Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 21.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08   

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https://dejure.org/2008,5483
BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08 (https://dejure.org/2008,5483)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2008 - 4 StR 178/08 (https://dejure.org/2008,5483)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 4 StR 178/08 (https://dejure.org/2008,5483)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Jugendstrafe auf einen Heranwachsenden aufgrund seiner sittlich und geistigen Entwicklung zur Tatzeit bezüglich des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 32

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 32
    Unzulässigkeit von Jugend- und Erwachsenenstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 196
  • NStZ-RR 2008, 324
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08
    Lässt sich nicht eindeutig erkennen, dass das Schwergewicht bei den vom Angeklagten als Heranwachsenden begangenen und nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Straftaten liegt, so ist für alle Taten allgemeines Strafrecht anzuwenden (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08
    Danach ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67 m.w.N.), vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 570/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Taten Heranwachsender

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08
    Lässt sich nicht eindeutig erkennen, dass das Schwergewicht bei den vom Angeklagten als Heranwachsenden begangenen und nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Straftaten liegt, so ist für alle Taten allgemeines Strafrecht anzuwenden (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 59/15

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Aburteilung mehrerer, in verschiedenen

    Lässt sich nicht eindeutig erkennen, dass das Schwergewicht bei den vom Angeklagten als Heranwachsender begangenen und nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Straftaten liegt, so ist für alle Taten allgemeines Strafrecht anzuwenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 mwN, vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99 und vom 27. Mai 2008 - 4 StR 178/08, NStZ-RR 2008, 324).
  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der Annahme, dass im Erledigungsverfahren bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 StGB die Überprüfung der ausschließlich rechtlich fehlerhaften Anordnung der Maßregel nicht möglich sein soll (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2008 - 3 Ws 344/08, juris Rn. 11, NStZ-RR 2008, 324; Beschluss vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10, juris Rn. 16; als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen in BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 29; Beschluss vom 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12, juris Rn. 42, NStZ-RR 2015, 59).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Sie sind keine extraordinären Wiederaufnahmegerichte und dürfen keine Rechtsfehler korrigieren, die nur im Wege der Wiederaufnahme geltend gemacht können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 324), zumal dann, wenn - wie hier - der Gesetzgeber einen besonderen Wiederaufnahmegrund vorgesehen hat.
  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

    Denn spätestens mit der Einfügung des § 67 Abs. 6 StGB im Zuge des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er auch mit Blick auf das Problem der anfänglichen Fehldiagnose der - von der Rechtsprechung bis dahin ohnehin schon favorisierten (und vom BVerfG in NStZ 1995, 174 gebilligten) - Vollstreckungslösung den Vorzug vor der Wiederaufnahmelösung gibt (vgl. dazu OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 324 [325]; Berg/Wiedner, StV 2007, 434 mit weit.
  • LG Regensburg, 25.09.2019 - SR StVK 241/14

    Unterbringungsanordnung in einer Fachambulanz

    Etwas anderes gilt aber, wenn die Fehleinweisung auf reinen Rechtsfehlern beruhte, da diese nur im Erkenntnisverfahren mit der Revision oder Wiederaufnahme korrigiert werden können (BVerfG NStZ-RR 2007, 29 (30); 2015, 59; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; 2008, 324 (325); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; LG Berlin NStZ-RR 2011, 223; Fischer Rn. 23; zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in solchen Fällen vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2015, 207).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8913
OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08 (https://dejure.org/2008,8913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2008 - 3 Ws 344/08 (https://dejure.org/2008,8913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 3 Ws 344/08 (https://dejure.org/2008,8913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus aus rechtlichen Gründen; Rechtlich fehlerhafte Subsumtion der Auswirkungen der Störung auf die Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit des Verurteilten bei der Tatbegehung durch das Gericht; Materielle Rechtskraft von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 324
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Die materielle Rechtskraft von Gerichtsurteilen ist Ausprägung der Rechtssicherheit als einem neben dem Gebot materieller Gerechtigkeit im Rechtsstaatsgebot enthaltenen Prinzip (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 22, 322 ; 47, 146 ; 74, 129 ).

    Es ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, den häufig auftretenden Widerstreit beider Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips zum Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 22, 322 ).".

  • KG, 20.11.2000 - Zs 1835/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    und 27.11.2007 stützen, ohne den ärztlichen Direktor der Klinik SV2 als ärztlichen Sachverständigen mündlich anzuhören (OLG Thüringen, NStZ-RR 2000, 224; st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 23.5. 2000, 3 Ws 512/00; Beschluss vom 23.11.2001, 3 Ws 1162/01; Beschluss vom 26.7.2006, 3 Ws 650/06).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 2 Ws 572/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Der Senat hat hierzu mit Beschluss vom 3.6.2005 (StV 2007, 430) ausgeführt: "Der Bundesrat hat mit seinem -dem Gesetz zu Einführung der nachträglichen Sicherungsverfahren zeitlich nachfolgenden- "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 24. August 2004 (BT-Drucks. 15/3652) diese Problematik möglicher Fehleinweisungen aus bloßen Rechtsgründen unter Hinweis auf die in NStZ 2003, 222 abgedruckte Entscheidung des Senats ausdrücklich aufgegriffen (vgl. BT-Drucks 15/3652 S. 15) und eine entsprechende Klarstellung des Gesetzestextes dahin vorgeschlagen, dass sich nachträglich aus tatsächlichen Gründen ergeben muss, dass die Tat nicht unter dem Einfluss eines Zustandes im Sinne des § 63 StGB begangen wurde (§ 67d Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 des Entwurfs).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 3 Ws 589/92

    Tatbegehung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit; Anrechnungsregel; Unterbringung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Wird nämlich eine im Erkenntnisverfahren angeordnete Maßregel für erledigt erklärt, weil sich aufgrund einer Begutachtung im Vollstreckungsverfahren ergeben hat, dass eine zwingende Voraussetzung für die Anordnung der Maßregel nicht vorgelegen hat, so ist diese Erledigungserklärung einem Wegfall der Maßregel im Wiederaufnahmeverfahren (§ 359 Nr. 5 StPO) vergleichbar (vgl. Senat, NStZ 1993, 252 f.) Wie der Senat bereits in NJW 1971, 903 (904) festgestellt hat, sind die Vollstreckungsgerichte - jedenfalls ohne gesetzlichen Auftrag - jedoch weder Superrevisions- noch extraordinäre Wiederaufnahmegerichte.
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Die materielle Rechtskraft von Gerichtsurteilen ist Ausprägung der Rechtssicherheit als einem neben dem Gebot materieller Gerechtigkeit im Rechtsstaatsgebot enthaltenen Prinzip (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 22, 322 ; 47, 146 ; 74, 129 ).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Kammerbeschluss vom 19.10.2006 (NStZ-RR 2007, 29) zur Auslegung des § 67 d Abs. 6 StGB anlässlich einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Senats ausgeführt: "Es ist von Verfassungs wegen -auch unter Berücksichtigung des besonderen Gewichts des Freiheitsgrundrechts - nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte § 67 d Abs. 6 StGB nicht auf Fälle ausschließlich fehlerhafter Rechtsanwendung in dem der Unterbringung zu Grunde liegenden Urteil angewendet haben.
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Zutreffend sind sie davon ausgegangen, dass es sich bei der rechtlichen Zuordnung der unstreitigen tatsächlichen Feststellungen zu den Eingangsmerkmalen der §§ 20, 21 StGB um einen juristischen Subsumtionsvorgang handelt, der der Rechtskraft fähig ist, und für den als solchen keine Wiederaufnahmemöglichkeit besteht (§ 359 StPO; vgl. dazu BGHSt 39, 75 ; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 359 Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Der Senat hat hierzu mit Beschluss vom 3.6.2005 (StV 2007, 430) ausgeführt: "Der Bundesrat hat mit seinem -dem Gesetz zu Einführung der nachträglichen Sicherungsverfahren zeitlich nachfolgenden- "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 24. August 2004 (BT-Drucks. 15/3652) diese Problematik möglicher Fehleinweisungen aus bloßen Rechtsgründen unter Hinweis auf die in NStZ 2003, 222 abgedruckte Entscheidung des Senats ausdrücklich aufgegriffen (vgl. BT-Drucks 15/3652 S. 15) und eine entsprechende Klarstellung des Gesetzestextes dahin vorgeschlagen, dass sich nachträglich aus tatsächlichen Gründen ergeben muss, dass die Tat nicht unter dem Einfluss eines Zustandes im Sinne des § 63 StGB begangen wurde (§ 67d Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 des Entwurfs).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1978 - 3 Ws 290/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Die nach dem Willen des Gesetzgebers in der Norm des § 67 d 6 StGB festgeschriebene Rechtsprechung kann also über das Wiederaufnahmerecht nicht hinausgehen und der Korrektur von reinen Rechtsfehlern dienen, die nur mit der Revision angegriffen und bei deren Versäumung mit der Wiedereinsetzung geltend gemacht werden können ( vgl. Senat NJW 1978, 2347).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
    Die materielle Rechtskraft von Gerichtsurteilen ist Ausprägung der Rechtssicherheit als einem neben dem Gebot materieller Gerechtigkeit im Rechtsstaatsgebot enthaltenen Prinzip (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 22, 322 ; 47, 146 ; 74, 129 ).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

