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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05   

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https://dejure.org/2006,4493
BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05 (https://dejure.org/2006,4493)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2006 - 4 StR 604/05 (https://dejure.org/2006,4493)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05 (https://dejure.org/2006,4493)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 250 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StPO; § 337 StPO
    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines Gutachtens); Verlesung einer polizeilichen Zeugenaussage nach § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO n.F. (Unmittelbarkeit; erneute und mögliche Vernehmung des Zeugen; erforderlicher Gerichtsbeschluss und Beruhen: ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Verlesung von polizeilichen Vernehmungsakten in der Hauptverhandlung; Nachträgliche handschriftliche Ergänzung des Protokolls; Auf die nicht erfolgte Hinzuziehung eines zweiten Sachverständigen gestützte Aufklärungsrüge

  • Judicialis

    StPO § 250; ; StPO § 251; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 251 Abs. 4; ; StPO § 251 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 251 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 251 Abs. 4 § 337 Abs. 1
    Beruhen auf fehlendem Gerichtsbeschluss über die Verlesung einer Zeugenaussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 52
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05
    Grundsätzlich begründet es allerdings die Revision, wenn der nach § 251 Abs. 4 StPO geforderte Gerichtsbeschluss nicht ergangen ist (vgl. BGH NStZ 1988, 283; 1993, 144).

    Das Urteil kann auf dem nicht ergangenen Gerichtsbeschluss beruhen, wenn sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung nicht erschlossen hat und damit die der Anordnung der Verlesung zu Grunde liegenden Erwägungen rechtlich nicht überprüfbar sind (vgl. BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 1, 3, 4; § 251 Abs. 4 S. 1 Anordnung 1) bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (im Gegensatz zum Vorsitzenden) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79).

    dazu als Zeugen zu hören, war eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht (vgl. dazu BGH NStZ 1988, 283; BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 4).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 446/92

    Beschluß - Begründung - Verlesung - Niederschrift - Zeuge

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05
    Grundsätzlich begründet es allerdings die Revision, wenn der nach § 251 Abs. 4 StPO geforderte Gerichtsbeschluss nicht ergangen ist (vgl. BGH NStZ 1988, 283; 1993, 144).

    Das Urteil kann auf dem nicht ergangenen Gerichtsbeschluss beruhen, wenn sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung nicht erschlossen hat und damit die der Anordnung der Verlesung zu Grunde liegenden Erwägungen rechtlich nicht überprüfbar sind (vgl. BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 1, 3, 4; § 251 Abs. 4 S. 1 Anordnung 1) bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (im Gegensatz zum Vorsitzenden) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79).

  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00

    Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05
    Das Urteil kann auf dem nicht ergangenen Gerichtsbeschluss beruhen, wenn sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung nicht erschlossen hat und damit die der Anordnung der Verlesung zu Grunde liegenden Erwägungen rechtlich nicht überprüfbar sind (vgl. BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 1, 3, 4; § 251 Abs. 4 S. 1 Anordnung 1) bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (im Gegensatz zum Vorsitzenden) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79).

    dazu als Zeugen zu hören, war eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht (vgl. dazu BGH NStZ 1988, 283; BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 4).

  • BGH, 25.09.1979 - 5 StR 531/79

    Verlesung der Niederschrift über die richterliche Vernehmung eines Zeugen in der

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05
    Das Urteil kann auf dem nicht ergangenen Gerichtsbeschluss beruhen, wenn sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung nicht erschlossen hat und damit die der Anordnung der Verlesung zu Grunde liegenden Erwägungen rechtlich nicht überprüfbar sind (vgl. BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 1, 3, 4; § 251 Abs. 4 S. 1 Anordnung 1) bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (im Gegensatz zum Vorsitzenden) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05
    Auf einem Fehler des Protokolls kann das Urteil nicht beruhen (BGHSt 7, 162, 163).
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05
    Die insoweit von der Revision in Bezug genommenen Urteilsstellen reichen nicht aus, um beurteilen zu können, ob sich das Landgericht hätte gedrängt sehen müssen, einen weiteren Sachverständigen anzuhören (vgl. dazu BGH NStZ 1999, 45; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 244 Rdn. 81).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass dem Vorbringen in der Revisionsbegründung, ein bestimmter Verfahrensvorgang sei nicht protokolliert worden, regelmäßig nicht die Behauptung zu entnehmen ist, dieser Verfahrensvorgang habe tatsächlich in der Hauptverhandlung auch nicht stattgefunden (vgl. allgemein BGH, Urteile vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162 ff. mwN; vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04, NStZ 2005, 281vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 225/70; Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; RG, Urteil vom 26. Mai 1914 - II 374/14, RGSt 48, 288, 289 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 86).

