)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2007 - 2 Ws 36/07 (https://dejure.org/2007,7765)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2007 - 2 Ws 36/07 (https://dejure.org/2007,7765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Nr. 4143 VV RVG
    Tätigkeit nach dem StrEG

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 4143 RVG, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 4144 RVG, § 13 RVG, § 10 StrEG, § 42 RVG
    Rechtsanwaltsgebühr: Entgeltung der Tätigkeit im Entschädigungsverfahren; analoge Anwendung

  • Burhoff online

    Tätigkeit nach dem StrEG

  • Judicialis

    RVG § 13; ; RVG-VV Nr. 4143; ; RVG-VV Nr. 4144

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 13; RVG -VV Nr. 4143; RVG -VV Nr. 4144
    Rechtsanwalt; Anwalt; Verteidiger; Gebühren; Verteidigergebühren; Entschädigungsgrundentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung für die Tätigkeit im Entschädigungsverfahren wegen Haftentschädigung/Unterbringungsentschädigung; Prozessualer Charakter einer Entschädigungsgrundentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 223
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 11.03.1975 - Ws 88/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 2 Ws 36/07
    Dass eine planwidrige Regelungslücke nicht vorliegt, ergibt sich auch schon daraus, dass die Fragestellung nach der Verteidigervergütung für das Entschädigungsgrundverfahren keineswegs erst mit dem Inkrafttreten des RVG auftrat, sondern bereits lange vorher diskutiert wurde - mit überwiegend eine gesonderte Vergütung ablehnendem Ergebnis (Meyer, JurBüro 92, 4 f. m. w. Nachw.; OLG Bremen, Beschl. v. 11.03.1975, Ws 88/74, juris).
  • BGH, 09.12.1975 - StB 28/75

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts geheimdienstlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 2 Ws 36/07
    Die Entschädigungsgrundentscheidung stellt aber lediglich einen Annex zum Straf- oder Sicherungsverfahren dar (BGHSt 26, 250 [256] = NJW 76, 523 ff.).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 1 U 179/12

    Ersatzfähigkeit der nach Schadensereignis von selbstständigem Rechtsanwalt

    Die Tätigkeit im Entschädigungsgrundverfahren nach dem StrEG wird durch die Pauschgebühren des Verteidigers mit abgegolten (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 223).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2020 - 4 U 172/19

    Strafverfolgungsentschädigung wegen einer Durchsuchung von Betriebsräumen

    Auch die (entsprechende) Anwendung von Nr. 4302 Nr. 2 und 3 oder der Nr. 4143 und 4144 des VV zum RVG kommt nicht in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - III-5 Ws 17/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 Ws 36/07 -, NStZ-RR 2007, 223; Kunz ebd. Rdnr. 34).
  • AG Koblenz, 26.10.2010 - 2060 Js 29642/09

    Anfallen von Gebühren im Beschwerdeverfahren über die Entschädigung nach

    Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich auf die Stellungnahme des Bezirksrevisors vom 12.10.10 sowie die dort zitierten Entscheidungen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.07 - 2 Ws 36/07-; OLG Köln, Beschluss vom 14.08.09- 2 Ws 373/09-) verwiesen.
  • OLG Köln, 14.08.2009 - 2 Ws 373/09

    Anwaltsgebühren im Verfahren nach dem StrEG

    Der Senat schließt sich insoweit der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 26.04.2007 - 2 Ws 36/07 - veröffentlich bei juris - an, in der ausführlich und überzeugend dargelegt ist, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung der Gebührenbestimmung nicht gegeben sind.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 12.12.2006 - 1 Ws 393/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30779
OLG Jena, 12.12.2006 - 1 Ws 393/05 (https://dejure.org/2006,30779)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.12.2006 - 1 Ws 393/05 (https://dejure.org/2006,30779)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 1 Ws 393/05 (https://dejure.org/2006,30779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 223
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 04.11.2004 - 2 Ws 237/03

    Erstattungsfähigkeit von einem Anzeigenerstatter entstandenen außergerichtlichen

    Auszug aus OLG Jena, 12.12.2006 - 1 Ws 393/05
    Die durch den Klageerzwingungsantrag veranlassten Kosten gehören zu den notwendigen Auslagen die - nach Zulassung des Antragstellers als Nebenkläger - dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung in der Regel zur Last fallen (siehe KG, Beschluss vom 12.11.1997, 3 Ws 298/06, bei Juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2004, 2 Ws 237/03, NStZ-RR 2005, 45 ).
  • OLG Bamberg, 25.02.2009 - 3 Ws 29/07

