Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 52/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zulässigkeit von Weisungen, Widerruf
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Untersagung jeglichen Alkoholgenusses im Rahmen einer Weisung; Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Widerrufs der Strafaussetzung bei einem Verstoß gegen erteilte Weisungen; Berücksichtigung der Steuerungsfähigkeit des Verurteilten in Bezug auf das ...
- Judicialis
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - StVK O 1300/06
- OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 52/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 220
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16
Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf; …
Denn ein Widerruf kommt nur bei einem gröblichen oder beharrlichen Verstoß in Betracht, der zudem im Fall von Suchtmittelabhängigkeit für den Verurteilten vermeidbar sein muss (…Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56f, Rdnr. 10a; Senat, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 3 Ws 52/08, NStZ-RR 2008, 220, 221).Verstöße gegen Weisungen, die mit einer Suchterkrankung in Zusammenhang stehen, müssen für den Verurteilten vermeidbar sein, um den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu rechtfertigen (…Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56f, Rdnr. 10a; Senat, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 3 Ws 52/08, NStZ-RR 2008, 220, 221).
Zudem begab er sich nach den Vorfällen vom 13. März 2015 und vom 11. Mai 2015 zu freiwilligen Entgiftungsbehandlungen in die LWL-Klinik M, was von ihm eine Alkoholabstinenz erforderte (s. dazu Senat, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 3 Ws 52/08, juris).
- OLG Hamm, 16.10.2014 - 3 Ws 357/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Aufgabe eines Einschreibens einen Tag …
Diese Weisung ist zulässig (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2008, 3 Ws 52/08 [8], NStZ-RR 2008, 220 f. mwN). - OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09
Führungsaufsicht: (Un-)Zumutbarkeit der Weisung, jeglichen Konsum von …
Sie ist auch Ausdruck der Gemeinschaftsgebundenheit des Betroffenen, welche die Einschränkung seines Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG rechtfertigt (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1993, 3315; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 220 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 332).
- OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 6/17
Strafverfahren: Abstinenzweisung im Bewährungsbeschluss
Die für sich genommen verfassungsrechtlich zulässigen Weisungen, keine Betäubungsmittel zu konsumieren und Urinproben zur Kontrolle abzugeben (BVerfG NJW 1993, 3315), begegnen danach auch bei einem Betäubungsmittelabhängigen jedenfalls dann keinen Bedenken, wenn der Verurteilte seinen Konsum grundsätzlich steuern kann (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 220; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1984, 332). - OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22 Verstöße gegen Weisungen, die im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung stehen, können einen Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB nur rechtfertigen, wenn sie für den Verurteilten vermeidbar sind (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 220; Beschluss des 1. Strafsenats vom 29. März 2018 - 1 Ws 51/18 -).
- OLG Naumburg, 17.12.2019 - 1 Ws (s) 451/19
Zumutbarkeit von Weisung zur Unterlassung von Rauschmittelkonsum
Sie ist auch Ausdruck der Gemeinschaftsgebundenheit des Betroffenen, welche die Einschränkung seines Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. GG Artikel 2 GG Artikel 2 Absatz 1 GG rechtfertigt (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1993, NJW Jahr 1993 Seite 3315; OLG Hamm, NStZ-RR 2008 Seite 220f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1984 Seite 332). - LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2021 - JK II Qs 25/21
Zur Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung
Verstöße gegen Weisungen, die im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung stehen, müssen für den Verurteilten vermeidbar sein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008, 3 Ws 52/08, NStZ-RR 2008, 220, Leitsatz 2, zu § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB). - LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2021 - JK II Qs 25/11
Bewährungswiderruf, Abstinzweisung, Suchtproblematik
Verstöße gegen Weisungen, die im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung stehen, müssen für den Verurteilten vermeidbar sein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008, 3 Ws 52/08, NStZ-RR 2008, 220, Leitsatz 2, zu § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB).