Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.08.2007

Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07   

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https://dejure.org/2007,5338
BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07 (https://dejure.org/2007,5338)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2007 - 5 StR 282/07 (https://dejure.org/2007,5338)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2007 - 5 StR 282/07 (https://dejure.org/2007,5338)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung zum Nachteil eines Angeklagten; Folgen einer Nichteintragung von ausländischen Straftaten in das Bundeszentralregister

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 31; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 74

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 368
  • StV 2007, 632
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Auszug aus BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07
    Indes ermöglichen die lückenhaften Feststellungen des Landgerichts zu den strafrechtlichen Vorbelastungen der Angeklagten dem Senat nicht die Prüfung, ob die Verwertung der Vorstrafen rechtsfehlerfrei erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98; BayObLG MDR 1979, 72; OLG Köln NStZ 2003, 421; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 38).
  • BGH, 03.02.1999 - 5 StR 705/98

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen einer auf einem Rechenfehler beruhenden

    Auszug aus BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07
    Indes ermöglichen die lückenhaften Feststellungen des Landgerichts zu den strafrechtlichen Vorbelastungen der Angeklagten dem Senat nicht die Prüfung, ob die Verwertung der Vorstrafen rechtsfehlerfrei erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98; BayObLG MDR 1979, 72; OLG Köln NStZ 2003, 421; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 38).
  • BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91

    Rechtfertigung einer Strafschärfung aufgrund früherer begangener Taten geringer

    Auszug aus BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07
    Angesichts dieser Umstände hätte zumindest die strafschärfende Bewertung der weit zurückliegenden Vorstrafen besonderer Begründung bedurft (vgl. BGH wistra 1988, 64; StV 1992, 225; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 38a).
  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung

    Bei der Strafzumessung sind jedoch auch die rechtskräftigen ausländischen Vorstrafen zu berücksichtigen, wenn die Tat nach deutschem Recht strafbar und nicht tilgungsreif wäre (vgl. Beschlüsse vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07 Rn. 3 und vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11 Rn. 7 f.) und das ausländische Strafverfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügte; denn sie sind Teil des Vorlebens des Täters (§ 46 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung bei ausländischen Vorstrafen wegen möglicher

    Dabei ist nicht Voraussetzung, dass es sich um eine nach § 54 BZRG im Bundeszentralregister eingetragene ausländische Vorstrafe handelt (BGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369; zur geplanten Neuregelung der Eintragung ausländischer Verurteilungen: vgl. BT-Drucks. 17/5224 (dort v.a. § 53a BZRG)).

    cc) Kommt mithin bei einer dem Tatrichter bekannt gewordenen, von ihm zum Nachteil des Beschuldigten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - würde es sich um eine deutsche Verurteilung handeln - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung - etwa die in § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG - eingreift), muss er die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten (vgl. dazu auch § 56 Abs. 1 Satz 2 BZRG) und dies im Urteil darlegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ 2007, 368, 369; BayObLG, Urteil vom 17. März 1978 - RReg 2 St 429/77, BayObLGSt 1978, 39, 41; ferner BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 329/21

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen: erforderliche

    Kommt bei einer dem Tatgericht bekannt gewordenen, zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - wäre das Urteil nach innerstaatlichem Recht ergangen - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung nach § 52 BZRG eingreift), muss es die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten sowie dies im Urteil darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2012 - 4 StR 277/12 Rn. 6; vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11 Rn. 10 und vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369).
  • BGH, 05.12.2019 - 4 StR 301/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung rechtskräftiger ausländischer

    Kommt bei einer dem Tatgericht bekannt gewordenen, zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - wäre das Urteil nach innerstaatlichem Recht ergangen - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung nach § 52 BZRG eingreift), muss es die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten und dies im Urteil darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2012 - 4 StR 277/12, StV 2013, 746, 747; vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305, 306; vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369).
  • OLG Köln, 13.11.2015 - 1 RVs 205/15

    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung

    Sie sind zur Bewertung des Vorlebens des Täters i. S. d. § 46 Abs. 2 StGB relevant (BGH NStZ-RR 2012, 305 = StV 2012, 149; BGH NStZ-RR 2007, 368 = StV 2007, 632 = StraFo 2007, 422; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 46 Rz. 32; LK-StGB- Theune , 12. Auflage 2006, § 46 Rz. 174).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07   

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https://dejure.org/2007,8148
BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,8148)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2007 - 4 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,8148)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2007 - 4 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,8148)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 323a StGB; § 21 StGB; § 64 StGB
    Vollrausch (mögliche verminderte Schuldfähigkeit schon während des Sichberauschens bei Alkoholsucht); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrprognose; Ungenügen der Selbstgefährdung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Alkoholkranken zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen der Durchführung eines Suizidversuchs im Vollrausch (hier: Abdrücken eines Schrecksschussrevolvers an der eigenen Stirn); Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 323a
    Vorsatz und Schuldfähigkeit bei einem chronisch Alkoholkranken

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 207/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    "Keinen Bestand kann der Rechtsfolgenausspruch haben, weil die Strafkammer sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des nach den Feststellungen des Gerichts alkoholkranken Angeklagten bereits zum Zeitpunkt des Sichberauschens eingeschränkt war (BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 4).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87

    Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch -

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    Es hätte deshalb Veranlassung bestanden zu prüfen, ob der Angeklagte von einem derart starken Drang zum Alkohol beherrscht war, dass seine Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Genuss alkoholischer Getränke zu widerstehen, im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 1 Sichberauschen 1; BGH StV 1984, ... 419).
  • BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96

    Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    ... Allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßig eintretenden Kontrollverlust rechtfertigt nicht die Annahme, die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (BGH NStZ 1996, 334; BGH NStZ-RR 1997, 102 und 299).
  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    ... Allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßig eintretenden Kontrollverlust rechtfertigt nicht die Annahme, die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (BGH NStZ 1996, 334; BGH NStZ-RR 1997, 102 und 299).
  • OLG Hamm, 20.11.1973 - 2 Ws 241/73
    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    Eine bloße Selbstgefährdung reicht nicht aus (OLG Hamm NJW 1974, 614).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    Anordnung und Vollzug der Maßregel müssen an die hinreichend konkrete Aussicht geknüpft sein, den Süchtigen zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (BVerfGE 91, 1; Tröndle/Fischer, aaO § 64 Rdn. 14 ff.).".
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit hinsichtlich des Sich-Berauschens genügt für eine Strafbarkeit nach § 323a StGB, sofern diesbezüglich eine Schuldunfähigkeit sicher ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 305/07, NStZ-RR 2007, 368; vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96, NStZ-RR 1997, 299; vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96, NStZ-RR 1997, 102).
  • KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20

    Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die gesetzlich normierte Erheblichkeitsschwelle überschreiten dabei nur Straftaten, die nach Art und Schwere die materiellen Voraussetzungen der Unterbringungsanordnung erfüllen (vgl. Veh in: Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 67d Rn. 16; Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 67d Rn. 4; Kilian in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltskommentar StGB 3. Aufl., § 67d Rn. 8.) und hangbedingt sind (BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 305/07 - juris Rn. 2).

    Erforderlich ist aber stets ein symptomatischer Zusammenhang zwischen den drohenden Taten und dem Hang des Untergebrachten, wobei die zu befürchtenden Taten der Anlasstat nicht ähnlich sein müssen (BGH, Beschluss vom 28. August 2007, a.a.O.).

  • BGH, 16.06.2021 - 3 StR 135/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahr künftiger

    Die Gefahr beliebiger künftiger Straftaten ist ausreichend, solange diese erheblich sind (BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 305/07 -, juris Rn. 2; MüKoStGB/van Gemmeren StGB § 64 Rn. 48).'.
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