Rechtsprechung
BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 56 Abs. 1, Abs. 2 StGB
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Wertungsfehler; unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung und der Strafaussetzung zur Bewährung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung bei Festsetzung von zwei Einzelstrafen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Vermischung von Strafzumesung und Strafaussetzung zur Bewährung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 369
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93
Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen …
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08
a) Die Wendung auf UA S. 88, "namentlich anstelle der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zwecks Ermöglichung einer Strafaussetzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht über einem Jahr zu bilden", lässt im Zusammenhang mit den Ausführungen der Kammer zur Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten besorgen, dass das Landgericht bei Festsetzung der beiden genannten Einzelstrafen Gesichtspunkte der Strafzumessung im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt hat (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08
a) Die Wendung auf UA S. 88, "namentlich anstelle der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zwecks Ermöglichung einer Strafaussetzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht über einem Jahr zu bilden", lässt im Zusammenhang mit den Ausführungen der Kammer zur Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten besorgen, dass das Landgericht bei Festsetzung der beiden genannten Einzelstrafen Gesichtspunkte der Strafzumessung im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt hat (vgl. BGHSt 29, 319, 321;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19). - BGH, 10.07.1992 - 3 StR 217/92
Voraussetzungen für eine Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 244/08
Zudem hätte es hier, weil keine der sechs Einzelstrafen mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe betrug, einer sorgfältigeren Gesamtwürdigung von Tat und Täter bedurft, die eingehender die auf UA S. 77 bis 79 genannten strafmildernden Umstände einbezogen hätte (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Begründungserfordernis 2; § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7 m.w.N).
- BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Das Landgericht hat damit Gesichtspunkte im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29;… Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19; Urteil vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, NStZ 2001, 311; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248, 2254 f.; Urteil vom 5. April 2007 - 4 StR 5/07, wistra 2007, 341; Beschluss vom 19. August 2008 - 5 StR 244/08, NStZ-RR 2008, 369). - OLG Saarbrücken, 20.07.2016 - Ss 40/16
Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den …
Die Ausführungen der Kammer zur Gesamtstrafe lassen auch nicht besorgen, dass das Landgericht Gesichtspunkte der Strafbemessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung unzulässig vermengt hat (vgl. hierzu BGH StV 1996, 263; NStZ-RR 2008, 369;… Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 6, jew. m.w.N.), was z.B. dann der Fall sein kann, wenn sich der Tatrichter bei der Festsetzung der Höhe der Strafe davon leiten lässt, ob er eine Strafaussetzung bewilligen oder versagen möchte (vgl. BGH StV 1996, 263;… Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O.).