Weitere Entscheidungen unten: BGH, 30.07.2008 | BGH, 20.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1056
BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,1056)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2008 - 2 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,1056)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,1056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Mord; Beweiswürdigung (umfassende Gesamtwürdigung aller Beweisergebnisse im Zusammenhang); Überzeugungsbildung (Summe mehrerer Indiztatsachen); Urteilsgründe (Feststellungen zur Persönlichkeit und zum Werdegang des Angeklagten)

  • lexetius.com

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderung an eine geschlossene Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen bei freisprechendem Urteil; Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung der einzelnen Beweisergebnisse; Notwendigkeit der Feststellungen zur Persönlichkeit und zum Werdegang des Angeklagten bei ...

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Erforderlichkeit von Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen im Fall eines Freispruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 314
  • NJW 2008, 2792
  • NStZ 2008, 647
  • NStZ-RR 2008, 352
  • JR 2009, 214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)

  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08 Rn. 12, BGHSt 52, 314, 315 mwN und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13 Rn. 6).
  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte);

    Das Tatgericht ist gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO verpflichtet, all diejenigen Umstände festzustellen und darzulegen, die für die Beurteilung des Tatvorwurfs relevant und zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler notwendig sind (BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314 f.; Urteil vom 13. November 2008 - 5 StR 384/08, NStZ-RR 2009, 70, 71).
  • OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16

    Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Die Begründung muss so gefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden ist (SenE v. 16.01.2001 - Ss 450/00 - SenE v. 06.11.2001 - Ss 397/01 - SenE v. 14.11.2006 - 81 Ss 108/06 - SenE v. 18.10.2011 - III-1 RVs 131/11; BGH, Urt. v. 09.06.2005 - 3 StR 269/04 - = NJW 2005, 2322, 2325; BGH, Urt. v. 23.07.2008 - 2 StR 150/08 - = NJW 2008, 2792, 2793).

    Die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen sind beim freisprechenden Urteil nicht geringer als im Falle der Verurteilung (BGH, Urt. v. 06.02.02 - 2 StR 507/01 - = NStZ 2002, 446; BGH, Urt. v. 23.07.2008 - 2 StR 150/08 - = NJW 2008, 2792, 2793).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2008 - 2 StR 234/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8790
BGH, 30.07.2008 - 2 StR 234/08 (https://dejure.org/2008,8790)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2008 - 2 StR 234/08 (https://dejure.org/2008,8790)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08 (https://dejure.org/2008,8790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge eines Verurteilten gegen einen Senatsbeschluss; Möglichkeit einer Verlängerung der Frist des § 349 Abs. 3 S. 2 Strafprozessordnung (StPO) zur Abgabe einer Gegenerklärung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 356 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 3
    Keiner Verlängerung der Frist zur Gegenerklärung, kein Abwarten nach Fristablauf

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 352
  • StV 2008, 570 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 03.03.2016 - 1 StR 518/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begriff der Frist: Frist zur Abgabe

    Eine Pflicht, auf weiteres mögliches Vorbringen nach Fristablauf zu warten, besteht selbst dann nicht, wenn solches - anders als vorliegend - seitens des Rechtsmittelführers angekündigt worden ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352 mwN; Wohlers in SK-StPO aaO § 349 Rn. 31 aE; differenzierend Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 349 Rn. 18 für die Fälle angekündigter Ausführungen).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 189/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Revision (Frist zur Gegenerklärung: nicht

    Darauf, ob die Frist gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO ohne eigenes Verschulden der Verurteilten versäumt wurde, kommt es nicht an; denn diese Frist ist nicht verlängerbar (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 1 StR 497/07, NStZ-RR 2008, 151; Senat, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352) und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ihre Versäumung ist rechtlich nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 ? 1 StR 518/15, NStZ 2016, 496).

    Nach Fristablauf braucht eine Ergänzung der Revisionsbegründung selbst dann nicht abgewartet zu werden, wenn sie - hier für einen Zeitpunkt nach Durchführung von anwaltlichen Tatsachenermittlungen - in Aussicht gestellt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352).

  • BGH, 27.02.2019 - 2 StR 439/18

    Verwerfung der Gegenvorstellung und Anhörungsrüge

    Eine solche Rüge wäre auch unbegründet; denn die Frist gemäß § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO lässt sich nicht verlängern (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352).
  • BGH, 07.03.2018 - 2 StR 470/17

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Frist zur Abgabe einer

    Nach Fristablauf braucht eine Ergänzung auch dann nicht abgewartet zu werden, wenn sie - hier von einer der beiden den Verurteilten im Revisionsverfahren vertretenden Verteidigerinnen - in Aussicht gestellt worden ist (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352).
  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 189/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Nach Fristablauf braucht eine Ergänzung der Revisionsbegründung selbst dann nicht abgewartet zu werden, wenn sie ? hier für einen Zeitpunkt nach Durchführung von anwaltlichen Tatsachenermittlungen ? in Aussicht gestellt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2008 ? 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 590/18

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Sie lässt sich nicht verlängern (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352).
  • OLG Rostock, 26.09.2018 - 20 RR 52/18

    Revisionsverwerfung durch Beschluss

    Eine Pflicht, auf weiteres mögliches Vorbringen nach Fristablauf zu warten, besteht selbst dann nicht, wenn solches seitens des Rechtsmittelführers angekündigt worden ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl. § 349 Rdn. 17).
  • BGH, 16.06.2021 - 3 StR 300/20

