Rechtsprechung
BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 250 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StPO; § 337 StPO
Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines Gutachtens); Verlesung einer polizeilichen Zeugenaussage nach § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO n.F. (Unmittelbarkeit; erneute und mögliche Vernehmung des Zeugen; erforderlicher Gerichtsbeschluss und Beruhen: ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Verlesung von polizeilichen Vernehmungsakten in der Hauptverhandlung; Nachträgliche handschriftliche Ergänzung des Protokolls; Auf die nicht erfolgte Hinzuziehung eines zweiten Sachverständigen gestützte Aufklärungsrüge
- Judicialis
StPO § 250; ; StPO § 251; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 251 Abs. 4; ; StPO § 251 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 251 Abs. 4 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 251 Abs. 4 § 337 Abs. 1
Beruhen auf fehlendem Gerichtsbeschluss über die Verlesung einer Zeugenaussage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 52
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
"Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass dem Vorbringen in der Revisionsbegründung, ein bestimmter Verfahrensvorgang sei nicht protokolliert worden, regelmäßig nicht die Behauptung zu entnehmen ist, dieser Verfahrensvorgang habe tatsächlich in der Hauptverhandlung auch nicht stattgefunden (vgl. allgemein BGH, Urteile vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162 ff. mwN; vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04, NStZ 2005, 281vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 225/70; Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; RG, Urteil vom 26. Mai 1914 - II 374/14, RGSt 48, 288, 289 f.;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 86).Liegt mithin das Protokoll erst nach der Urteilsverkündung vor, ist ausgeschlossen, dass die Protokollierung einen Einfluss auf das bereits zuvor ergangene Urteil hat (st. Rspr.; instruktiv RG, Urteil vom 29. Januar 1909 - II 975/08, RGSt 42, 168, 170 f.; s. auch BGH, Urteile vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162, 163; Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170; Radtke, NStZ 2013, 669).
- BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10
Sinn des Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO (Beruhen; …
Zwar ist es zutreffend, dass das Beruhen nach der Rechtsprechung entfallen kann, wenn den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung bewusst war und die persönliche Vernehmung des Zeugen zur weiteren Aufklärung nicht hätte beitragen können (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 52; 2001, 261).Dem entspricht es, dass die Einhaltung der Förmlichkeiten in § 251 Abs. 4 StPO, insbesondere die förmliche Selbstkontrolle des Gerichts durch Entscheidung des gesamten Spruchkörpers, nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten steht (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 52; NStZ 88, 283).
- BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13
Fehlende Beeidigung eines Dolmetschers
Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts handelt es sich nicht lediglich um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
- BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires …
Dies führt aber nicht dazu, dass für Rügen, mit denen eine Verletzung von § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO geltend gemacht wird, von Verfassungs wegen eine Ausnahme vom ansonsten geltenden Grundsatz der Unzulässigkeit sogenannter "Protokollrügen' gelten würde, mit denen lediglich die Fehlerhaftigkeit der Sitzungsniederschrift gerügt wird, auf der das Urteil nicht beruhen kann (vgl. dazu BGHSt 7, 162 ; BGH, Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05 -, NStZ-RR 2007, S. 52 ;… Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11 -, juris, Rn. 3; BGHSt 59, 130 ;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 344 Rn. 26;… Gericke, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 344 Rn. 21;… Momsen, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 344 Rn. 38, jeweils m.w.N.). - BGH, 08.02.2011 - 4 StR 583/10
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines Arztbriefes; mangelnder Beschluss; …
Entscheidend ist insoweit, ob die persönliche Vernehmung des Zeugen zur weiteren Aufklärung erforderlich ist oder ob die Verlesung der Niederschrift genügt (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, NStZ-RR 2001, 261 und vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52).Das Urteil kann auf dem nicht ergangenen Gerichtsbeschluss beruhen, wenn sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung nicht erschlossen hat und damit die der Anordnung der Verlesung zu Grunde liegenden Erwägungen rechtlich nicht überprüfbar sind bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (im Gegensatz zum Vorsitzenden) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
- BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19
Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag …
Insbesondere handelt es sich entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht lediglich um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53). - BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11
Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die …
Abgesehen davon, dass die Urteilsberatung nicht zu den protokollierungspflichtigen Förmlichkeiten gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105), vermögen Fehler des Protokolls die Revision nicht zu begründen, weil das Urteil hierauf nicht beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53). - OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21
Entschuldigung eines Fernbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung bei …
Ferner ist die Darlegung der Tatsachen erforderlich, aufgrund derer die Beruhensfrage vom Rechtsbeschwerdegericht geprüft werden kann (BGH, Urt. 4 StR 604/05 v. 20.04.2006 - NStZ-RR 2007, 52 ). - BGH, 22.11.2007 - 4 StR 397/07
Organisationsdelikt beim Betrug (gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug; …
Selbst wenn die Verlesungen deswegen rechtsfehlerhaft gewesen sein sollten, weil sie nicht durch Gerichtsbeschluss angeordnet wurden (§ 251 Abs. 4 Satz 1 StPO), beruhte das Urteil nicht auf dem Rechtsfehler (§ 337 Abs. 1 StPO); denn es kann ausgeschlossen werden, dass sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesungen nicht erschlossen hat bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (§ 251 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 StPO) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 52, 53). - OLG Bamberg, 25.10.2018 - 3 Ss OWi 1368/18
Verfahren wegen fahrlässiger Abstandsunterschreitung
Bloße Fehler des Protokolls wiederum vermögen die Revision nicht zu begründen, weil das Urteil hierauf nicht im Sinne von § 337 I StPO beruhen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2010 - 1 StR 359/10 [bei juris] = NStZ-RR 2011, 170; Urt. v. 20.04.2006 - 4 StR 604/05 [bei juris] = NStZ-RR 2007, 52, 53).
Rechtsprechung
BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 StPO
Aufklärungspflicht (Ablehnung von Beweisanträgen; Indiztatsachen; Bedeutungslosigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Ladung und Vernehmung eines ausländischen Zeugen im Rahmen der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund der Annahme von Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 3
Bedeutungslosigkeit von Indiztatsachen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 52 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge; Angabe der den Mangel …
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Beruhen eines Urteils auf dem Fehlen einer ausdrücklichen Quantifizierung der Kompensation nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen wer den (vgl. BGH StraFo 2007, 35;… Fischer aaO § 46 Rdn. 62 a).
Rechtsprechung
BGH, 21.11.2006 - 1 StR 477/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 274 StPO
Vorgaben zur Protokollierung (Einheitlichkeit bei gleichartigen Vorgängen; auszugsweise Verlesung einer Urkunde) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Zweck der Verlesung des Protokolls
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 273 Abs. 1
Einheitliche Protokollierung gleichartiger Vorgänge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 52
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 30.06.2009 - 3 Ss OWi 416/09
Identitätsfeststellung durch Übersendung einer Passkopie durch die …
Dies lässt nur den Schluss zu, dass letztere gerade nicht verlesen und damit in prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind (vgl. insoweit auch BGH NStZ-RR 2007, 52). - BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17
Selbstleseverfahren (Bezeichnung der Urkunden; Bestimmtheit; …
Für den Fall der auszugsweisen Verlesung einer Urkunde wird auch eine Kenntlichmachung der verlesenen Teile auf dem Dokument durch die Anbringung von Klammern empfohlen (so BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 1 StR 477/06, NStZ-RR 2007, 52); dies dürfte im Einzelfall auch genügen. - BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10
Darlegungsanforderungen an die Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 5 StPO; …
Die bloße Dokumentation einer "teilweisen" Verlesung oder Anhörung genügt in aller Regel nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Juli 2003 - 1 StR 34/03; 25. Oktober 2006 - 1 StR 424/06; 21. November 2006 - 1 StR 477/06).