Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 3 Ws 470/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6088
OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 3 Ws 470/07 (https://dejure.org/2007,6088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.2007 - 3 Ws 470/07 (https://dejure.org/2007,6088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 3 Ws 470/07 (https://dejure.org/2007,6088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 140 StPO, § 141 Abs 4 StPO, § 238 Abs 2 StPO, § 304 Abs 1 StPO
    Pflichtverteidigung: Erfordernis der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers bei Auftritt von zwei Staatsanwälten

  • IWW
  • Judicialis

    StPO § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140
    Pflichtverteidigerbestellung; Verteider; Anwalt; Rechtsanwalt; Pflichtverteidiger; Anzahl; Zahl; Staatsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis der Bestellung zweier Pflichtverteidiger aufgrund des Auftretens zweier Staatsanwälte auf der Anklageseite; Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers als Ermessensentscheidung des Gerichts

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Zwei Staatsanwälte rechtfertigen keinen zweiten Pflichtverteidiger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3143 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 20.03.2006 - Ss 15/05

    Verteidigerbestellung: Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Nebenkläger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 3 Ws 470/07
    Dies gilt namentlich, wenn der Antragsteller nicht über einen Verteidiger verfügt, wohl aber der Mitangeklagte (AG Saalfeld, StV 149, 604; NStZ 2002, 119; LG Oldenburg, StV 2001, 108), oder wenn dem Verletzten ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist bzw. sich der Nebenkläger auf eigene Kosten eines Rechtsanwaltes als Beistand bedient (OLG Saarbrücken, NStZ 2006, 718; Laufhütte, § 141 Rn 24).
  • BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

    Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 3 Ws 470/07
    Dies gilt namentlich, wenn der Antragsteller nicht über einen Verteidiger verfügt, wohl aber der Mitangeklagte (AG Saalfeld, StV 149, 604; NStZ 2002, 119; LG Oldenburg, StV 2001, 108), oder wenn dem Verletzten ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist bzw. sich der Nebenkläger auf eigene Kosten eines Rechtsanwaltes als Beistand bedient (OLG Saarbrücken, NStZ 2006, 718; Laufhütte, § 141 Rn 24).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 3 Ws 470/07
    Dies gilt auch bei einer Entscheidung des Vorsitzenden während laufender Verhandlung (BGHSt 39, 310; Laufhütte, in: KK-StPO, 49. Auflage, § 141 Rn 10 mwN).
  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Auf der Grundlage des - vor dem 13. Dezember 2019 gültigen - alten Rechts war für die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers anerkannt, dass dem Vorsitzenden des Gerichts ein nicht voll überprüfbarer Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht (vgl. etwa KG, Beschluss vom 6. August 2018 - 4 Ws 104/18, juris Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 3 Ws 470/07, NStZ-RR 2007, 244; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 5 Ws 374/10, NStZ 2011, 235, 236; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 2 Ws 160/09, juris Rn. 6 (insoweit in StraFo 2009, 517 nicht abgedruckt); ferner SSWStPO/Beulke, 4. Aufl., § 141 Rn. 47; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 140 Rn. 22, § 141 Rn. 9; KK/Willnow, StPO, 8. Aufl., § 141 Rn. 13).
  • BGH, 24.03.2022 - StB 5/22

    Sicherungsverteidigung: Ablehnung des Bestellung eines zweiten

    Dessen Beurteilung, dass die Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers nicht erfordert, kann das Beschwerdegericht daher nur beanstanden, wenn sie sich nicht mehr im Rahmen des Vertretbaren hält; anderenfalls hat es sie hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, BGHSt 65, 129 Rn. 17 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 144 Rn. 12; s. zur weiterhin relevanten älteren Rechtsprechung etwa KG, Beschluss vom 6. August 2018 - 4 Ws 104/18, juris Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 3 Ws 470/07, NStZ-RR 2007, 244; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 5 Ws 374/10, NStZ 2011, 235, 236; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 2 Ws 160/09, juris Rn. 6).

    c) Der Einwand des Verteidigers des Angeklagten, der Generalbundesanwalt sei in der Hauptverhandlung mit zwei Staatsanwälten vertreten, verfängt nicht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 3 Ws 470/07; NStZ-RR 2007, 244; ebenso HansOLG Bremen, Beschluss vom 30. April 2021 - 1 Ws 24/21, juris Rn. 20 a.E.; MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 141 Rn. 5; KK-StPO/Willnow, 8. Aufl., § 141 Rn. 9).