    Verwerfung der Anhörungsrüge (keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    In einer derartigen Konstellation braucht eine ergänzende Stellungnahme nicht abgewartet zu werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352 mwN).
  • OLG Rostock, 26.09.2018 - 1 Ss 50/18

    Frist des § 349 Abs. 3 S. 2 nicht verlängerbar

    Eine Pflicht, auf weiteres mögliches Vorbringen nach Fristablauf zu warten, besteht selbst dann nicht, wenn solches seitens des Rechtsmittelführers angekündigt worden ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 2 StR 234/08, NStZ-RR 2008, 352 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl. § 349 Rdn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2008 - 5 StR 15/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5287
BGH, 20.05.2008 - 5 StR 15/08 (https://dejure.org/2008,5287)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2008 - 5 StR 15/08 (https://dejure.org/2008,5287)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 5 StR 15/08 (https://dejure.org/2008,5287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 352
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 08.11.2016 - 3 Ws 784/16

    Nebenklage im verbundenen Verfahren

    Die Nebenklagebefugnis besteht schon dann, wenn nach der Sachlage die Verurteilung des Angeklagten wegen einer Nebenklagestraftat rechtlich möglich erscheint (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 352; NStZ-RR 2002, 340 [BGH 18.06.2002 - 4 StR 178/02] m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.03.2021 - 4 Ws 35/21

    Nebenklägerbeistand, Bestekkungsvoraussetzungen, OLG Hamm

    Der Anspruch auf Bestellung eines anwaltlichen Beistands besteht bereits dann, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, dass der Angeklagte ein Delikt i.S.v. § 397a Abs. 1 StPO begangen hat und seine Verurteilung deswegen in Betracht kommt bzw. die Verurteilung wegen einer Nebenklagestraftat rechtlich möglich erscheint (BGH NJW 1999, 2380: Dort wurde eine solche Möglichkeit in einem Fall bejaht, in dem das Tatgericht bereits einen Rücktritt vom Versuch des Totschlags angenommen und der Nebenkläger die Beistandsbeiordnung für die Revisionsinstanz beantragt hatte; BGH NStZ 2000, 552; BGH NStZ-RR 2008, 352, 353).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2010 - 1 Ws 54/10

    Nebenklage: Zulassung trotz fehlenden hinreichenden Tatverdachts hinsichtlich des

    8 Die Nebenklagebefugnis aus § 395 Abs. 1 StPO besteht schon dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten rechtlich möglich erscheint (vgl. RGSt 69, 244; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205; ...-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 396 Rdnr. 10; KK-Senge, StPO, 6. Aufl. 2008, § 396 Rdnr. 5).

    Die Nebenklagebefugnis setzt dagegen keinen dringenden oder auch nur hinreichenden Tatverdacht für eine zum Anschluss berechtigende Tat voraus (RGSt 69, 244, 246; BGH MDR (H) 1978, 461; BGH NStZ-RR 2002, 340; BGH NStZ-RR 2008, 352; LG Koblenz NJW 2004, 305; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204, 205; ...-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 396 Rdnr. 10; KK-Senge, StPO, 6. Aufl. 2008, § 396 Rdnr. 5); sie besteht sogar dann, wenn die tatsächliche Wahrscheinlichkeit einer entsprechenden Verurteilung gering ist (vgl. LR-Wendisch, StPO, 25. Aufl. 1997 ff. § 395 Rdnr. 3, 5; KMR-Fezer, StPO, 8. Aufl. 1990 ff., § 395 Rdnr. 4).

  • KG, 10.11.2021 - 4 Ws 97/21

    Nebenklage im Jugendstrafverfahren

    Die Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger setzt voraus, dass nach dem von der Anklage umfassten Sachverhalt (§ 264 StPO) die Verurteilung wegen eines Nebenklagedeliktes rechtlich möglich erscheint (BGH NStZ-RR 2008, 352; 2002, 340; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. November 2016 - 3 Ws 784/16 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 25. April 2016 - 20 Ws 75/16 -, juris; OLG Brandenburg NStZ 2010, 654 mwN; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 204; Kammergericht, Beschluss vom 8. November 2000 - 3 Ws 542/00 -, juris; Senat, Beschluss vom 29. April 2013 - 4 Ws 46/13 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Auflage, § 396 Rdn 10).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 126/11

    Reichweite der Nebenklagebefugnis (Tat im prozessualen Sinne); Anstiftung zum

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (hier nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO), wenn nach Sachlage die Verurteilung des Angeklagten wegen einer Nebenklagestraftat rechtlich möglich erscheint, also nach dem von der Anklage erfassten Sachverhalt (§ 264 StPO) die Verurteilung wegen eines solchen Delikts materiellrechtlich in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 5 StR 15/08, NStZ-RR 2008, 352, 353).
  • LG Kiel, 26.01.2022 - 5 Qs 2/22

    Nebenklage, Anfangsverdacht, rückwirkende Beiordnung

    Danach hat eine Beiordnung zu erfolgen, wenn auch nur die geringe Möglichkeit besteht, dass eine zum Anschluss als Nebenkläger berechtigende Straftat vorliegt (BGH NStZ 2000, 552; NStZ-RR 2008, 352 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht