Rechtsprechung
BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB
Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer verminderten Schuldfähigkeit bei antisozialer Persönlichkeitsstörung (schwere andere seelische Abartigkeit bei Mangel an jeglichem intakten Sozialverhalten; Verminderung der Steuerungsfähigkeit trotz koordiniertem, planmäßigem ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer schweren seelischen Störung bei einer festgestellten Auffälligkeit in der Persönlichkeit; Fehlende Tragfähigkeit der Begründung für den Ausschluss der erheblichen Verminderung der ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB §§ 20 § 21
Erheblichkeit der Verminderung des Steuerungsvermögens bei einer Persönlichkeitsstörung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 104
- NStZ-RR 2008, 162
- NStZ-RR 2008, 167
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Eine solche Gesamtschau (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) hat das Landgericht aber nicht angestellt, sondern eine entsprechende Beeinträchtigung der Gesamtheit des Lebens des Angeklagten ohne weitere Begründung abgelehnt. - BGH, 26.07.2005 - 5 StR 230/05
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Darstellung der …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Für diese Annahme und die Bewertung der Erheblichkeit der darauf beruhenden Verminderung der Steuerungsfähigkeit bedarf es einer Gesamtschau, ob die Störungen beim Täter sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGH NStZ 2006, 154). - BGH, 17.10.1991 - 4 StR 473/91
Vorliegen oder Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer erheblich verminderten …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Soweit das Landgericht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund der Persönlichkeitsstörung im Hinblick auf das gezielte und koordinierte Handeln des Angeklagten ausgeschlossen hat, ist diese Begründung ebenfalls nicht tragfähig (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 14, 23).
- BGH, 20.02.2001 - 5 StR 3/01
Narzißtische Persönlichkeitsstörung; Erhebliche Verminderung der …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvermögen gegeneinander abzuwägen und danach seinen Willensentschluss zu bilden (BGH StraFo 2001, 249). - BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04
Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Zwar geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung nicht gleichbedeutend mit derjenigen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit ist (BGHSt 49, 347). - BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Eine solche Gesamtschau (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) hat das Landgericht aber nicht angestellt, sondern eine entsprechende Beeinträchtigung der Gesamtheit des Lebens des Angeklagten ohne weitere Begründung abgelehnt. - BGH, 30.01.2007 - 4 StR 603/06
Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Daher ist der Schluss des Landgerichts, dass eine schwerwiegende allgemeine Einschränkung seiner Handlungskompetenz, wie sie die Feststellung eines überdauernden Zustands vom Schweregrad des § 21 StGB voraussetzt (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 4 StR 603/06), nicht gegeben ist, hier eher fernliegend. - BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88
Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Soweit das Landgericht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund der Persönlichkeitsstörung im Hinblick auf das gezielte und koordinierte Handeln des Angeklagten ausgeschlossen hat, ist diese Begründung ebenfalls nicht tragfähig (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 14, 23). - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88
Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen …
- BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender …
Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Soweit das Landgericht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund der Persönlichkeitsstörung im Hinblick auf das gezielte und koordinierte Handeln des Angeklagten ausgeschlossen hat, ist diese Begründung ebenfalls nicht tragfähig (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 14, 23). - BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90
Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren
- BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht …
- BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20
Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit …
Für die Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung ist daher maßgebend, ob es auch im Alltag außerhalb des Deliktes zu erheblichen Einschränkungen des sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 und vom 1. Juli 2015 ? 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 f.;… Beschlüsse vom 12. Oktober 2017 - 5 StR 364/17, juris Rn. 9; vom 23. Februar 2016 - 3 StR 547/15; vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 398/07, NStZ-RR 2008, 104). - BGH, 12.10.2017 - 5 StR 364/17
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Für die Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung ist im Allgemeinen maßgebend, ob es im Alltag außerhalb des Deliktes zu Einschränkungen des sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 und vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319 f.; Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 398/07, NStZ-RR 2008, 104). - BGH, 20.08.2008 - 5 StR 334/08
Nicht hinreichend erörterte Möglichkeit der Schuldunfähigkeit bei Brandstiftung …
Abgesehen davon, dass nach den Feststellungen ein überaus überlegtes Verhalten bei Begehung der zudem motivatorisch kaum verständlichen, ganz unvernünftigen Tat nicht hervorsticht, kann selbst bei geplantem und geordnetem Vorgehen die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvermögen gegeneinander abzuwägen und danach seinen Willensentschluss zu bilden (BGH NStZ-RR 2008, 104; BGH StraFo 2001, 249). - BGH, 05.03.2013 - 5 StR 25/13
Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit trotz planvollem Vorgehens; Anwendung …
Es wird nicht bedacht, dass auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein kann, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvermögen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 398/07, NStZ-RR 2008, 104, und vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249). - LG Bonn, 24.11.2009 - 28 KLs 18/09
Versuchter Amoklauf in St. Augustin "Ihr werdet alle sterben"
Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvermögen gegeneinander abzuwägen und danach seinen Willensentschluss zu bilden (vgl. nur BGH, NStZ-RR 2008, 104).