Weitere Entscheidung unten: KG, 07.03.2007

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   OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05   

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OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05 (https://dejure.org/2005,7908)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2005 - 2 Ws 28/05 (https://dejure.org/2005,7908)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 2 Ws 28/05 (https://dejure.org/2005,7908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand eines nebenklageberechtigten Verletzten; Anfangsverdacht der Begehung eines qualifizierten Nebenklagedelikts als Grundlage der Bestellung eines Rechtsanwalts für den Nebenkläger; Für die Beistandsbestellung erforderlicher ...

  • Judicialis

    StPO § 397a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 406g Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung des Verletztenbeistandes nur aufgrund ermittlungsfähigem Tatverdacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 280 (Ls.)
  • StV 2007, 292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Münster, 29.07.2003 - 12 AR 2/03
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
    a) Nach im Schrifttum überwiegender Meinung reicht zur Bestellung eines Beistandes nach § 406g Abs. 3 Satz 1 StPO der bloße Anfangsverdacht für die Begehung eines gemäß § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO qualifizierten Nebenklagedeliktes aus (vgl. Engelhardt in KK-StPO, 5. Aufl., § 406g Rdn. 2; Hilger, a.a.O., § 406g Rdn. 16 i.V.m. § 397a Rdn. 5; Kurth, a.a.O., § 406g Rdn. 3; Stöckel in KMR, StPO, § 406g Rdn. 17 i.V.m. § 397a Rdn. 4; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 406g Rdn. 2; aus der instanzgerichtlichen Rspr. vgl. LG Baden-Baden in NStZ-RR 2000, 52, 53; LG Münster, Beschl. v. 29. Juli 2003 [Az.: 12 AR 2/03]; a.A. Velten in SK-StPO, § 406g Rdn. 10 i.V.m. Rdn. 3, § 397a Rdn. 4: nach Verfahrensstand abgestufter Verdachtsgrad; ähnlich für Verfahrensabschnitte nach Anklageerhebung Stöckel, a.a.O., § 406g Rdn. 6); obergerichtliche Rechtsprechung ist nicht ersichtlich.

    Unentschieden bleiben kann dabei, ob für die Prüfung dieses Verdachtsgrades stets auf den Zeitpunkt der Antragstellung, also des Verfahrensstadiums, in welchem die Rechte nach § 406g StPO geltend gemacht werden, abzustellen ist (so HansOLG Hamburg in NStE Nr. 3 zu § 397a StPO bei unmittelbarer Anwendung dieser Vorschrift; LG Münster, Beschl. v. 29. Juli 2003 [Az.: 12 AR 2/03] zu § 406g StPO), oder ob - bei etwaiger Veränderung des Verdachtsgrades - insoweit auch der Stand der Ermittlungen zum Zeitpunkt erst der (Beschwerde-)Entscheidung maßgeblich sein kann (vgl. LG Baden-Baden in NStZ-RR 2000, 52, 53).

  • LG Baden-Baden, 19.05.1999 - 1 Qs 80/99

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand der Verletzten ohne bisherige

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
    a) Nach im Schrifttum überwiegender Meinung reicht zur Bestellung eines Beistandes nach § 406g Abs. 3 Satz 1 StPO der bloße Anfangsverdacht für die Begehung eines gemäß § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO qualifizierten Nebenklagedeliktes aus (vgl. Engelhardt in KK-StPO, 5. Aufl., § 406g Rdn. 2; Hilger, a.a.O., § 406g Rdn. 16 i.V.m. § 397a Rdn. 5; Kurth, a.a.O., § 406g Rdn. 3; Stöckel in KMR, StPO, § 406g Rdn. 17 i.V.m. § 397a Rdn. 4; siehe auch Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 406g Rdn. 2; aus der instanzgerichtlichen Rspr. vgl. LG Baden-Baden in NStZ-RR 2000, 52, 53; LG Münster, Beschl. v. 29. Juli 2003 [Az.: 12 AR 2/03]; a.A. Velten in SK-StPO, § 406g Rdn. 10 i.V.m. Rdn. 3, § 397a Rdn. 4: nach Verfahrensstand abgestufter Verdachtsgrad; ähnlich für Verfahrensabschnitte nach Anklageerhebung Stöckel, a.a.O., § 406g Rdn. 6); obergerichtliche Rechtsprechung ist nicht ersichtlich.