  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Kann hierdurch die Verteidigung beeinträchtigt werden, so ist nach dem Grundgedanken der Bestimmung auf Seiten des Angeklagten ebenfalls die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich (Senat a.a.O.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; OLG München NJW 2006, 789; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 718; OLG Zweibrücken StraFo 2005, 28 = StV 2005, 491; OLG Hamm VRS 106, 453 = StraFo 2004, 242; OLG Koblenz B. v. 17.12.2003 - 2 Ws 910/03 = BeckRS 2003 30336020; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2002, 112 = StV 2002, 237; OLG Hamm StV 1991, 11; s. noch OLG Frankfurt B. v. 11.05.2007 - 3 Ws 470/07 -, zitiert nach Juris; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 140 Rz. 31; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg,, StPO, 26. Auflage 2007, § 140 Rz. 101; Wohlers in SK-StPO, § 140 Rz. 52).
  • OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 Ws 24/21

    Eingeschränktes Prüfungsrecht des Beschwerdegerichtes bei Ablehnung weiteren

    Dieser eingeschränkte Prüfungsumfang war bereits auf Grundlage des alten Rechts, d.h. vor dem Inkrafttreten des § 144 Abs. 1 StPO, anerkannt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06.08.2018 - 4 Ws 104/18, juris Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2002 - 2 Ws 242/02, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.2007 - 3 Ws 470/07 - juris Rn. 5, NStZ-RR 2007, 244; OLG Hamm, Beschluss vom 26.10.2020 - 5 Ws 374/10, juris Rn. 18, NStZ 2011, 235; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.05.2009 - 2 Ws 160/09, juris Rn. 6).

    Auch der Umstand, dass auf der Anklageseite zwei Staatsanwälte auftreten, erfordert entgegen der Auffassung der Verteidigung für sich genommen ebenfalls nicht die Bestellung zweier Pflichtverteidiger (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.2007 - 3 Ws 470/07, juris Ls.).

  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Zwar kann der Angeklagte auf zahlreiche Rechtsprechung verweisen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung bei verteidigtem Mitangeklagten entweder uneingeschränkt (OLG Celle, StV 2006, 686; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244; LG Bremen, StV 2005, 81; LG Freiburg, StraFo 2009, 384; LG Kassel, Beschluss vom 11. Februar 2010, 3 Qs 27/10, zitiert nach juris; LG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2009, 111 Qs 312/09, zitiert nach juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 29. September 2010, 21 Qs 805 Js 70914/10, zitiert nach juris; AG Saalfeld, NStZ-RR 2000, 219), oder zumindest dann annimmt, wenn die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeklagten besteht (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2002, 184; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. August 2000, 1 Qs 118/00, zitiert nach juris; LG Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 32 Qs 146/08, zitiert nach juris; ähnlich aber letztlich offen gelassen OLG Hamm, StV 2009, 85).
  • OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 384/13

    Überprüfung der Ermessensentscheidung der Bestellung eines weiteren

    Dies ist dann anzunehmen, wenn eine ordnungsgemäße Verteidigung nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger möglich erscheint (OLG Stuttgart, NJOZ 2012, 213; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244).Das Verfahren ist nicht von einem solchen Umfang bzw. derartigen Schwierigkeit, dass eine ordnungsgemäße Verteidigung allein durch Rechtsanwalt U in Frage gestellt wäre.

    Dies ist dann anzunehmen, wenn eine ordnungsgemäße Verteidigung nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger möglich erscheint (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn eine ordnungsgemäße Verteidigung nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger möglich erscheint (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244).Das ist bei objektiver Betrachtung vorliegend nicht der Fall.Insoweit kann zwecks Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf den Senatsbeschluss vom 18.04.2013 in Verbindung mit dem Senatsbeschluss vom 25.04.2013 Bezug genommen werden (Bl. 2159 ff., 2394 f. d. A.).

  • OLG Celle, 29.07.2008 - 1 Ws 339/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über die Beiordnung von

    OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 244.
  • LG Itzehoe, 12.01.2012 - 1 Qs 3/12

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Verfahren mit mehreren Beschuldigten aus

    Diese Möglichkeit stünde dem unverteidigten Beschwerdeführer nicht ohne weiteres zur Verfügung (LG Magdeburg, Beschluss vom 29.09.2010 - 21 Qs 805 Js 70914/10; LG Kiel, Beschluss vom 10.10.2008 - 32 Qs 146/08; vgl. auch: LG Kassel, Beschluss vorn 11.02.2010 - 3 Qs 27/10; LG Köln, Beschluss vom 23.07.2009 - 111 Qs 312/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.2007 - 3 Ws 470/07).
  • LG Köln, 23.07.2009 - 111 Qs 312/09

    Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers auf Grund eines dem

    Allerdings gebietet es das Prinzip der "Waffengleichheit", dass auch dem Beschwerdeführer ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, nachdem das Amtsgericht mit Beschluss vom 26.1.2009 dem Mitangeklagten des Beschwerdeführers einen Pflichtverteidiger beigeordnet hat (OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2007, 244; LG Oldenburg StV 2001, 108; AG Saalfeld NStZ-RR 2002, 119).
  • OLG Hamburg, 30.01.2013 - 3 Ws 5/13

    Strafverfahren: Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Beiordnung eines

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers aus Gründen des fairen Verfahrens und des Grundsatzes der Waffengleichheit geboten sein kann, namentlich, wenn der Antragsteller nicht über einen Verteidiger verfügt, wohl aber der Mitangeklagte (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 13.08.2012 - 1 Ws 343/12

    Pflichtverteidigung: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2007 - 1 StR 202/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8557
BGH, 08.05.2007 - 1 StR 202/07 (https://dejure.org/2007,8557)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2007 - 1 StR 202/07 (https://dejure.org/2007,8557)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 1 StR 202/07 (https://dejure.org/2007,8557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 534/05

    Verwertung gemäß § 100a StPO aufgezeichneter Telefongespräche, die auf

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - 1 StR 202/07
    Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten (vgl. BGH NJW 2006, 1361, 1362; BGH wistra 2006, 311, 313).

    Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten (vgl. BGH NJW 2006, 1361, 1362; BGH wistra 2006, 311, 313).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - 1 StR 202/07
    Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten (vgl. BGH NJW 2006, 1361, 1362; BGH wistra 2006, 311, 313).

    Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten (vgl. BGH NJW 2006, 1361, 1362; BGH wistra 2006, 311, 313).

  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Für das Abrücken von der Verständigung nach § 257c Abs. 4 StPO verbleibt es mangels einer anderen gesetzlichen Regelung bei dem Grundsatz, dass Verfahrensvorgänge im Urteil nicht zu erörtern sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, NJW 2009, 2612, 2613; vom 8. Mai 2007 - 1 StR 202/07, NStZ-RR 2007, 244; a.A. für § 257c Abs. 4 Meyer-Goßner aaO, § 267, Rn. 23a; Velten aaO, § 257c, Rn. 41).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Zur Vermeidung der Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe sind sie regelmäßig sogar tunlichst zu unterlassen (vgl. Senat, NStZ-RR 2007, 244 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2022 - 2 RBs 31/22

    Sämtliche Fahrstreifen der Autobahn zum Regelungsbereich eines rechts

    Eine Auseinandersetzung mit dem nur rudimentär begründeten Beschluss des OLG Saarbrücken vom 2. November 2021 (BeckRS 2021, 39362 = ZfS 2021, 708) war in den Urteilsgründen schon deshalb nicht veranlasst, weil Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln in § 267 StPO nicht vorgesehen und von Rechts wegen nicht geboten sind (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 244; NJW 2009, 2612, 2613; Senat BeckRS 2022, 2799).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2022 - 2 RBs 25/22

    PoliScan FM1 als standardisiertes Messverfahren; Kein Beweisverwertungsverbot

    Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln sind in § 267 StPO nicht vorgesehen und von Rechts wegen nicht geboten (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 244; NJW 2009, 2612, 2613).
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge

    Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten; zur Vermeidung der Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe sind sie regelmäßig sogar tunlichst zu unterlassen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273 Rn. 17; Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 202/07; MüKoStPO/Wenske, § 267 Rn. 79 ff.).
  • LG Dortmund, 14.02.2013 - 37 Ks 2/11
    BGH 1 StR 202/07; BGH 4 StR 170/09, wonach Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten und zur Vermeidung der Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig sogar tunlichst zu unterlassen sind, ist im Wesentlichen lediglich auf die für die Bewertung maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung des von der Verteidigung erfolgten unzutreffenden Vortrags einzugehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht