Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.10.2006

Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06   

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BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06 (https://dejure.org/2006,4010)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2006 - 1 StR 107/06 (https://dejure.org/2006,4010)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2006 - 1 StR 107/06 (https://dejure.org/2006,4010)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 21 StVG
    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der Fahrerlaubnis (Verkehrstat außerhalb des Kataloges nach § 69 Abs. 1 StGB; Fahren ohne Fahrerlaubnis)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision, der Frist zur Stellung des Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts nach Verwerfung der Revision und der Fristen zur Stellung der Wiedereinsetzungsanträge; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; ...

  • blutalkohol PDF, S. 76

    Verstoß gegen § 21 StVG als sog. "typisches Verkehrsdelikt" i. S. d. § 69 Abs. 1 StGB

  • Judicialis

    StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 52; ; StGB § 53; ; StGB § 69 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1 § 69a
    Sperre wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Fahren ohne Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 40
  • NStZ-RR 2007, 89
  • NZV 2007, 212
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Auszug aus BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06
    Der Senat wird ausschließen können, dass die Strafkammer angesichts der Vielzahl und Höhe der verbleibenden Einzelstrafen auf der Grundlage des geänderten Schuldspruchs eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe gebildet hätte, zumal die bloße Korrektur des Konkurrenzverhältnisses keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge gehabt hätte (BGH NStZ 1999, 513, 514 m.w.N.).".
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06
    a) Wer bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges (§ 69 Abs. 1 StGB) ein "typisches Verkehrsdelikt" begeht, verstößt regelmäßig dadurch gegen die Pflichten eines Kraftfahrers (vgl. Großer Senat für Strafsachen BGHSt 50, 93, 97, 103); dabei sind Verkehrsstraftaten nicht allein solche, die im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB aufgeführt sind (aaO 103).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Auszug aus BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06
    Vielmehr ist jeder der Mittäter hinsichtlich der Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen i.S.d. §§ 52, 53 StGB nur nach seinem individuellen Tatbeitrag zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1997, 121; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung dieselbe 29, jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.05.1985 - 1 Ss 124/85
    Auszug aus BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06
    c) Fahren ohne Fahrerlaubnis, zumal, wenn es wie hier häufig und nach gerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis begangen wurde, deutet auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin (vgl. BayObLG bei Bär, DAR 1990, 361, 365; OLG Koblenz VRS 69, 298, 300 f.; Athing aaO; Tröndle/Fischer aaO; Hentschel aaO m.w.N.).
  • AG Lübeck, 09.12.2011 - 61 Gs 125/11

    Vorliegen eines verkehrsfremden Eingriffs in den Straßenverkehr im Sinne des §

    Eine solche verkehrsspezifische Anlasstat ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis (BGH NStZ-RR 2007, 40 ; 2007, 89 ).
  • KG, 26.03.2018 - 161 Ss 32/18

    Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Verkehrsdelikten

    Dabei ist anerkannt, dass derjenige, der bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges ein "typisches Verkehrsdelikt" begeht, dadurch regelmäßig im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB gegen die Pflichten eines Kraftfahrers verstößt; eine in diesem Sinne typische Verkehrsstraftat ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat aaO; LK-Geppert, StGB 12. Aufl., § 69 Fußnote 189).

    Denn wer mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, obwohl ihm die erforderliche Erlaubnis fehlt, der verletzt eine typische, im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs bestehende Pflicht - die Teilnahme am öffentlichen Verkehr nur mit Erlaubnis - in besonders augenfälliger Weise (vgl. BGH NZV 2007, 212).

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, zumal wenn es wie hier wiederholt und nach Entziehung begangen wurde, deutet auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat aaO; BayObLG bei Bär, DAR 1990, 361; OLG Koblenz VRS 69, 298).

  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14

    Rechtsfehlerhafter Maßregelausspruch (Begründungserfordernis bei isolierter

    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18

    Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei

    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 7 mwN und vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3, NStZ-RR 2015, 123; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
  • KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21

    Strafzumessungsgrund des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem

    Dabei ist anerkannt, dass derjenige, der bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges ein "typisches Verkehrsdelikt" bzw. eine "verkehrsspezifische Anlasstat" begeht, dadurch regelmäßig im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB gegen die Pflichten eines Kraftfahrers verstößt; eine Tat in diesem Sinne ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis (vgl. BGH NZV 2007, 212 ; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O.; Fischer, StGB 69. Aufl., § 69 Rn. 38).

    Denn Fahren ohne Fahrerlaubnis, zumal wenn es wie hier wiederholt, während des Laufs einer Sperrfrist (vgl. Verurteilung vom 7. März 2019, UA S. 4) und einer Bewährungsfrist (vgl. oben unter 2. b)) begangen wird, deutet auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin (vgl. BGH NZV 2007, 212 ; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O).