    Liegt mithin das Protokoll erst nach der Urteilsverkündung vor, ist ausgeschlossen, dass die Protokollierung einen Einfluss auf das bereits zuvor ergangene Urteil hat (st. Rspr.; instruktiv RG, Urteil vom 29. Januar 1909 - II 975/08, RGSt 42, 168, 170 f.; s. auch BGH, Urteile vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53; vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162, 163; Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170; Radtke, NStZ 2013, 669).

  • BGH, 10.06.2010 - 2 StR 78/10

    Sinn des Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO (Beruhen;

    Zwar ist es zutreffend, dass das Beruhen nach der Rechtsprechung entfallen kann, wenn den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung bewusst war und die persönliche Vernehmung des Zeugen zur weiteren Aufklärung nicht hätte beitragen können (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 52; 2001, 261).

    Dem entspricht es, dass die Einhaltung der Förmlichkeiten in § 251 Abs. 4 StPO, insbesondere die förmliche Selbstkontrolle des Gerichts durch Entscheidung des gesamten Spruchkörpers, nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten steht (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 52; NStZ 88, 283).

  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 583/10

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines Arztbriefes; mangelnder Beschluss;

    Entscheidend ist insoweit, ob die persönliche Vernehmung des Zeugen zur weiteren Aufklärung erforderlich ist oder ob die Verlesung der Niederschrift genügt (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, NStZ-RR 2001, 261 und vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52).

    Das Urteil kann auf dem nicht ergangenen Gerichtsbeschluss beruhen, wenn sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung nicht erschlossen hat und damit die der Anordnung der Verlesung zu Grunde liegenden Erwägungen rechtlich nicht überprüfbar sind bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (im Gegensatz zum Vorsitzenden) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).

  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

    Dies führt aber nicht dazu, dass für Rügen, mit denen eine Verletzung von § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO geltend gemacht wird, von Verfassungs wegen eine Ausnahme vom ansonsten geltenden Grundsatz der Unzulässigkeit sogenannter "Protokollrügen' gelten würde, mit denen lediglich die Fehlerhaftigkeit der Sitzungsniederschrift gerügt wird, auf der das Urteil nicht beruhen kann (vgl. dazu BGHSt 7, 162 ; BGH, Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05 -, NStZ-RR 2007, S. 52 ; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11 -, juris, Rn. 3; BGHSt 59, 130 ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 344 Rn. 26; Gericke, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 344 Rn. 21; Momsen, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 344 Rn. 38, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 273/13

    Fehlende Beeidigung eines Dolmetschers

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts handelt es sich nicht lediglich um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Insbesondere handelt es sich entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht lediglich um eine unzulässige Protokollrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11, StraFo 2011, 317; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Die Verfahrensbeanstandung bleibt ohne Erfolg, weil Mängel des Hauptverhandlungsprotokolls in der Revision nicht gerügt werden können (unzulässige Protokollrüge; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, BGHSt 59, 130 Rn. 8 ff.; Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 133 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 344 Rn. 26).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Abgesehen davon, dass die Urteilsberatung nicht zu den protokollierungspflichtigen Förmlichkeiten gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, NStZ 2009, 105), vermögen Fehler des Protokolls die Revision nicht zu begründen, weil das Urteil hierauf nicht beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2006 - 4 StR 604/05, NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21

    Entschuldigung eines Fernbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung bei

    Ferner ist die Darlegung der Tatsachen erforderlich, aufgrund derer die Beruhensfrage vom Rechtsbeschwerdegericht geprüft werden kann (BGH, Urt. 4 StR 604/05 v. 20.04.2006 - NStZ-RR 2007, 52 ).
  • BGH, 22.11.2007 - 4 StR 397/07

    Organisationsdelikt beim Betrug (gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug;

    Selbst wenn die Verlesungen deswegen rechtsfehlerhaft gewesen sein sollten, weil sie nicht durch Gerichtsbeschluss angeordnet wurden (§ 251 Abs. 4 Satz 1 StPO), beruhte das Urteil nicht auf dem Rechtsfehler (§ 337 Abs. 1 StPO); denn es kann ausgeschlossen werden, dass sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesungen nicht erschlossen hat bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (§ 251 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 StPO) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 52, 53).
  • OLG Bamberg, 25.10.2018 - 3 Ss OWi 1368/18

    Verfahren wegen fahrlässiger Abstandsunterschreitung

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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06   

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https://dejure.org/2006,6267
BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06 (https://dejure.org/2006,6267)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2006 - 2 StR 297/06 (https://dejure.org/2006,6267)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 2 StR 297/06 (https://dejure.org/2006,6267)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Ladung und Vernehmung eines ausländischen Zeugen im Rahmen der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund der Annahme von Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 3
    Bedeutungslosigkeit von Indiztatsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 52 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86

    Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des

    Auszug aus BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06
    Im Weiteren hat das Landgericht eine ausdrücklich bezifferte Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund dieser Verzögerung vorgenommen, jedoch nicht dargelegt, inwieweit bei der Zumessung der Einzelstrafen der Verletzung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK Rechnung getragen wurde (zur Erforderlichkeit vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 16).
  • BGH, 17.05.2001 - 4 StR 412/00

    Beruhen; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06
    Solche sind bedeutungslos, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung keinerlei Sachzusammenhang besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnten, weil sie nur mögliche, nicht zwingende Schlüsse zulassen und das Gericht den möglichen Schluss nicht ziehen will, weil es ihn im Hinblick auf die gesamte Beweislage für falsch hält (vgl. BGH, Urt. vom 17. Mai 2001 - 4 StR 412/00; BGH NJW 1988, 501, 502; st. Rspr.).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06
    Zwar hat die Strafkammer einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK nicht ausdrücklich festgestellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; BGHSt 45, 308, 309), sondern lediglich ausgeführt, "dass seit Tatbegehung annähernd 5 1/2 Jahre vergangen sind, wobei dieser Zeitablauf zum Großteil seit Mitte 2002 durch die Justiz verursacht wurde (...)".
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06
    Zwar hat die Strafkammer einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK nicht ausdrücklich festgestellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7; BGHSt 45, 308, 309), sondern lediglich ausgeführt, "dass seit Tatbegehung annähernd 5 1/2 Jahre vergangen sind, wobei dieser Zeitablauf zum Großteil seit Mitte 2002 durch die Justiz verursacht wurde (...)".
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06
    Solche sind bedeutungslos, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung keinerlei Sachzusammenhang besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnten, weil sie nur mögliche, nicht zwingende Schlüsse zulassen und das Gericht den möglichen Schluss nicht ziehen will, weil es ihn im Hinblick auf die gesamte Beweislage für falsch hält (vgl. BGH, Urt. vom 17. Mai 2001 - 4 StR 412/00; BGH NJW 1988, 501, 502; st. Rspr.).
  • BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge; Angabe der den Mangel

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Beruhen eines Urteils auf dem Fehlen einer ausdrücklichen Quantifizierung der Kompensation nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen wer den (vgl. BGH StraFo 2007, 35; Fischer aaO § 46 Rdn. 62 a).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2006 - 1 StR 477/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9343
BGH, 21.11.2006 - 1 StR 477/06 (https://dejure.org/2006,9343)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2006 - 1 StR 477/06 (https://dejure.org/2006,9343)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2006 - 1 StR 477/06 (https://dejure.org/2006,9343)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 52
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2006 - 1 StR 424/06

    Verlesbare Urkunde nach § 256 StPO; wesentliche Förmlichkeit (keine

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - 1 StR 477/06
    Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Sofern eine Urkunde nur auszugsweise verlesen werden soll, empfiehlt es sich - worauf der Senat bereits mehrfach hingewiesen hat - sowohl den Verlesungszweck (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 424/06) wie auch die verlesenen Teile der Urkunde zu protokollieren und ggfs. auch in der Urkunde z.B. durch Klammern kenntlich zu machen.
  • BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06

    Darlegungspflichten bei der Verfahrensrüge (schlüssige Behauptung einer

    Auszug aus BGH, 21.11.2006 - 1 StR 477/06
    Ebenso sollte tunlichst vermieden werden, dass gleichartige Vorgänge in der Hauptverhandlung unterschiedlich protokolliert werden bzw. dass dies teilweise erfolgt und teilweise unterbleibt (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2006 - 1 StR 147/06).
  • OLG Hamm, 30.06.2009 - 3 Ss OWi 416/09

    Identitätsfeststellung durch Übersendung einer Passkopie durch die

    Dies lässt nur den Schluss zu, dass letztere gerade nicht verlesen und damit in prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind (vgl. insoweit auch BGH NStZ-RR 2007, 52).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17

    Selbstleseverfahren (Bezeichnung der Urkunden; Bestimmtheit;

    Für den Fall der auszugsweisen Verlesung einer Urkunde wird auch eine Kenntlichmachung der verlesenen Teile auf dem Dokument durch die Anbringung von Klammern empfohlen (so BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 1 StR 477/06, NStZ-RR 2007, 52); dies dürfte im Einzelfall auch genügen.
  • BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10

    Darlegungsanforderungen an die Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 5 StPO;

    Die bloße Dokumentation einer "teilweisen" Verlesung oder Anhörung genügt in aller Regel nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Juli 2003 - 1 StR 34/03; 25. Oktober 2006 - 1 StR 424/06; 21. November 2006 - 1 StR 477/06).
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