  • OLG Dresden, 09.03.2000 - 1 Ws 65/00

    Revision; Rücknahme; Rechtsmittel; Anfechtung; Anfechtbarkeit;

  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 635/07

    Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach rechtsfehlerhafter und

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10

    Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung

    21.5.2008 (3 Ws 344/08, NStZ-RR 2008, 324 ff.) ausgeführt:.

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 21.05.2008 (NStZ-RR 2008, 324) ausgeführt:.

    Dafür bieten die Gesetzesmaterialien keinerlei Anhalt, das Gegenteil ergibt sich vielmehr aus den Materialien zum nachfolgenden "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 24. August 2004 (BT-Dr. 15/3652), wie der Senat im Beschluss vom 21.5.2008 (NStZ-RR 2008, 324) nochmals hervorgehoben hat.

  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der Annahme, dass im Erledigungsverfahren bei Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 StGB die Überprüfung der ausschließlich rechtlich fehlerhaften Anordnung der Maßregel nicht möglich sein soll (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2008 - 3 Ws 344/08, juris Rn. 11, NStZ-RR 2008, 324; Beschluss vom 14.10.2010 - 3 Ws 970/10, juris Rn. 16; als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen in BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 29; Beschluss vom 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12, juris Rn. 42, NStZ-RR 2015, 59).
  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

    Allerdings kommt nach der zutreffenden vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Erledigungserklärung wegen "Fehleinweisung" nur in Betracht, wenn die Anordnung der Unterbringung auf einer im Tatsächlichen falschen Grundlage, nicht aber, wenn sie auf einem Rechtsfehler beruhte (BVerfG, NStZ-RR 2007, 29; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325 und StV 2007, 430, 432; LG Marburg, NStZ-RR 2007, 356; LK-Rissing-van Saan/Peglau, aaO., Rn. 56; Fischer, aaO., Rn. 23; Schönke-Schröder-Stree/Kinzig, StGB , 28. Auflage 2010, § 67 d Rn. 16; a.A. Berg/Wiedner, StV 2007, 434).

    Selbst wenn die "neuen Sachverständigen" mit ihrer Einschätzung Recht hätten, handelte es sich um einen Fehler rechtlicher Subsumtion, so dass einer Neubewertung die entgegenstehende Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils vom 24.04.2008 entgegenstünde (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 324, 325; LG Landau, StV 2007, 433, 434).

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