    Klageerzwingungsverfahren: Erledigung durch Wiederaufnahme der Ermittlungen

    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft ist bei Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft aufgrund prozessualer Überholung regelmäßig als verfahrensrechtlich erledigt anzusehen mit der Folge, dass eine Entscheidung über den Antrag nicht mehr veranlasst ist (Anschluss u.a. an OLG Brandenburg NStZ-RR 2005, 45 und VRS 114, 37 ff. sowie OLG Jena NStZ-RR 2007, 223).

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft gerichteter Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 172 Abs. 2 Satz 1 StPO) durch die Wiederaufnahme der Ermittlungen erledigt ist, wird in Rechtsprechung und Literatur kontrovers beantwortet (für Erledigung: OLG Hamm NJW 1957, 1730; OLG München MDR 1964, 170 f.; OLG Zweibrücken MDR 1987, 341; OLG Celle OLGSt StPO § 172 Rn. 26; OLG Koblenz NStZ 1990, 48 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 2005, 45 sowie VRS 114, 37 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2007, 223; Pfeifer StPO 5. Aufl. § 172 Rn. 12; KK/Schmid StPO 6.Aufl. § 172 Rn. 57; Krekeler/Löffelmann StPO § 172 Rn. 42; Nötzel in Vordermayer/von Heintschel-Heinegg, Handbuch für den Staatsanwalt 3. Aufl. S. 1300 Rn. 65; aA.: OLG Bamberg NStZ 1989, 543 f.; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 148; Rieß NStZ 1989, 545; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 172 Rn. 36; KMR/Plöd StPO § 172 Rn. 80 [siehe aber Rn. 66]; SK/Wohlers StPO § 172 Rn. 11 ff.; LR/Graalmann-Scheerer StPO 26. Aufl. § 172 Rn. 182; HK/Krehl 3. Aufl. § 172 Rn. 21).

  • OLG Nürnberg, 27.07.2020 - Ws 590/20

    Keine Prozesskostenhilfe im Klageerzwingungsverfahren bei Wiederaufnahme der

    Insbesondere ergeht bei Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft während des Klageerzwingungsverfahrens keine Kostenentscheidung (OLG Jena NStZ-RR 2007, 223; OLG Brandenburg NStZ-RR 2005, 45; OLG Koblenz NStZ 1990, 48).
  • OLG Bamberg, 17.12.2015 - 3 Ws 33/15

    Erledigung des Klageerzwingungsantrags durch Wiederaufnahme der Ermittlungen

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 24.08.2015 gegen den Bescheid des GenStA vom 20.07.2015 hat durch die unter dem 04.12.2015 angeordnete formale Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die StA und die hierdurch eingetretene prozessuale Überholung seine Erledigung gefunden; eine Entscheidung über den Antrag ist deshalb nicht mehr veranlasst (st.Rspr. des Senats; vgl. neben OLG Bamberg [3. Strafsenat], Beschl. v. 25.02.2009 - 3 Ws 29/07 = OLGSt StPO § 172 Nr. 50 = NStZ 2010, 590 u. a. OLG Brandenburg NStZ-RR 2005, 45; OLG Jena NStZ-RR 2007, 223 und schon OLG Koblenz NStZ 1990, 48; vgl. wie hier aus der Kommentarliteratur u. a. KK-Moldenhauer StPO 7. Aufl. [2013] § 172 Rn. 57; Satzger/Schluckebier/Widmaier-Sing/Vordermayer StPO 2. Aufl. [2016] § 172 Rn. 40, jeweils m. w. N.; a.A. [Erledigung erst mit Anklageerhebung] Meyer-Goßner/Schmitt StPO 58. Aufl. § 172 Rn. 36).
  • VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 27-VI-09
    Nach der Gegenansicht erledigt sich das Klageerzwingungsverfahren durch die Wiederaufnahme der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (OLG Koblenz vom 11.9.1989 = NStZ 1990, 48; OLG Brandenburg vom 4.11.2004 = NStZ-RR 2005, 45; OLG Jena vom 12.12.2006 = NStZ-RR 2007, 223; Schmid in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, RdNr. 57 zu § 172; Pfeifer, StPO, 5. Aufl. 2005, RdNr. 12 zu § 172).
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