  • KG, 11.02.2022 - 3 Ss 62/21

    Strafzumessungsgrund des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem

    Dabei ist anerkannt, dass derjenige, der bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges ein "typisches Verkehrsdelikt" bzw. eine "verkehrsspezifische Anlasstat" begeht, dadurch regelmäßig im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB gegen die Pflichten eines Kraftfahrers verstößt; eine Tat in diesem Sinne ist auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O.; Fischer, StGB 69. Aufl., § 69 Rn. 38).

    Denn Fahren ohne Fahrerlaubnis, zumal wenn es wie hier wiederholt, während des Laufs einer Sperrfrist (vgl. Verurteilung vom 7. März 2019, UA S. 4) und einer Bewährungsfrist (vgl. oben unter 2. b)) begangen wird, deutet auf fehlende charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hin (vgl. BGH NZV 2007, 212; Senat, Urteil vom 26. März 2018 a.a.O).

  • OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11

    EU-Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche

    Insoweit muss der Senat nicht entscheiden, ob ein vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis ein für die Sicherheit des Straßenverkehrs ähnliches Fehlverhalten darstellt und bereits der durch eine solche Tat vermittelte ungünstige Eindruck - wie bei einer Katalogtat nach § 69 Abs. 2 StGB - ein ausreichendes Indiz für die künftige charakterliche Ungeeignetheit des Täters ist (verneinend: Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 69 Rn. 46; Athing in Münchener Kommentar zum StGB, § 69 Rn. 82; Geppert in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 69 Rn. 106; vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2007, 89; OLG Hamm VRS 63, 346).
  • BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18

    Verhängung in Tagessätzen (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in

    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, aaO; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
  • OLG Koblenz, 18.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 142/16

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Notwendige Gesamtwürdigung der

    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen das Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (vgl. BGH, 1 StR 107/06 v. 05.09.2006 - NStZ-RR 2007, 40 ).
  • LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
    Denn wem die Erlaubnis fehlt, mit dem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, der verletzt, wenn er es trotzdem tut, eine typische Pflicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs - Teilnahme am öffentlichen Verkehr nur mit Erlaubnis - in besonders augenfälliger Weise (BGH NStZ-RR 2007, 40).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 497/15

    Tateinheit zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und bewaffnetem Handeltreiben mit

  • LG Bonn, 31.01.2023 - 24 Ks 19/22
  • AG Lahr, 18.02.2008 - 3 Ds 6 Js 12423/07

    Fahrerlaubnis: Vorsorgliche Entziehung bei Verdacht des Besitzes; Erkenntnis über

  • AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11

    Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist

  • LG Essen, 13.11.2020 - 65 KLs 11/20

    Betrug

  • LG Zweibrücken, 17.09.2010 - Qs 94/10

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - Begründung und Zulässigkeit

  • OLG Schleswig, 27.02.2020 - 2 OLG 4 Ss 12/20

    Zur Revisibilität des Rechtsfolgenausspruchs

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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2006 - 4 StR 340/06   

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BGH, 11.10.2006 - 4 StR 340/06 (https://dejure.org/2006,5671)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2006 - 4 StR 340/06 (https://dejure.org/2006,5671)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 340/06 (https://dejure.org/2006,5671)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Falschaussage vor dem Ermittlungsrichter als Zeuge zugunsten eines Freundes bei der richterlichen Vernehmung; Notwendigkeit einer Prüfung des Vorliegens eines Aussagenotstands durch das Strafgericht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 157; ; StGB § 157 Abs. 1; ; StGB § 258 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 157
    Beweggründe bei Aussagenotstand; schuldhafte Herbeiführung des Aussagenotstands

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 40
  • StV 2007, 131
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.1993 - 4 StR 100/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Aussagenotstands - Strafschärfende

    Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 4 StR 340/06
    Ebenso wenig wird § 157 StGB dadurch ausgeschlossen, dass der Angeklagte den Aussagenotstand durch seine falschen Angaben in einer früheren Vernehmung schuldhaft herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 8, 301, 318 f.; BGH StV 1995, 249 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 548/88

    Verschiebung eines Strafrahmens - Voraussetzungen eines Aussagenotstands -

    Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 4 StR 340/06
    Dass die Absicht, die Gefahr einer Bestrafung von sich abzuwenden, der einzige oder wesentliche Beweggrund für die falsche Aussage war, setzt § 157 StGB nicht voraus (vgl. BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 1 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 11.10.2006 - 4 StR 340/06
    Ebenso wenig wird § 157 StGB dadurch ausgeschlossen, dass der Angeklagte den Aussagenotstand durch seine falschen Angaben in einer früheren Vernehmung schuldhaft herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 8, 301, 318 f.; BGH StV 1995, 249 m.w.N.).
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