    Unentschieden bleiben kann dabei, ob für die Prüfung dieses Verdachtsgrades stets auf den Zeitpunkt der Antragstellung, also des Verfahrensstadiums, in welchem die Rechte nach § 406g StPO geltend gemacht werden, abzustellen ist (so HansOLG Hamburg in NStE Nr. 3 zu § 397a StPO bei unmittelbarer Anwendung dieser Vorschrift; LG Münster, Beschl. v. 29. Juli 2003 [Az.: 12 AR 2/03] zu § 406g StPO), oder ob - bei etwaiger Veränderung des Verdachtsgrades - insoweit auch der Stand der Ermittlungen zum Zeitpunkt erst der (Beschwerde-)Entscheidung maßgeblich sein kann (vgl. LG Baden-Baden in NStZ-RR 2000, 52, 53).

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
    Diese muß die Beiordnung allerdings nur dann beantragen, wenn und sobald nach ihrer Auffassung die Verteidigung im - künftigen - gerichtlichen Verfahren notwendig sein wird (vgl. BGHSt 47, 172, 176; Lüderssen, a.a.O., § 141 Rdn. 24a m.w.N.).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00

    Bestellung eines Beistands nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO; Erstreckung auf die

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
    Diese Auffassung knüpft an die für den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO herrschende Auffassung an, wonach die Bestellung eines Beistandes nicht davon abhängt, ob wertungsbedürftige, nach dem jeweiligen Verfahrensstand zu prüfende Voraussetzungen erfüllt sind, sondern eine Bestellung schon dann vorzunehmen ist, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, daß der Beschuldigte eine zum Anschluß als Nebenkläger berechtigende Straftat begangen hat (vgl. BGH in NStZ 2000, 552, 553, und NStZ-RR 2002, 340, jeweils m.w.N.; Hilger, a.a.O., § 397a Rdn. 5; Kurth, a.a.O., § 397a Rdn. 3; Meyer-Goßner, a.a.O., § 397a Rdn. 3; a.A. Velten, a.a.O., § 397a Rdn. 4).
  • OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97

    Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers;

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
    Folgte man insoweit gleichwohl der im Schrifttum herrschenden Meinung, bestünde die Gefahr der Belastung öffentlicher Haushalte auch dann, wenn die jedenfalls einen Anfangsverdacht zu begründen geeignete bloße Behauptung, durch ein nebenklagefähiges Delikt verletzt zu sein, sich trotz ausreichender Ermittlungen nicht bestätigt hat und deshalb bereits absehbar ist, daß die durch die Beistandsbestellung entstehenden Auslagen nicht gemäß § 472 Abs. 3 Satz 1 StPO einem künftigen Angeklagten auferlegbar sein werden (zur Beachtung der Pflicht, öffentliche Mittel sparsam zu verwenden, auch für die Frage der Bestellung von Rechtsanwälten im Strafverfahren, vgl. Senat in NStZ-RR 1997, 203, 204 m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1995 - 2 StR 240/95

    Revision des Nebenklägers - Antragstellung - Aussichtslosigkeit -

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
    Das gilt nicht nur bei Unzulässigkeit eines Rechtsmittels (vgl. BGH in NStZ 1993, 351, und bei Kusch in NStZ 1994, 23, 26; BayObLG bei Bär in DAR 1989, 361, 371) sowie bei offensichtlicher Unbegründetheit einer Revision nach § 349 Abs. 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 12) - Fallgestaltungen, die etwaig auch unter den von der herrschenden Meinung zugrundegelegten Maßstab einer rechtlichen Unmöglichkeit der Verurteilung wegen einer Nebenklagestraftat erfaßt werden mögen -, sondern auch zum Beispiel im Klagerzwingungsverfahren, in welchem zusätzlich die Sachlage geprüft wird.
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 Ws 109/99

    Bestellung eines Beistands und Prozeßkostenhilfe für den Verletzten im

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
    So hat das OLG Hamm (in NStZ-RR 2000, 244) die Beiordnung eines Beistandes unter Gewährung von Prozeßkostenhilfe abgelehnt, weil nach Abschluß der Ermittlungen die bisherige Beweislage der Annahme hinreichenden Tatverdachtes entgegenstehe und weitere Beweiserhebungen nicht erfolgversprechend seien (ebenso Kurth, a.a.O., § 406g Rdn. 3).
  • BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99

    Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
    Fehlt es an der Anklageerhebung als gleichsamem Filter, der eine Verdachtsprüfung jedenfalls hinsichtlich der hinreichend wahrscheinlichen Erfüllung irgendeines Straftatbestandes (zum Verhältnis von der Anklage zugrundegelegtem sonstigem Straftatbestand zur Nebenklagebefugnis vgl. BGH in NJW 1999, 2380) bewirkt, ist zur Einschränkung zwangsläufiger Beistandsbestellung selbst bei mutwilliger Beschuldigung ein anderweitiges Korrektiv geboten.
  • BGH, 18.06.2002 - 4 StR 178/02

    Nebenklagebefugnis (geringe Möglichkeit der Verurteilung wegen einer Katalogtat)

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
    Diese Auffassung knüpft an die für den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 397a Abs. 1 Satz 1 StPO herrschende Auffassung an, wonach die Bestellung eines Beistandes nicht davon abhängt, ob wertungsbedürftige, nach dem jeweiligen Verfahrensstand zu prüfende Voraussetzungen erfüllt sind, sondern eine Bestellung schon dann vorzunehmen ist, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, daß der Beschuldigte eine zum Anschluß als Nebenkläger berechtigende Straftat begangen hat (vgl. BGH in NStZ 2000, 552, 553, und NStZ-RR 2002, 340, jeweils m.w.N.; Hilger, a.a.O., § 397a Rdn. 5; Kurth, a.a.O., § 397a Rdn. 3; Meyer-Goßner, a.a.O., § 397a Rdn. 3; a.A. Velten, a.a.O., § 397a Rdn. 4).
  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92

    Keine Prozeßkostenhilfe für 9-jährigen Nebenkläger bei durchsetzbarem

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
    Das gilt nicht nur bei Unzulässigkeit eines Rechtsmittels (vgl. BGH in NStZ 1993, 351, und bei Kusch in NStZ 1994, 23, 26; BayObLG bei Bär in DAR 1989, 361, 371) sowie bei offensichtlicher Unbegründetheit einer Revision nach § 349 Abs. 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 12) - Fallgestaltungen, die etwaig auch unter den von der herrschenden Meinung zugrundegelegten Maßstab einer rechtlichen Unmöglichkeit der Verurteilung wegen einer Nebenklagestraftat erfaßt werden mögen -, sondern auch zum Beispiel im Klagerzwingungsverfahren, in welchem zusätzlich die Sachlage geprüft wird.
  • OLG Oldenburg, 25.02.2009 - 1 Ws 120/09

    Voraussetzungen für die Beistandsbestellung der nebenklageberechtigten Verletzten

    Um solche unsinnigen Ergebnisse zu vermeiden, ist für die Beistandsbestellung mindestens ein ausreichend ermittlungsfähiger Tatverdacht erforderlich, dessen Intensität sich nach dem jeweiligen Ermittlungsstand richtet, vgl. OLG Hamburg, StV 2007, 292 mit eingehender Begründung.
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Rechtsprechung
   KG, 07.03.2007 - 1 AR 176/07 - 4 Ws 22/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,39978
KG, 07.03.2007 - 1 AR 176/07 - 4 Ws 22/07 (https://dejure.org/2007,39978)
KG, Entscheidung vom 07.03.2007 - 1 AR 176/07 - 4 Ws 22/07 (https://dejure.org/2007,39978)
KG, Entscheidung vom 07. März 2007 - 1 AR 176/07 - 4 Ws 22/07 (https://dejure.org/2007,39978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 280
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19

    Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der

    Vielmehr kann er den Anspruch - ohne selbst ein Rechtsmittel einzulegen - grundsätzlich in der Berufungsinstanz erneut zur strafgerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 4 StR 245/19 -, NStZ-RR 2019, S. 320 ; vgl. auch KG, Beschluss vom 7. März 2007 - 4 Ws 22/07 -, NStZ-RR 2007, S. 280).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 245/19

    Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages;

    Vielmehr kann er den Anspruch - ohne selbst ein Rechtsmittel einzulegen (vgl. § 406a StPO) - auch in der Berufungsinstanz oder im Verfahren nach der Zurückverweisung durch das Revisionsgericht erneut zur strafgerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 24, 25; KG NStZ-RR 2007, 280; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 406 Rn. 6 mwN).
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