Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 21.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5483
BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08 (https://dejure.org/2008,5483)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2008 - 4 StR 178/08 (https://dejure.org/2008,5483)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 4 StR 178/08 (https://dejure.org/2008,5483)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Jugendstrafe auf einen Heranwachsenden aufgrund seiner sittlich und geistigen Entwicklung zur Tatzeit bezüglich des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 32

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 32
    Unzulässigkeit von Jugend- und Erwachsenenstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 196
  • NStZ-RR 2008, 324
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8913
OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08 (https://dejure.org/2008,8913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2008 - 3 Ws 344/08 (https://dejure.org/2008,8913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 3 Ws 344/08 (https://dejure.org/2008,8913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus aus rechtlichen Gründen; Rechtlich fehlerhafte Subsumtion der Auswirkungen der Störung auf die Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit des Verurteilten bei der Tatbegehung durch das Gericht; Materielle Rechtskraft von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 324
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10

    Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung

    21.5.2008 (3 Ws 344/08, NStZ-RR 2008, 324 ff.) ausgeführt:.

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 21.05.2008 (NStZ-RR 2008, 324) ausgeführt:.

    Dafür bieten die Gesetzesmaterialien keinerlei Anhalt, das Gegenteil ergibt sich vielmehr aus den Materialien zum nachfolgenden "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 24. August 2004 (BT-Dr. 15/3652), wie der Senat im Beschluss vom 21.5.2008 (NStZ-RR 2008, 324) nochmals hervorgehoben hat.

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Sie sind keine extraordinären Wiederaufnahmegerichte und dürfen keine Rechtsfehler korrigieren, die nur im Wege der Wiederaufnahme geltend gemacht können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 324), zumal dann, wenn - wie hier - der Gesetzgeber einen besonderen Wiederaufnahmegrund vorgesehen hat.
  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

    Allerdings kommt nach der zutreffenden vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Erledigungserklärung wegen "Fehleinweisung" nur in Betracht, wenn die Anordnung der Unterbringung auf einer im Tatsächlichen falschen Grundlage, nicht aber, wenn sie auf einem Rechtsfehler beruhte (BVerfG, NStZ-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325 und StV 2007, 430, 432; LG Marburg, NStZ-RR 2007, 356; LK-Rissing-van Saan/Peglau, aaO., Rn. 56; Fischer, aaO., Rn. 23; Schönke-Schröder-Stree/Kinzig, StGB , 28. Auflage 2010, § 67 d Rn. 16; a.A. Berg/Wiedner, StV 2007, 434).

    Selbst wenn die "neuen Sachverständigen" mit ihrer Einschätzung Recht hätten, handelte es sich um einen Fehler rechtlicher Subsumtion, so dass einer Neubewertung die entgegenstehende Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils vom 24.04.2008 entgegenstünde (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325; LG Landau, StV 2007, 433, 434).

  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

    Denn spätestens mit der Einfügung des § 67 Abs. 6 StGB im Zuge des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er auch mit Blick auf das Problem der anfänglichen Fehldiagnose der - von der Rechtsprechung bis dahin ohnehin schon favorisierten (und vom BVerfG in NStZ 1995, 174 gebilligten) - Vollstreckungslösung den Vorzug vor der Wiederaufnahmelösung gibt (vgl. dazu OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 324 [325]; Berg/Wiedner, StV 2007, 434 mit weit.
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