Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 15.04.2008 | BGH, 30.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08   

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BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08 (https://dejure.org/2008,3479)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2008 - 2 StR 174/08 (https://dejure.org/2008,3479)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08 (https://dejure.org/2008,3479)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73a Satz 1 StGB; § 30 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld; Erlangen)

  • HRR Strafrecht

    § 260 StPO; § 264 Abs. 1 StPO; § 73 StGB; § 73a StGB
    Teilweiser Freispruch (Erschöpfung der Anklage); Verfall (Erlangen; faktische Verfügungsgewalt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des unmittelbaren Erlangens eines Vermögensvorteiles aus einem Betäubungsmittelgeschäft; Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73a Satz 1; ; StGB § 73c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 § 73 a
    Definition von "Erlangen"

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 § 73 a
    Definition von "Erlangen"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 287
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Bei mehreren Tätern und/oder Teilnehmern genügt insofern, dass sie zumindest eine faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsmacht über den Vermögensgegenstand erlangt haben (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566; vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08, NStZ 2008, 623; vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256; vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, NStZ-RR 2009, 320; vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, StraFo 2010, 257).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Es hätte deshalb, um den Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, ohne Rücksicht auf die dem Urteil zugrunde gelegte konkurrenzrechtliche Bewertung den Angeklagten teilweise freisprechen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08, NStZ-RR 2008, 316; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 260 Rn. 13).
  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08

    Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde

    Erlangt ist - unabhängig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes - schon dann "etwas", wenn der Gegenstand in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar etwas wirtschaftlich messbar zugute kommt (BGHSt 51, 65, 68; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08).
  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 438/17

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bemessung einer

    Insofern kam der dem Urteil nunmehr zugrundegelegten geänderten konkurrenzrechtlichen Bewertung der vom Angeklagten begangenen Körperverletzungen, nach der bei einem Tatnachweis das Nötigungsdelikt in Tateinheit mit der späteren Körperverletzung gestanden hätte, keine Bedeutung zu (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287, und vom 30. Mai 2017 - 5 StR 135/17 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 260 Rn. 13).
  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 68/17

    Erforderlichkeit des Teilfreispruchs bei nicht ausgeschöpfter Anklage

    Soweit eine Verurteilung die Anklage nicht ausschöpft, muss Teilfreispruch erfolgen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 5 StR 448/05 -, BGH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08 -, NStZ-RR 2008, 287; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 260 Rdnr. 13 m. w. N.; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 260 Rdnrn. 36, 55, jeweils m. w. N.).

    Ein Fall, in dem es eines Teilfreispruchs nicht bedurfte, weil das Gericht mehrere tatmehrheitlich angeklagte Taten als erwiesen ansah, aber lediglich (in dubio pro reo) tateinheitlich aburteilte, liegt hier nicht vor (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 StR 67/07 -, BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08 -, und vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 - BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 362/99 - BGH, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 -).

  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Mehrfachverteidigung, angestellte Rechtsanwälte, Arbeitgeber

    Das Merkmal des Erlangens bestimmt sich dabei ohne Rücksicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit allein nach der tatsächlichen Verfügungsgewalt (BGH, Urt. v. 04.02.2009 - 2 StR 504/08; BGH Beschluss vom 30.5.2008 - 2 StR 174/08).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10

    Voraussetzungen des Auffangrechtserwerbs (mangelnde Darlegung im Urteil;

    Dies hätte bei mittäterschaftlicher Begehung vorausgesetzt, dass der Angeklagte den gesamten Betrag entweder selbst erlangt oder zumindest faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über ihn hatte (BGHSt 52, 227, 256; Senat NStZ-RR 2008, 287).
  • BGH, 23.08.2011 - 4 StR 373/11

    Tenorierung: nachzuholender Teilfreispruch bei Anklage in Tatmehrheit

    Ein Angeklagter, der nicht wegen aller Delikte verurteilt wird, die er der Anklage zufolge in Tatmehrheit begangen haben soll, ist insoweit freizusprechen, um Anklage und Eröffnungsbeschluss auszuschöpfen; dies gilt auch dann, wenn das Gericht das Konkurrenzverhältnis anders beurteilt und von Tateinheit ausgeht (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08, NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 559/11

    Teilfreispruch im Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs

    Bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat wäre zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 258/19

    Erschöpfung von Anklage und Eröffnungsbeschluss unabhängig von

    Das Landgericht hätte den Angeklagten indes, um Anklage und Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Beurteilung teilweise freisprechen müssen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338 jeweils mwN).
  • BGH, 02.06.2010 - 5 StR 64/10

    Unbegründete Revision; Teilfreispruch; Erschöpfung der Anklage

  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 277/19

    Teilfreispruch wegen Nichterweisbarkeit der 130 weiteren tatmehrheitlich

  • BGH, 27.01.2015 - 4 StR 369/14

    Nachholung eines Teilfreispruchs bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 86/08   

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https://dejure.org/2008,9439
OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 86/08 (https://dejure.org/2008,9439)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.2008 - 4 Ss 86/08 (https://dejure.org/2008,9439)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 2008 - 4 Ss 86/08 (https://dejure.org/2008,9439)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Strafrahmens hinsichtlich der Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Identifizierung eines Fahrers anhand von Messfotos; Wertung und Würdigung eines Messfotos als Beweismittel im Gerichtsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit von Angaben zur Merkmalshäufigkeit gefundener Merkmalsübereinstimmungen bei der Wiedergabe eines anthropologischen Sachverständigengutachtens in einem Urteil; Möglichkeit der Identifizierung eines sich ordnungswidrig verhaltenden Kraftfahrers anhand ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StPO § 56 Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3; ; OWiG § 71 Abs. 1; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 4; ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 69 a Abs. 1 Satz 3

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 287
  • NStZ-RR 2008, 287
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Oldenburg, 30.09.2008 - Ss 324/08

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsbegründung im Bezug

    Konkrete Angaben zu der Merkmalshäufigkeit in der Bevölkerung sind nicht erforderlich (Anschluss OLG Hamm, DAR 2008, 395 ff.).

    Demgegenüber schließt sich der Senat der durch den 4. Senat des OLG Hamm vertretenen Auffassung (OLG Hamm, DAR 2008, 395 ff.) an, wonach die Angabe der Merkmalshäufigkeit schon deshalb nicht verlangt werden kann, weil es sowohl an fest definierten Merkmalen als auch an statistischem Material zur Merkmalshäufigkeit fehlt.

    Umgekehrt könne eine Gesamtwürdigung aller Umstände - der sich aus dem Foto ergebenden Anhaltspunkte sowie weiterer Indizien, etwa der Haltereigenschaft, der Fahrtstrecke oder -zeit - auch dann zur Überführung des Beschuldigten ausreichen, wenn der Vergleich des Fotos mit dem Betroffenen für sich allein diesen Schluss nicht rechtfertigen könne (BGH, BGHSt 41, 376, 385; vgl. auch OLG Hamm, DAR 2008, 395 (397)).

  • OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    13 Um dem Senat die Überprüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens und seines Beweiswertes zu ermöglichen, hätte zunächst dargelegt werden müssen, auf welche und wie viele übereinstimmende metrische und deskriptive Körpermerkmale der Sachverständige sich bei seiner Bewertung gestützt und auf welche Art und Weise er diese Übereinstimmungen ermittelt hat (BGH NStZ 2000, 106 f.; NZV 2006, 160 f.; OLG Bamberg NZV 2008, 211 f.; OLG Hamm DAR 2008, 395 ff. = NStZ-RR 2008, 287 f.; StV 2010, 124 ff.; OLG Oldenburg NZV 2009, 52 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116; vgl. zuletzt wohl auch OLG Koblenz NZV 2010, 212 f.).
  • OLG Celle, 06.11.2012 - 311 SsBs 136/12

    Urteilsgründe im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen

    Insoweit reicht bereits ein besonders prägnantes Gesichtsmerkmal, um einen Identitätsausschluss zu erreichen (OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 287).

    Das Amtsgericht war dabei im Übrigen nicht gehalten, auch konkrete Angaben zu der Merkmalshäufigkeit zu machen (ebenso OLG Oldenburg, NZV 2009, 52; OLG Hamm, NStZ-RR 2008, 287).

  • OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08

    Unzulässige Verwertung eines anthropologischen Identitätsgutachtens ohne Angaben

    Der Senat hält auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Hamm in dessen Beschluss vom 15.04.2008 (NStZ-RR 2008, 287 f.) an seiner bisherigen Rechtssprechung fest, wonach Angaben zur Merkmalshäufigkeit erforderlich sind.

    Der Senat hält insoweit auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Hamm in dessen Beschluss vom 15.04.2008 (NStZ-RR 2008, 287 f.) an seiner bisherigen Rechtssprechung fest, wonach Angaben zur Merkmalshäufigkeit verlangt werden.

  • OLG Hamm, 19.01.2010 - 2 (6) Ss OWi 987/09

    Fahrverbot, Verhängung, Anforderungen, Urteilsgründe

    Die Urteilsgründe genügen dabei den Anforderungen, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Darstellung von anthropologischen Sachverständigengutachten (zu vgl. OLG Hamm, SVR 2009, 269-270; OLG Hamm, DAR 2008, 395-398; OLG Hamm, NZV 2000, 428-429, jeweils m. w. N.) und an die Darstellung der Ordnungsgemäßheit des Messverfahrens unter Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens zu stellen sind.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39303
BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08 (https://dejure.org/2008,39303)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2008 - 2 StR 200/08 (https://dejure.org/2008,39303)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 2 StR 200/08 (https://dejure.org/2008,39303)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Erlangen" im Sinne von § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 73a S. 1 StGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 287
  • NStZ-RR 2008, 287
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