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   OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05   

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https://dejure.org/2006,1237
OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,1237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.11.2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,1237)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. November 2006 - 2 Ss 24/05 (https://dejure.org/2006,1237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit" durch Kraftfahrzeuge in Fahrradstraßen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit" durch Kraftfahrzeuge in Fahrradstraßen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der mäßigen Geschwindigkeit i.S.d. § 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Befahren einer Fahrradstraße mit einem Kraftfahrzeug

  • ra.de
  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung auf Radweg - darf man hier mit Pkw nur 30 km/h fahren?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 41 Abs. 2 Nr. 5
    Begriff der mäßigen Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tempo 30 auf Fahrradstraßen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Fahrradstraßen gilt Tempo 30

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Höchstgeschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeit in Fahrradstraße

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Fahrradstraße - mäßige Geschwindigkeit

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Fahrradstraße: Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Fahrradstraßen dürfen höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h befahren werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höchstgeschwindigkeit für Pkws auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/h

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höchstgeschwindigkeit für Pkws auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/h

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrradstraßen dürfen höchstens mit 30 km/h befahren werden - OLG hebt in Grundsatzentscheidung Freispruch der Vorinstanz auf

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1299 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 60
  • NZV 2007, 47
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 4 RBs 92/19

    Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der

    § 3 OWiG (Art. 103 Abs. 2 GG) verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 47, 109; 55, 144; 71, 108; NJW 2010, 754; BGH, a.a.O.; Senat, NStZ-RR 2007, 60; OLG Stuttgart, a.a.O.; Gürtler in: Göhler, a.a.O., § 3 Rn. 1; KK-Rogall, a.a.O., § 3 Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.11.2019 - 1 RBs 220/19

    Geschwindigkeitsüberschreitung; verkehrsberuhigter Bereich;

    Dies ist nach Bewertung des Senats unabhängig von den hierzu vertretenen unterschiedlichen Auffassungen grundsätzlich der Fall, so dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, insoweit die nähere Definition der Rechtsprechung zu überlassen (OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 1985 - 1 Ss 782/84 -, juris; ebenso für den Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. November 2017, 2 Ss 24/05 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO?

    § 3 OWiG (Art. 103 Abs. 2 GG) verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 47, 109; 55, 144; 71, 108; NJW 2010, 754; BGH, a.a.O.; Senat, NStZ-RR 2007, 60; OLG Stuttgart, a.a.O.; Gürtler in: Göhler, a.a.O., § 3 Rn. 1; KK-Rogall, a.a.O., § 3 Rn. 28 m.w.N.).
  • KG, 12.03.2008 - 2 Ss 264/07

    Verwendung des Begriffs "Schrittgeschwindigkeit" im Tatbestand eines Urteils

    Kann unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhanges eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung der gesetzlichen Bestimmung gefunden und der Sinngehalt einer Vorschrift von dem Normadressat noch erfasst werden, bestehen gegen die Verwendung derartiger Begriffe keine verfassungsmäßigen Bedenken [vgl. OLG Karlsruhe VRS 111, 447, 449 ].
  • VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 4 K 20.335

    Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Werbeanlage

    Schon daraus folgt, dass sich der Kraftfahrzeugverkehr in den vorherrschenden Fahrradverkehr einpassen muss (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 7.11.2006 - 2 Ss 24/05 - juris Rn. 5).
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