Rechtsprechung
BGH, 20.09.2007 - 1 StR 385/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 137 StPO; § 243 Abs. 4 StPO
Abgabe von Sacherklärungen (Einlassungen) des Angeklagten über den Verteidiger (Zurechnung von Verteidigeräußerungen; Abgrenzung von Prozesserklärungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgrenzung einer Sacheinlassung des Angeklagten von einer bloßen Prozesserklärung seines Verteidigers; Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 243 Abs. 4
Ausführungen des Verteidigers als Sacheinlassung des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Einlassung des Angeklagten durch Erklärung des Verteidigers
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 21
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers …
Der Angeklagte kann sie sich in der Hauptverhandlung auch nicht - rückwirkend - zu eigen machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 1 StR 385/07, NStZ-RR 2008, 21, 22 zu rechtlichen Erwägungen). - KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung dürfen nicht ohne Weiteres …
Der Angeklagte kann sie sich in der Hauptverhandlung auch nicht - rückwirkend - zu eigen machen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 1 StR 385/07, NStZ-RR 2008, 21, 22 zu rechtlichen Erwägungen). - BGH, 11.08.2020 - 4 StR 102/20
Urteilsgründe (revisionsgerichtliche Anforderungen; Voranstellen der Einlassung …
Erörterungen von Prozesserklärungen eines Verteidigers unter dem Gesichtspunkt der Einlassung eines Angeklagten sind verfehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 1 StR 385/07, NStZ-RR 2008, 21, 22).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 09.07.2007 - 4 Ws 223/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Pflichtverteidigerbestellung: Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung und gleichzeitiger Berufung
- Justiz Baden-Württemberg
Pflichtverteidigerbestellung: Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung und gleichzeitiger Berufung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Gerichtszuständigkeit bei Rechtmitteln gegen die Ablehnung eines Pflichtverteidigers; Zulässige Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung
Verfahrensgang
- AG Besigheim - AK 931/06
- LG Heilbronn - 7 Ns 36 Js 30722/06
- AG Heilbronn, 12.03.2007 - 5a Ds 36 Js 30722/06hw
- OLG Stuttgart, 09.07.2007 - 4 Ws 223/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 246 (Ls.)
- NStZ-RR 2008, 21
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung …
Danach entfällt dessen Entscheidungskompetenz, und die Sache ist dem erkennenden Gericht vorzulegen (vgl. zur alten Rechtslage OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2010 - 1 Ws 419/10, NStZ-RR 2010, 381;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 141 Rn. 6a;… zur neuen Rechtslage Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 142 Rn. 18; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 4 Ws 223/07, NStZ-RR 2008, 21, zum Zuständigkeitswechsel nach Vorlage an die Berufungskammer). - OLG Celle, 19.08.2010 - 1 Ws 419/10
Zuständigkeit des Gerichts für die Beiordnung eines Verteidigers; Entpflichtung …
Aus denselben Erwägungen ist auch eine nicht erledigte Beschwerde gegen die Ablehnung einer Verteidigerbestellung durch das Amtsgericht nach Vorlage der Akten gemäß § 321 Satz 2 StPO beim Berufungsgericht wegen des damit verbundenen Zuständigkeitswechsels in einen erneuten Antrag auf Verteidigerbestellung umzudeuten (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2007, 357;… Meyer-Goßner, § 141 StPO Rdnr. 10). - LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde, …
Die Wirkung der Beiordnungsentscheidung erschöpft sich nicht in der Vorbereitung der Urteilsfällung (im Ergebnis ebenso: 1. Strafsenat des OLG Celle, 1 Ws 339/08 = NStZ 2009, 56; 4. Strafsenat des OLG Stuttgart, 4 Ws 223/07 = NStZ-RR 2008, 21; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; KG NStZ-RR 2014, 279; Meyer-Goßner/Schmitt 58.A, § 141 Rn 10a; SK-StPO-Wohlers 4.A § 141 Rn 33; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 42).
- OLG Koblenz, 01.12.2014 - 2 Ws 616/14
Strafverfahren: Zuständigkeit hinsichtlich der Bestellung eines …
Da eine noch nicht erledigte Beschwerde gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung durch das erstinstanzlich zuständige Gericht mit Vorlage der Akten gemäß § 321 Satz 2 StPO an das Berufungsgericht in einen erneuten Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung umzudeuten ist (OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21; OLG Celle NStZ-RR 2010, 414;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 10b), wäre es eine bloße Förmelei, zunächst eine Entscheidung des Vorsitzenden des erstinstanzlich zuständigen Gerichts zu verlangen. - KG, 08.03.2013 - 2 Ws 86/13
Rückwirkende Bestellung des Pflichtverteidigers
Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse des Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21; OLG Bamberg NJW 2007, 3796; KG Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Senat, StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 121-122/11 - und 27. Dezember 2010 - 2 Ws 660/10 -). - KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
Untersuchungshaft: Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine noch nicht …
Ein solcher Zuständigkeitsübergang auf das Berufungsgericht - der für unerledigte Beschwerden gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (…vgl. Hauck in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 111 a Rdnr. 94) und gegen die Ablehnung einer Beiordnung als Pflichtverteidiger (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2008, 21) anerkannt ist, sich als allgemeiner prozessualer Rechtsgedanke, dass eine noch nicht beschiedene Beschwerde in einen an das erkennende Gericht gerichteten Antrag auf Aufhebung der Entscheidung umzudeuten ist, auch in § 98 Abs. 2 Satz 3 StPO verorten lässt und zudem etwa für Beschwerden gegen dingliche Arrestanordnungen gilt (…vgl. Johann in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 111e Rdnr. 34) - muss auch bei einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung eines Haftbefehls stattfinden.